Beschlussvorlage - BV/2021/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 31 und 36 Abs.1 BauGB für das Vorhaben „Neubau von 4 Reihenhäusern in der Rissener Straße 13, bzw. Autal 12 (ehemals Mühlenstieg) in Wedel wird erteilt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Neubau von 4 Reihenhäusern

Baugrundstück

 

Rissener Straße 13, Autal 12

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage

 

11.06.2021

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

II + Staffel

 

Gebäudehöhe

 

Ca. 10 m

Dachform

 

Flachdach

(leicht geneigt)

GRZ

 

0,26

GFZ

 

0,56

 

 

Begründung:

 

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 30 „Rosengarten“, weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab,

hier: Überschreitung der Baugrenzen

 

Auf dem zu überplanenden Grundstück befindet sich zur Zeit ein zweigeschossiges, sanierungsbedürftiges Wohnhaus, welches von der Rissener Straße über einen 60 m langen, ca.7 m breiten Erschließungsweg erschlossen wird.

 

Das geplante Vorhaben, der Neubau von 4 Reihenhäusern, soll nicht mehr über die Rissener Straße sondern über das Autal erschlossen werden. Dort sollen auch die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden.

 

Das Grundstück lässt sich aufgrund seines Zuschnitts von der Rissener Straße betrachtet nur im hinteren, nördlichen Bereich bebauen. Dieser bebaubare Bereich wird jedoch durch die Baugrenze stark eingeschränkt. Eine Überschreitung der Baugrenze ist geplant.

 

Die geplante GFZ bleibt mit 0,56 weit unter der im Bebauungsplan festgesetzten maximalen GFZ von 0,8. Die geplante Bebauung ist städtebaulich vertretbar.

Auch die GRZ des geplanten Bauvorhabens von 0,26 liegt weit niedriger als in dem Gebiet üblich.

 

Der „sägezahnartige“ Verlauf der Bebauung am Autal, bzw. des ehemaligen Mühlenstiegs wird durch die geplante Bebauung fortgesetzt.

 

Die geplante Bebauung mit 4 Reihenhäusern fügt sich städtebaulich in die Umgebung ein.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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