Beschlussvorlage - BV/2021/041
Grunddaten
- Betreff:
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Beteiligung der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH an der 450 Versorgerallianz (einer Gesellschaft zur Gestaltung einer krisenfesten und zukunftssicheren Kommunikationslösung innerhalb der Energiewirtschaft) Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG (VA 450 KG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.06.2021
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.06.2021
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Beschlussvorschlag
a.) Der Rat nimmt den als Anlage 1 beigefügten Abwägungsbericht des Bürgermeisters gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 1 GO SH zustimmend zur Kenntnis.
b.) Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, als Gesellschaftsvertreter wie folgt zu beschließen:
Die Stadtwerke Wedel GmbH beteiligt sich mittelbar über die Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH an der Gesellschaft VA 450 KG in einer Beteiligungshöhe von 0,57% zum Nennwert in Höhe 200.000 €.
Darstellung des Sachverhalts
Darstellung des Sachverhalts und Ziel der Beteiligung
Eines der größten volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorhaben in Deutschland ist die Energiewende. Der Umstieg auf erneuerbare Energien bedingt, dass die Energieerzeugung dezentraler wird und die Anzahl der Energieerzeugungsanlagen bundesweit in den Millionenbereich steigt. Die derzeit entstehenden dezentralen Netzstrukturen und die Herausforderungen der Digitalisierung bedingen immer höhere Resilienzanforderungen an die Kommunikationsarchitektur, die zur erfolgreichen Umsetzung der Energie- und Verkehrswende erforderlich ist.
Neben diesen Erzeugungsanlagen müssen Stromspeicher sowie neue Stromverbraucher (z. B. Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen) in die Stromnetze integriert werden.
Das stellt große Anforderungen an die Überwachung und Steuerung der Netze. Diese Anforderungen können nur mit einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur bewältigt werden. Zudem sind Strom- und Gasversorger durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) dazu verpflichtet, in einem bestimmten Zeitraum Messstellen bei Letztverbrauchern und Energieerzeugern mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) auszurüsten (§ 29 Abs. 1 MsbG). Diese Smart Meter müssen in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden (vgl. § 2 Nr. 7 MsbG).
Unter anderem mit Strom-, Gas- und Wasserversorgungsnetzen betreibt die Versorgungswirtschaft kritische Infrastrukturen. Dies ist mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung verbunden. Die Gewährleistung von Versorgungssicherheit ist ein bedeutender Bestandteil der Daseinsvorsorge und grundlegend für die innere Sicherheit der Bundesrepublik.
Diese Gewährleistung erfordert eine Kommunikationsinfrastruktur, die auch dann über einen längeren Zeitraum funktioniert, wenn es zu einem großflächigen Stromausfall kommt (Blackout oder Schwarzfall). Angriffe auf die Versorgungsinfrastrukturen der Bundesrepublik sind ebenso wenig auszuschließen. Um bei solchen Ereignissen handlungsfähig zu bleiben, ist die „Schwarzfallfestigkeit“ einer Kommunikationslösung grundlegend.
Das 450 MHz Netz
Aus technischer Sicht sind die Frequenzen im Bereich 450 MHz sehr gut geeignet, um die Anforderungen der Versorgungswirtschaft an eine Kommunikationsinfrastruktur zu erfüllen. Die 450connect GmbH betreibt bereits heute vereinzelt lokal ausgeprägte Netze in Kooperation mit verschiedenen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland.
Die Nutzungsrechte an der 450 MHz Frequenz wurden am 9. März 2021 für den Zeitraum bis zum Jahr 2040 durch die Bundesnetzagentur neu an die 450connect GmbH vergeben. An der 450connect GmbH sind verschiedene Unternehmen aus der Versorgungsbranche beteiligt. Damit will die Versorgungsbranche langfristig die eingangs genannte krisenfeste und zukunftssichere Kommunikationslösung etablieren.
Gesellschaftsstruktur/Beteiligungen/Anteile
Die Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG (VA 450 KG)
Gründung der VA 450 KG
Zum 30.09.2020 wurde die VA 450 KG von Versorgungsunternehmen verschiedener Bundesländer wie der Oberhessische Versorgungsbetriebe AG und der MVV Netze GmbH mit einem Gesellschaftskapital von 500.000 € gegründet. Unternehmensgegenstand ist im Wesentlichen der bundesweite Aufbau eines krisensicheren Mobilfunknetzes auf der Grundlage der Nutzungsrechte der 450 MHz Frequenz. Komplementär in der GmbH & Co. KG ist eine Verwaltungs-GmbH (ursprünglicher Name: EnBW Omega 113. Verwaltungsgesellschaft mbH, jetzt: VA 450 Verwaltungs-GmbH). Einziger Gesellschafter der GmbH ist die VA 450 KG (Einheitsgesellschaft). Weitere Einzelheiten bitten wir den beigefügten Gesellschaftsverträgen der VA 450 KG und der VA 450 Verwaltungs-GmbH zu entnehmen.
