Beschlussvorlage - BV/2021/074

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss stimmt der Maßnahme Kostensenkung beim Pflegeaufwand der Ausgleichsflächen (aus B-Planung) grundsätzlich zu.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

5110-01005 Stadt- und Landschaftsplanung      Handlungsfeld 3: Stadtentwicklung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

In den letzten Jahren ist der Pflege- und Unterhaltungsaufwand sowie die Anzahl der Ausgleichs­maßnahmen stetig gestiegen (z. B. BusinessPark Elbufer) und damit auch die Kosten.

Mittlerweile verfügt die Stadt über 21 Ausgleichsflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 20 Hek­tar.

2015 beliefen sich die Pflege- und Unterhaltungskosten noch auf ca. 12.000 Euro, mittlerweile sind die Kosten auf über 43.000 Euro gestiegen.

Eine Kostensenkung beim Pflegeaufwand der Ausgleichsflächen kann erreicht werden durch die Verpachtung von Ausgleichsflächen an geeignete Nutzer im Sinne des Naturschutzes.

Beispielhaft ist die erfolgreiche Verpachtung von Ausgleichsflächen für die Viehhaltung (Stiftung Naturschutz Schleswig Holstein) im Autal zu nennen. Dadurch wurden kostenintensive Mäharbei­ten reduziert.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Reduzierung des Pflegeaufwands durch Verpachtung im Sinne des Naturschutzes ist ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

8.000

8.000

8.000

8.000

8.000

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

Loading...