Beschlussvorlage - BV/2021/044
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.06.2021
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.06.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Die am 25.03.2021 beschlossene Haushaltssatzung wurde von der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein nicht genehmigt. Die Genehmigung wurde bis zur Vorlage einer
1. Nachtragshaushaltssatzung zurückgestellt.
Insbesondere das hohe Investitionsvolumen gab der Kommunalaufsicht Anlass zu Bedenken. Hier wurden in einer zu erstellenden Nachtragssatzung deutliche Änderungen erwartet. Als Obergrenze der als genehmigungsfähig angesehenen Investitionen wurde, unter Berücksichtigung der Übertragungen aus 2020, ein Betrag von 5 Mio. Euro festgesetzt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
In einer gemeinsamen Videokonferenz mit der Kommunalaufsicht und dem Leitungsteam wurden die beiderseitigen Bedenken ausgetauscht und erörtert.
Letztlich konnte aber ein Beibehalten der geplanten und notwendigen Investitionen, ggf. auch unter Auflagen, bei der Kommunalaufsicht nicht durchgesetzt werden.
Um die notwendigen Investitionen in 2021 noch beginnen bzw. umsetzten zu können, wurde der Auflage aus Kiel gefolgt und die Investitionen auf nunmehr 5 Mio. € gesenkt.
Schon heute wird davon ausgegangen, dass im September 2021 eine 2. Nachtragssatzung notwendig sein wird, um die in 2021 kassenwirksam werdenden investiven Auszahlungen abdecken zu können.
Diese Möglichkeit wurde auch von Seiten der Kommunalaufsicht ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
17.993.600 |
5.000.000 |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
|
(wie Dokument)
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259,3 kB
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