Das „4 x 25 Modell“
Die VA 450 KG hat Mitte Dezember 2020 8,23 % an der 450connect GmbH erworben. Der Erwerb stand unter der aufschiebenden Bedingung, dass der 450connect GmbH die 450 MHz Frequenz tatsächlich zugeteilt wird. Die Entscheidung fiel am 9. März 2021.
Die VA 450 KG soll künftig zusätzliche Anteile der 450connect GmbH bis zu einer Grenze von 25% erwerben. Dabei ist entscheidend, dass mit einer Aufstockung der Anteile der VA 450 KG an der 450connect GmbH keine weitere finanzielle Verpflichtung für die Stadtwerke verbunden ist. Vielmehr umfasst der jetzt von der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH zu leistende Beitrag bereits die Beträge, die für eine Aufstockung der Anteile der VA 450 KG vorgesehen sind
Weitere Anteilseigner der 450connect GmbH neben der VA 450 KG sind die Alliander (bisher Alleineigentümer der 450connect GmbH), E.ON / Innogy sowie 10 Ankerkunden der 450connect GmbH (u.a. Netzgesellschaft Düsseldorf GmbH, EWE Netz GmbH), alle jeweils zu 25%. Die 450connect GmbH wird bei erfolgreicher Zuteilung der Nutzungsrechte an der 450 MHz Frequenz ein bundesweites 450 MHz-Mobilfunknetz für die kritischen Infrastrukturen aufbauen und betreiben.
Beteiligung der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH an der VA 450 KG und Beteiligung der VA 450 KG an der 450connect GmbH
Die Stadtwerke Wedel Beteiligungs GmbH sollen sich an der VA 450 KG als Kommanditisten beteiligen. Die Stadtwerke möchten im Wege der Kapitalerhöhung einen Anteil der VA 450 KG von 0,57% für eine Summe von 200.000 € erwerben. Diese Summe umfasst sowohl die Kapitaleinlage an der KG als auch eine Pflichteinlage.
Die Beteiligungshöhe folgt aufgrund folgender Erwägungen:
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Die Stadtwerke Wedel haben folgende Netzstrukturparameter:
- 10 km² Fläche Strom
- 24.900 Anschlusspunkte
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Daraus ergibt sich
- ein Anteil von 0,57 % an der Versorger-Allianz
- eine finanzielle Beteiligung von rund 200 T€
Die VA 450 KG geht von einem Finanzierungsvolumen von insgesamt rund 35 Mio. € für das Projekt VA 450 aus. Diese Summe umfasst den Kaufpreis für die bereits erworbenen 8,23% Anteile an der 450connect GmbH, die Kosten für eine Aufstockung der Anteile auf 25 %, die Kosten für einen Ausbau des 450 MHz-Funknetzes und weitere Vorbereitungskosten (u. a. Due Dilligence der 450connect GmbH, Gründungsaufwand der VA 450 KG). Der volle Erwerb von 25 % der Anteile an der 450connect GmbH wird nur erfolgen, wenn hierzu auch ausreichend Gesellschafter zur Finanzierung bereitstehen.
Die Höhe der Kommanditeinlage der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH beläuft sich auf die genannten 200.000 €. Dabei handelt es sich um einen „Maximalbetrag“. Die Kommanditeinlage besteht aus einer Kapitaleinlage (5 %) und Pflichteinlage (95 %) auf Basis des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschaftervereinbarung (inkl. Anhänge) der VA 450 KG. Der Umstand, ob die VA 450 KG tatsächlich 25% oder nur einen geringeren Anteil an der 450connect GmbH erwirbt, hat auf die Höhe der Kommanditeinlage keinen direkten Einfluss, die Kommanditeinlage steigt dadurch nicht. Sofern es jedoch zu einer Überfinanzierung der VA 450 KG kommt (es steht (deutlich) mehr Kapital zur Verfügung als erforderlich oder die Aufstockung der Anteile auf 25% erfolgt nicht), werden den Kommanditisten anteilig Teile der Pflichteinlage zurückgezahlt unter Wahrung des jeweiligen prozentualen Anteils.
