Beschlussvorlage - BV/2021/012-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbau Johann-Rist-Gymnasium: Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Geschäftszeichen:
- 2-10/Fl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.06.2021
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt sorgt für Bildungsgerechtigkeit durch gleiche Bildungschancen für alle Einwohner*innen.
Zur Erreichung dieses Zieles ist es notwendig, am Johann-Rist-Gymnasium gute schulische (hier: bauliche) Bedingungen zu schaffen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Schule soll nicht nur durch ihr Schulprofil, sondern auch mit der Lernumgebung attraktiv für Schüler*innen sein.
Darstellung des Sachverhalts
Mit Beschluss BV/2020/079 beschloss der Rat das Raumprogramm auf Empfehlung des BKS und die Variante 5 der vorgestellten Energievarianten: Passiv-Haus-Hülle und Photovoltaikanlage auf Empfehlung des UBFA. Die beauftragten Planungsbüros haben mit dieser Variante den Vorentwurf fertiggestellt. Es wurden Kosten in Höhe von rund 9.5 Mio.€ ermittelt.
Die Planer des Büros ReichardtPartner sind in den UBFA am 06.05.21 eingeladen und stellen den Vorentwurf vor: das zweigeschossige Gebäude fügt sich stadträumlich in die Umgebung ein.
Die umlaufenden Fluchtbalkone gliedern das Gebäude horizontal. Die helle Farbgebung der Fassade und die großzügigen Fensterflächen in den Klassen unterstützen den großzügigen Eindruck des Gebäudes. Aus jeder Klasse ist durch eine Tür der Fluchtbalkon erreichbar, der gleichzeitig als Sonnenschutz fungiert.
Um die Behaglichkeit in den Räumen neben der Fensterlüftung zu gewährleisten, wurden die Planer beauftragt – auch vor dem Hintergrund des momentanen Pandemiegeschehens- dezentrale Lüftungssysteme zu prüfen. Die Empfehlung der Planer ist die Umsetzung als hybride Lüftungstechnik. Pro Klassenraum wird in die Fensterflächen ein Lüftungsgerät integriert. Die Fensterlüftung ist, wie vom Nutzer gewünscht zu jeder Zeit möglich.
Nach Baubeginn im 2. Quartal 2022 dauert das BV bis voraussichtlich zum 2. Quartal 2023.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Vorentwurf erfüllt alle Anforderungen des Raumprogramms (zunächst 17 Klassenräume, in späterer Ausbaustufe 21 Klassen) und die beschlossene Energievariante. Die Arbeitsgemeinschaft der Schule, die das Bauvorhaben begleitet, war in alle Prozesse mit eingebunden und befürwortet den Vorentwurf.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: X ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt X ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja X nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
X nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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2,5 Mio |
7 Mio |
0,5 Mio |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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43,4 kB
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