Beschlussvorlage - BV/2021/015-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel leitet die in Anlage 1 seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Haushaltskonsolidierung zur weiteren Beratung an die jeweils zuständigen Ausschüsse weiter. Maßnahmen, die die grundsätzliche Zustimmung der jeweiligen Ausschüsse finden, werden dem Rat – nach Vorberatung im HFA – in einer Gesamtvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Änderung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.05.2021:

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Beschlusstext: “Der Rat der Stadt Wedel ist bereit die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung grundsätzlich umzusetzen.” wird per einstimmigen Beschluss geändert in: “Der Rat der Stadt Wedel leitet die in Anlage 1 seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Haushaltskonsolidierung zur weiteren Beratung an die jeweils zuständigen Ausschüsse weiter. Maßnahmen, die die grundsätzliche Zustimmung der jeweiligen Ausschüsse finden, werden dem Rat – nach Vorberatung im HFA – in einer Gesamtvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.”

 

Nachtrag: Die Maßnahme 36 wurde per mehrheitlichem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2021 aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept gestrichen.

 

 

Die Verwaltung ist vom Rat beauftragt worden ein Konzept zur Konsolidierung des Haushaltes vorzulegen. In dem am 26.06.2020 vorgelegten Konzept wurden 59 Maßnahmen zur Reduzierung des Aufwandes und 9 Maßnahmen zur Steigerung der Erträge von der Verwaltung empfohlen. Nach Beratungen im Lenkungsausschuss zur Haushaltskonsolidierung und im Haupt- und Finanzausschuss hat die Verwaltung die ursprünglich vorgeschlagenen Maßnahmen, um die nicht mehrheitsfähigen Maßnahmen reduziert. Die Maßnahme 30 wurde im Antragstext und Begründung verändert und die Maßnahme 40 ergänzt.

Aus Sicht der Verwaltung sind die im Konsolidierungskonzept aufgeführten Begründungen (Anlage 2) ausreichend um eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Die Verwaltung ist weder zeitlich noch personell in der Lage vor einer grundsätzlichen Zustimmung weitere detailliertere Ausführungen zu einzelnen Maßnahmen zu erstellen.

Eine abschließende Entscheidung ob eine Umsetzung erfolgt wird erst nach weiteren detaillierten Ausarbeitungen der Verwaltung zu den einzelnen Maßnahmen und nach Beschlussfassung in den Fachausschüssen und im Rat erfolgen.

Auch die Zahlen und das Wirksamwerden der einzelnen Maßnahmen werden erst im Rahmen dieses Verfahrens aktualisiert.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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