Beschlussvorlage - BV/2021/033

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

1)      die während der Auslegung gemäß §§ 3(1), 3(2), 4a(3) und § 13a BauGB von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 4 (1), 4 (2), 4a (3) und 13a BauGB abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen, teilweise zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen,

 

2)      den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 55a „Aukamp Ost“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan,

 

3)      die Begründung des Bebauungsplans zu billigen.

 

 

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die städtische Wohnungsbaupolitik berücksichtigt die Bedürfnisse aller Einkommensgruppen.

 

Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.

 

Die Stadt fördert eine soziale Wohnraumpolitik, die das Miteinander verschiedener Bevölkerungsgruppen zum Ziel hat.

 

Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration aller Einwohnerinnen und Einwohner.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von dringend benötigten Wohnraum durch Neubau. Dabei werden 30 % des neu geschaffenen Wohnraums als öffentlich geförderter Wohnungsbau erstellt.

Weiterhin wird eine Kita mit 2 Elementar- und 2 Krippengruppen errichtet.

 

Mit dem Bebauungsplanverfahren wird das hierfür benötigte Baurecht geschaffen.

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Am 06.12.2018 wurde vom Rat der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 a „Aukamp Ost“ gefasst.

 

Der Planungsausschuss hat am 05.03.2019 das städtebauliche Konzept und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen. Mit Schreiben vom 14.03.2019 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 25.03. bis 05.04.2019 statt.

 

Am 11.08.2020 hat der Planungsausschuss den Entwurfsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 (2) bzw. § 4 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 07.09. bis 0910.2020 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt.

 

Aufgrund von Änderungen in der Planung wurde am 09.02.2021 im Planungsausschuss der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die erneute Auslegung fand im Zeitraum vom 24.02. bis 12.03.2021 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden parallel beteiligt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Parallel zum Bebauungsplan wurde ein Durchführungsvertrag erarbeitet.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstütz das Vorhaben.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Ohne den Beschluss wird das Bebauungsplanverfahren nicht zu Ende geführt werden, die benötigte Kita und der benötigte Wohnraum kann nicht erstellt werden und dementsprechend wird es auch keinen sozial geförderten Wohnungsbau geben.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...