Beschlussvorlage - BV/2021/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, dass das im Verfahren befindliche vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren B-Plan Nr. 20 f „Hafenstraße“ mit dem neuen Vorhabenträger „Elbhöfe Wedel GmbH & Co.KG“, Hafenstraße 34, 22880 Wedel fortgeführt wird.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Umsetzung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ aus dem Rahmenplan, Aufwertung der Stadtkante zur Elbe, Schaffung von Wohnungen, Attraktivitätssteigerung des Schulauer Hafens.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Am 23.01.2014 wurde die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 f, Hafenstraße“ durch den Rat der Stadt Wedel beschlossen. Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erfolgte durch den damaligen Eigentümer.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom 10.11.14 bis 21.10.2014 und parallel wurden die Behörden und sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitigt nach § 4 (1) BauGB beteiligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB fand vom 18.04 bis zum 20.05.2016, parallel dazu die sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

 

Während der TÖB-Beteiligung meldete das LLUR (Landesamt für Umwelt und ländliche Räume) in der Stellungnahem vom 18.04.2016 immissionsschutzrechtliche Bedenken an. Aufgrund der im Betrieb befindlichen Räucherei in der Schulauer Straße 15 beständen akute Probleme für eine geplante Wohnbebauung gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen. Eine Umsetzung der Planung ohne Einbeziehung des Betreibers hielt das LLUR nicht für praktikabel.

 

Das Bebauungsplanverfahren wurde daraufhin ausgesetzt.

 

Mit anliegendem Schreiben vom 12.04.2021 wurde der Antrag auf Wechsel des Vorhabenträgers von Heinrich Schneider auf Elbhöfe Wedel GmbH &Co.KG gestellt.

 

Voraussetzung für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist ein unterschriebener Kostenübernahmevertrag. Dies ist mit Datum vom 28.04.2021 erfolgt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Aufgrund des Eigentümerwechsels bedarf es einen Wechsel des Vorhabenträgers, um das Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Dies unterstützt die Verwaltung.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sollte der Wechsel des Vorhabenträgers nicht beschlossen werden, besteht zum Einen die Möglichkeit eine Angebotsplanung durch die Verwaltung zu erarbeiten oder aber das Bebauungsplanverfahren zu stoppen bzw. aufzuheben. Damit wäre eine Nachverdichtung nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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