Beschlussvorlage - BV/2021/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt:

  1. Die Wedeler Kindertagesstätten können ab 01.08.2021 nach Zustimmung der Verwaltung flexible Randzeiten mit Eltern vereinbaren, die ihnen den Bedarf hierfür nachweisen.
  2. Die bereits bestehenden Vereinbarungen können fortgeführt werden.
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Dieser Beschluss trägt zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf bei.

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Im Zuge der Kita-Reform hat sich die Finanzierung der Betreuungsangebote in den Kitas verändert. Randzeiten morgens und nachmittags, die nur von einzelnen oder wenigen Kindern genutzt werden, werden deutlich schlechter bezuschusst und damit für die Kommune teurer als bisher. Die Verwaltung hat daher bereits im letzten Jahr die Träger der Kitas gebeten, spätestens ab dem 01.08.2021 auf die Vereinbarung dieser flexiblen Randzeiten zu verzichten.

 

Zu diesem Thema hat es zwei politische Anfragen und eine Antwort der Verwaltung gegeben (siehe Anlage).

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 02.06.2021 ausführlich beraten und die Verwaltung aufgefordert, zum Rat eine Beschlussvorlage zu fertigen, die die Möglichkeit eröffnen soll, weiter die flexiblen Randzeiten zu vereinbaren.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Verwaltung hat die Betreuungssituation vom Mai 2021 analysiert. Es gab danach 26 Kinder in 5 Kitas, die die flexiblen Randzeiten gebucht hatten. Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr, ergeben sich Kosten für die Stadt in Höhe von ca. 80.000 €. Nicht bekannt ist, wie sich die Nachfrage entwickelt. Das liegt im Wesen dieser Betreuungszeiten. Die Eltern wissen nicht und können es auch nicht wissen, wie ihre berufliche Situation in einigen Monaten aussehen wird. Außerdem kommen stets neue Kinder und Eltern in die Kitas.

Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in 2021 ist angesichts des Gesamtansatzes Kita für 2021 nicht notwendig. Ab 2022 werden die Mittel zusätzlich berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

33.000

80.000

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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