Die VA 450 KG ist mit 8,23 % an der 450connect GmbH beteiligt. Die 450connect GmbH wird wiederum ein bundesweites Funknetz betreiben. Mittelbar wird die VA 450 KG damit bundesweit tätig sein. Das bundesweite Funknetz wird nicht nur den Gesellschaftern der VA 450 KG bzw. der 450connect GmbH, sondern Versorgungsunternehmen (Nichtgesellschafter) bundesweit zur Verfügung gestellt. Diese haben damit die Möglichkeit, eine Kommunikationsinfrastruktur zu nutzen, die von Unternehmen derselben Branche nach den Bedürfnissen dieser Branche betrieben wird, haben jedoch nicht die weder die Mitgestaltungsmöglichkeit in der Festlegung der Branchenlösung, noch den Einfluss auf den Frequenzinhaber. Die geschilderten Vorzüge des 450 MHz Netzes können also auch den Nichtgesellschaftern zugutekommen. Dies ist im Interesse der Nichtgesellschafter und damit auch im Interesse der Gemeinden und Kommunen.
Zeitplan
Für eine sichere Beteiligung wäre aus Sicht der 450connect GmbH ein Beitritt spätestens am 22. Juni 2021 erforderlich. Am 22. Juni 2021 findet die letzte Sitzung statt, da nur bis zum 30. Juni 2021 die Ausübungsoption der VA 450 KG ausgeübt werden kann, ihre Anteile von 8,23% auf 25% zu erhöhen. Aus diesem Grund folgt folgender ambitionierte Zeitplan:
Relevanz der Beteiligung für die Stadtwerke Wedel GmbH
Die Relevanz einer Beteiligung zeigt sich vor allem in der hohen Bedeutung für das Kerngeschäft beim Betrieb der kritischen Infrastrukturen und für die Daseinsvorsorge. Die für das Kerngeschäft hochrelevante 450 MHz-Technologie kann nicht von den Stadtwerken Wedel alleine organisiert werden, sondern sollte von den Betreibern kritischer Infrastruktur gemeinsam aufgebaut und betrieben werden („Branchenmodell“). Zudem können Abhängigkeiten von kommerziellen Mobilfunk-Providern vermieden werden. Diese würden insbesondere bei TK-Kosten und Hardware-Vorgaben entstehen.
Chancen
Die Beteiligung an der Versorger-Allianz und das Modell 4x25 ermöglichen die Umsetzung des Branchenmodells, dies bietet für die Stadtwerke Wedel folgende Chancen:
› Im Schwarm der Energieversorger Einfluss auf Produkte, Preise und auf Auf- und Ausbau des 450 MHz LTE-Netzes zu nehmen.
› Keine Abnahmeverpflichtung für Telekommunikationsleistungen, keine Nachschussverpflichtungen oder Verlustbeteiligungen.
› Chance auf eine attraktive Rendite (voraussichtlich ca. 15% vor Steuern; abgesichert durch Monopol auf eine Basistechnologie für kritische Infrastrukturen).
› Chance auf Zusatzgeschäft durch vorgesehene „Verpflichtung“ der 450connect, zu festen Konditionen Funkstandorte der Gesellschafter in Anspruch zu nehmen.
Risiken
Risiken die auf die Beteiligung der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH an der VA 450 KG zurückzuführen wären, sind vorliegend nicht ersichtlich, weil:
› die Nutzungsrechte an der 450 MHz Frequenz am 9. März 2021 für den Zeitraum bis zum Jahr 2040 durch die Bundesnetzagentur neu an die 450connect GmbH vergeben wurden
› die Frequenzen im Bereich 450 MHz sind technisch sehr gut geeignet um die Anforderungen der Versorgungswirtschaft an eine Kommunikationsinfrastruktur zu erfüllen
› bereits heute vereinzelt lokal ausgeprägte Netze in Kooperation mit verschiedenen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland vorhanden, so dass die technische Funktionalität gewährleistet ist
Als einziges Risiko könnte in Betracht gezogen werden, dass die durch die VA 450 KG entwickelten Produkte am Markt, aufgrund des Preisgefüges, nicht aufgenommen werden. An dieser Stelle könnte jedoch die Preisgestaltung nachgebessert werden, was sich jedoch auf die attraktive Rendite auswirken würde.
