Beschlussvorlage - BV/2021/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die am 25.03.2021 beschlossene Haushaltssatzung wurde von der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein nicht genehmigt. Die Genehmigung wurde bis zur Vorlage einer
1. Nachtragshaushaltssatzung zurückgestellt.

 

Insbesondere das hohe Investitionsvolumen gab der Kommunalaufsicht Anlass zu Bedenken. Hier wurden in einer zu erstellenden Nachtragssatzung deutliche Änderungen erwartet. Als Obergrenze der als genehmigungsfähig angesehenen Investitionen wurde, unter Berücksichtigung der Übertragungen aus 2020, ein Betrag von 5 Mio. Euro festgesetzt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

In einer gemeinsamen Videokonferenz mit der Kommunalaufsicht und dem Leitungsteam wurden die beiderseitigen Bedenken ausgetauscht und erörtert.

 

Letztlich konnte aber ein Beibehalten der geplanten und notwendigen Investitionen, ggf. auch unter Auflagen, bei der Kommunalaufsicht nicht durchgesetzt werden.

 

Um die notwendigen Investitionen in 2021 noch beginnen bzw. umsetzten zu können, wurde der Auflage aus Kiel gefolgt und die Investitionen auf nunmehr 5 Mio. € gesenkt.

 

Schon heute wird davon ausgegangen, dass im September 2021 eine 2. Nachtragssatzung notwendig sein wird, um die in 2021 kassenwirksam werdenden investiven Auszahlungen abdecken zu können.

 

Diese Möglichkeit wurde auch von Seiten der Kommunalaufsicht ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

17.993.600

5.000.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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