Beschlussvorlage - BV/2021/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Rissener Straße 13, Autal 12 (ehemals Mühlenstieg)
Neubau von 4 Reihenhäusern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.08.2021
|
Darstellung des Sachverhalts
|
Bauvorhaben
Neubau von 4 Reihenhäusern |
|
|
Baugrundstück
Rissener Straße 13, Autal 12
|
|
|
Eingangsdatum der Bauvoranfrage
11.06.2021 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
II + Staffel |
|
Gebäudehöhe
Ca. 10 m |
Dachform
Flachdach (leicht geneigt) |
GRZ
0,26 |
GFZ
0,56 |
Begründung:
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 30 „Rosengarten“, weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab,
hier: Überschreitung der Baugrenzen
Auf dem zu überplanenden Grundstück befindet sich zur Zeit ein zweigeschossiges, sanierungsbedürftiges Wohnhaus, welches von der Rissener Straße über einen 60 m langen, ca.7 m breiten Erschließungsweg erschlossen wird.
Das geplante Vorhaben, der Neubau von 4 Reihenhäusern, soll nicht mehr über die Rissener Straße sondern über das Autal erschlossen werden. Dort sollen auch die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden.
Das Grundstück lässt sich aufgrund seines Zuschnitts von der Rissener Straße betrachtet nur im hinteren, nördlichen Bereich bebauen. Dieser bebaubare Bereich wird jedoch durch die Baugrenze stark eingeschränkt. Eine Überschreitung der Baugrenze ist geplant.
Die geplante GFZ bleibt mit 0,56 weit unter der im Bebauungsplan festgesetzten maximalen GFZ von 0,8. Die geplante Bebauung ist städtebaulich vertretbar.
Auch die GRZ des geplanten Bauvorhabens von 0,26 liegt weit niedriger als in dem Gebiet üblich.
Der „sägezahnartige“ Verlauf der Bebauung am Autal, bzw. des ehemaligen Mühlenstiegs wird durch die geplante Bebauung fortgesetzt.
Die geplante Bebauung mit 4 Reihenhäusern fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