Fazit
Das Engagement ist eine Investition in die Absicherung der kritischen Infrastrukturen mit attraktivem Chancen-Risiken-Profil.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Stellungnahme der Verwaltung
Bewertung der wesentlichen Chancen für die Kommune
Durch die vorgesehene Beteiligung der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH ergeben sich Vorteile, die zu einer Gewährleistung von Versorgungssicherheit unmittelbar für die Stadtwerke Wedel GmbH führen:
Die wesentlichen Chancen liegen insbesondere darin,
› Aufbau einer Kommunikationsinfrastruktur, die auch dann über einen längeren Zeitraum funktioniert, wenn es zu einem großflächigen Stromausfall kommt
› Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten die aufgrund eines Blackouts oder Schwarzfalls entstehen
› Sicherstellung einer Versorgungsinfrastruktur
› Integration von Stromspeichern und neuen Stromverbrauchern (E-Mobilität, Wärme) im Netz
› Möglichkeit zur Überwachung und Steuerung der Netze
› Möglichkeit zur Aus- und Umrüstung der Kundenmessysteme, da dies intelligenten Messsysteme in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden müssen.
Auswirkungen auf die Arbeitsplätze
Die vorgesehene Beteiligung wirkt sich in keiner Weise unmittelbar auf die Mitarbeiter oder deren Arbeitsplätze aus.
Die Beteiligung bietet die Möglichkeit, die Anforderungen, die auf die Versorgungswirtschaft im Rahmen der Energiewende bezüglich einer krisenfesten und zukunftssicheren Kommunikationsinfrastruktur zukommen, umzusetzen und es damit zu schaffen in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben. Mittelbar trägt das zum Erhalt von Arbeitsplätzen bei.
Bewertung der wesentlichen Risiken für die Kommune
Die vorgesehene Beteiligung weist für die Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH und damit auch für die Kommune aufgrund der geringen Beteiligung in Höhe von 0,57% nur ein begrenztes, sehr beherrschbares Risiko auf.
Angaben gemäß § 102 i.V.m. § 108 GO SH
a. Wichtiges Interesse der Gemeinde an der Gründung, § 102 I Satz 1 Nr. 1 GO SH
Die VA 450 KG wird im Bereich von Dienstleistungen tätig, die unmittelbar mit den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung verbunden sind und diese fördern. Eine Kooperation zur Gestaltung einer krisenfesten und zukunftssicheren Kommunikationslösung im Bereich der Daseinsvorsorge stellt ein wichtiges Interesse dar.
Eine öffentlich-rechtliche Struktur kommt für die VA 450 KG nicht in Betracht, da die Stadtwerke Wedel GmbH bereits als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird und die kommunale Beteiligung der Stadt Wedel an der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH lediglich in mittelbarer Form besteht.
b. Haftungsbegrenzung, § 102 I Satz 1 Nr. 2 GO SH
Die Gesellschaft, an der die Beteiligung erfolgen soll, ist die VA 450 KG. Die Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH ist an der VA 450 KG als Kommanditisten beteiligt. Ihre Haftung ist damit auf die Kommanditeinlage in Höhe von 200.000 € beschränkt (§ 161 Abs. 1 Satz HGB). Die VA 450 KG wiederum hält die Anteile der VA 450 Verwaltungs-GmbH. Auch deren Haftung ist qua Rechtsform begrenzt. Die Haftung der GmbH ist auf ihr Stammkapital beschränkt. Nach Erbringung der Einlage in die GmbH ist die Haftung für Schulden der Gesellschaft auf diese erbrachte Einlage beschränkt. Ein Gesellschafter ist darüber hinaus bei einer GmbH nicht verpflichtet für weitere Schulden der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu haften.
Die Einzahlung der Stammeinlage in die GmbH ist im Wirtschaftsplan festgelegt und entspricht auch der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH und damit auch der Leistungsfähigkeit der Stadtwerke Wedel GmbH.
Etwaige Jahresfehlbeträge werden im Ergebnis durch Überschüsse in den Folgejahren ausgeglichen - eine Nachschusspflicht besteht insoweit nicht.
Damit kann festgestellt werden, dass eine vollständige Begrenzung der Haftung durch die Rechtsformwahl erreicht wird.
c. Angemessener Einfluss der Gemeinde, § 102 I Satz 1 Nr. 3 GO SH
Die Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH hat durch ihre Stellung als Gesellschafterin einen angemessenen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Einfluss entspricht dem Anteil in Abhängigkeit zur Anzahl der Gesellschafter. Von einem angemessenen Einfluss ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Einfluss in den Organen der betreffenden Gesellschaft dem Beteiligungsverhältnis (Höhe der Kapitalbeteiligung) entspricht. Dies ist vorliegend gegeben.
d. Prüfung des Jahresabschlusses und Lagebericht entsprechen den Vorschriften des HGB, § 102 I Satz 1 Nr. 4 GO SH
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags aufzustellen. Eine Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes, soweit nicht eine Prüfung durch andere gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben ist, ist gewährleistet.
e. Voraussetzungen des § 102 II i.V.m. § 101 I GO SH
Die Voraussetzungen des § 102 II i.V.m. § 101 I GO SH sind vorliegend erfüllt.
