Beschlussvorlage - BV/2021/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätten in Wedel
Flexible Randzeitenbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.06.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Im Zuge der Kita-Reform hat sich die Finanzierung der Betreuungsangebote in den Kitas verändert. Randzeiten morgens und nachmittags, die nur von einzelnen oder wenigen Kindern genutzt werden, werden deutlich schlechter bezuschusst und damit für die Kommune teurer als bisher. Die Verwaltung hat daher bereits im letzten Jahr die Träger der Kitas gebeten, spätestens ab dem 01.08.2021 auf die Vereinbarung dieser flexiblen Randzeiten zu verzichten.
Zu diesem Thema hat es zwei politische Anfragen und eine Antwort der Verwaltung gegeben (siehe Anlage).
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Verwaltung hat die Betreuungssituation vom Mai 2021 analysiert. Es gab danach 26 Kinder in 5 Kitas, die die flexiblen Randzeiten gebucht hatten. Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr, ergeben sich Kosten für die Stadt in Höhe von ca. 80.000 €. Nicht bekannt ist, wie sich die Nachfrage entwickelt. Das liegt im Wesen dieser Betreuungszeiten. Die Eltern wissen nicht und können es auch nicht wissen, wie ihre berufliche Situation in einigen Monaten aussehen wird. Außerdem kommen stets neue Kinder und Eltern in die Kitas.
Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in 2021 ist angesichts des Gesamtansatzes Kita für 2021 nicht notwendig. Ab 2022 werden die Mittel zusätzlich berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
33.000 |
80.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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419,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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162,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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343,2 kB
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