Beschlussvorlage - BV/2021/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 f "Hafenstraße"
hier: Vorhabenträgerwechsel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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01.06.2021
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.06.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Am 23.01.2014 wurde die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 f, Hafenstraße“ durch den Rat der Stadt Wedel beschlossen. Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erfolgte durch den damaligen Eigentümer.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom 10.11.14 bis 21.10.2014 und parallel wurden die Behörden und sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitigt nach § 4 (1) BauGB beteiligt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB fand vom 18.04 bis zum 20.05.2016, parallel dazu die sonstigen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.
Während der TÖB-Beteiligung meldete das LLUR (Landesamt für Umwelt und ländliche Räume) in der Stellungnahem vom 18.04.2016 immissionsschutzrechtliche Bedenken an. Aufgrund der im Betrieb befindlichen Räucherei in der Schulauer Straße 15 beständen akute Probleme für eine geplante Wohnbebauung gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen. Eine Umsetzung der Planung ohne Einbeziehung des Betreibers hielt das LLUR nicht für praktikabel.
Das Bebauungsplanverfahren wurde daraufhin ausgesetzt.
Mit anliegendem Schreiben vom 12.04.2021 wurde der Antrag auf Wechsel des Vorhabenträgers von Heinrich Schneider auf Elbhöfe Wedel GmbH &Co.KG gestellt.
Voraussetzung für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist ein unterschriebener Kostenübernahmevertrag. Dies ist mit Datum vom 28.04.2021 erfolgt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Sollte der Wechsel des Vorhabenträgers nicht beschlossen werden, besteht zum Einen die Möglichkeit eine Angebotsplanung durch die Verwaltung zu erarbeiten oder aber das Bebauungsplanverfahren zu stoppen bzw. aufzuheben. Damit wäre eine Nachverdichtung nicht möglich.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205 kB
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