(1) Öffentlicher Zweck des Unternehmens
Das 450 MHz Netz soll dazu verwendet werden, um der Versorgungsbranche eine krisenfeste und zukunftssichere Kommunikationsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Versorgungswirtschaft ist grundlegend darauf angewiesen, dass ihr bei einem großflächigen Stromausfall Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen, die von der allgemeinen Stromversorgung unabhängig sind. Bei einem solchen Schwarzfall sind nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe auch in den Bereichen Gas, Wärme und Wasser sowie Störungen der öffentlichen Sicherheit zu befürchten. Mit schwarzfallfesten Kommunikationsmitteln kann zum Beispiel die für den Neustart eines ausgefallenen Stromnetzes erforderliche Koordination der Betriebsmannschaften erfolgen oder es können Notmaßnahmen zur Behebung von Versorgungsausfällen in den Bereichen der Gas- und Wasserversorgung koordiniert werden.
Zudem können Smart Meter, zu deren Installation Strom- und Gasversorger in bestimmtem Rahmen verpflichtet sind, an das 450 MHz Netz angebunden werden. Andere Lösungen wie das Verlegen von Kabelverbindungen in Keller oder die Nutzung von Mobilfunknetzen können sich dadurch erübrigen.
Der Betrieb einer Infrastruktur, die eine sichere Kommunikation in Krisenfällen gewährleistet und weitere Kommunikationsbedürfnisse der Versorgungswirtschaft befriedigt, ist daher unsere Auffassung nach eine mit den Bereichen der Strom-, Gas - und Wärmeversorgung unmittelbar verbundene Dienstleistung. Die Dauer der Beteiligung an der Versorger-Allianz 450 GmbH & Co.KG soll entsprechend langfristig ausgelegt sein.
(2) Leistungsfähigkeit der Gemeinde
Der mittelbare Beitritt in die Gesellschaft betrifft die Leistungsfähigkeit der Stadt Wedel nur mittelbar, denn die Kapitaleinlage wird von der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH eingebracht. Weitere Zahlungsverpflichtungen der Stadt oder der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH bspw. über Nachschusspflichten oder Kapitalerhöhungen sind gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen.
Die benötigten Mittel in Höhe von Euro 200.000 sind im Wirtschaftsplan 2021 eingeplant.
(3) Wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Gemeindegebietes
Die berechtigten Interessen der betroffenen Gemeinde i.S.d. § 101 II Satz 1 GO SH sind gewahrt.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH hat sich in seiner Sitzung am 30. März 2021 mit der Beteiligung an der VA 450 KG befasst dieser einstimmig zugestimmt.
Das geplante vorgehen zur Gründung und Beteiligung an der VA 450 KG wurde gemäß § 108 I Nr. 1 GO SH am 17.05.2021 der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Einzige Alternative ist, den Beschluss nicht zu fassen. Eine Alternative zu 450 MHz besteht nicht, weil es sich hierbei um ein Monopol handelt. Die Stadtwerke könnten das weitere Vorhaben zu Beteiligung an der VA 450 KG nicht fortführen. Eine teilweise Beschlussfassung oder eine Nachverhandlung der Gesellschaftsverträge ist nicht möglich.
Bei einer Nichtbeteiligung an der Gesellschaft könnten die Stadtwerke Wedel die Produkte zwar dennoch nutzen, jedoch keinen Einfluss auf diese nehmen. Als Gesellschafter können beispielsweise Antennenstandorte mitdefinieren werden und an der Bereitstellung und dem Betrieb der Antennenstandorte mitverdient werden, da eine derzeit noch in Verhandlungen befindliche Mindest-EK-Rendite, erzielt werden kann.
Zudem wurde die Stadtwerke Wedel BeteiligungsGmbH auch zu dem Zweck gegründet, sich an Projekten und Kooperationen anderen Stadtwerke und kommunaler Verbände zu beteiligen. Die Gewährleistung von Versorgungssicherheit im Rahmen einer Kooperation mit anderen Energieversorgungsunternehmen ist ein bedeutender Bestandteil der Daseinsvorsorge und grundlegend für die innere Sicherheit der Bundesrepublik.
Finanz. Auswirkung
Für den städtischen Haushalt ergeben sich unmittelbar keine Kosten oder Folgekosten.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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