Beschlussvorlage - BV/2020/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Wedel über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Straßenzuges „“Voßhagen“ (Erhaltungssatzung Voßhagen) aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt nach § 172 BauGB in der beiliegenden Fassung.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Die Bebauung entlang der Straße „Voßhagen“ entstand in den 20iger und 30iger Jahren des letzten Jahrhunderts. Sie teilt sich auf in den südlichen Bereich zwischen der Feldstraße und dem Kronskamp sowie den nördlichen Bereich zwischen Kronskamp und Rissener Straße.

Der Bereich zwischen Kronskamp und Feldstraße wurde durch die 1925 neugegründete „Gemeinnüt-zige Siedlungs-Genossenschaft Eigenheim e.G." erbaut. Insgesamt wurden in dem Siedlungsgebiet durch die Eigenheim e.G. 38 Einzel- und Doppelhäuser erstellt. Viele Gründungsgenossen konnten ihre mit Finanzierungsmitteln und Selbsthilfe erbauten Häuser zu späterem Zeitpunkt von der Genossenschaft erwerben.

Der Bereich zwischen Rissener Straße und Kronskamp gehörte zum städtischen Siedlungsgebiet „Gröner Born". Die Bauplätze wurden in den 20iger Jahren an Bauwillige durch die Stadt Wedel teil-weise in Erbbaurecht vergeben.

Die Struktur der Bebauung und die bauliche Gestaltung sind insbesondere innerhalb des südlichen Abschnittes des Straßenzuges noch weitestgehend erhalten.

 

Dies wurde auch -angeregt durch die Politik- bei einer Mitte 2017 durch den Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung der Stadt Wedel erfolgten Zusammenstellung von größeren, zusammenhängenden baulichen Ensembles innerhalb des Stadtgebietes festgestellt.

In der erarbeiteten Auflistung von Straßenzügen und Siedlungen, die in einem einheitlichen Stil erbaut wurden und einen städtebaulichen und historischen Wert für die Stadt haben könnten, befand sich auch die Bebauung entlang des Straßenzuges „Voßhagen“ im südlichen Abschnitt. Im Laufe der weiteren Überprüfung wurde aufgrund der ähnlichen Bauweise auch der nördliche Abschnitt der Straße mit aufgenommen.

 

 

Im September 2018 erarbeitete die Verwaltung eine Beschlussvorlage mit dem Ziel, die Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB Abs. 1 Nr.1 für den Bereich des Straßenzugs Voßhagen zu erreichen. Die noch homogene Struktur und damit die vorhandenen gestalterischen Qualitäten der Siedlung sowie der Gebäude entlang des Straßenzugs sollten bewahrt und gesichert werden.

 

Bisher nur anzeigepflichtige Abbrüche würden mit einer rechtsverbindlichen Erhaltungssatzung genehmigungspflichtig.  Außerdem sah die Stadt Wedel die Gefahr, dass der noch heute prägende bauliche und gestalterische Charakter der Siedlung sowie das überwiegend intakte Erscheinungsbild entlang des Straßenzuges Voßhagen durch bereits erfolgte und anstehende Eigentumsübertragungen bzw. Verkäufen im Straßenzug Voßhagen sowie des allgemeinen, derzeit gegebenen Nachfragedrucks nach Grundstücken für eine wohnbauliche Nutzung im Hamburger Umland, verloren gehen könnte.

 

Der Rat der Stadt Wedel beschloss daher in seiner Sitzung am 04.09.2018 die Beauftragung einer stadträumlichen/ architektonischen Bestandsaufnahme sowie die Herausarbeitung der Besonderheiten dieser Siedlung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durch ein geeignetes Planungsbüro.

 

Im April 2019 wurden dann die Eigentümer und Mieter der Siedlung durch ein Schreiben der Verwaltung von der Untersuchung unterrichtet. Eine ganztägige Bestandsaufnahme vor Ort konnte am 03.05.2019 durch das beauftragte Planungsbüro unter Mithilfe der Eigentümer/Mieter durchgeführt werden.  

 

 

Das darauffolgende Dialogforum, zu dem wiederum alle Eigentümer und Mieter eingeladen waren, fand am 19.06.2019 im Ratssaal der Stadt Wedel statt. Erste Ergebnisse der Bestandsanalyse und Empfehlungen für einen Leitfaden wurden vorgestellt. Ein erneuter Ortstermin mit den Anwohner*innen, Eigentümer*innen, dem Planungsbüro und der Verwaltung fand am 25.06.2019 statt.

 

Mit Hilfe der erarbeiteten städtebaulichen/architektonischen Bestandsaufnahme sind die schützenswerten Einzelaspekte der Bebauung und die Besonderheiten der Siedlung herausgearbeitet und definiert worden. In Gesprächen mit den  Anwohner*innen und Eigentümer*innen bei der Begehung des Voßhagen wurden Informationen über die Geschichte des Straßenzugs gesammelt, auf die sich die erstellte Bestandsanalyse stützt.

 

Prägend sind vor allem die Bebauungsstruktur, die Gebäudetypen und die Straßenfluchten. Die Ergebnisse sind in einen Gestaltungsleitfaden eingeflossen, der am 03.03.2020 dem Planungsausschuss vorgestellt wurde.

 

Dieser Gestaltungsleitfaden enthält Empfehlungen für die Erhaltung dieser prägenden Merkmale bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen, z.B. bei Fassadendämmungen, Dacherneuerungen oder Anbauten. Er soll sowohl den Eigentümern als auch der Verwaltung als Handreichung und Entscheidungshilfe dienen und hat empfehlenden Charakter.

 

Die im Anschluss für Mai/Juni 2020 geplante Beteiligungsveranstaltung musste pandemiebedingt entfallen.

Anstelle dessen hat der Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung daher alle Eigentümer*innen der Immobilien im geplanten Geltungsbereich angeschrieben, mit der Bitte um Anregungen und Fragen – entweder schriftlich oder in einem zu vereinbarenden Gespräch.

 

Die eingegangenen Fragen und die Beantwortung durch die Verwaltung liegen dieser Beschlussvorlage zur Information bei.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Das hier angewendete Instrument der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB gibt Gemeinden die Möglichkeit, einen besonderen Genehmigungsvorbehalt für Rückbau, Änderung, Errichtung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen im Geltungsbereich einer solchen Satzung einzuführen. Sie dient der Erhaltung städtebaulich bedeutsamer Bereiche.

 

Mit dem Erlass einer Erhaltungssatzung wird ein räumlicher Gesamtanlagenbereich festgelegt, für den ein Genehmigungsvorbehalt in Kraft tritt.

Der konkrete Schutz setzt dann auf der zweiten Ebene ein, wenn es um die Entscheidung über einen Antrag auf Veränderung an dem geschützten Bild der Gesamtanlage geht.

 

Die Verwaltung ist überzeugt, dass mit der nun vorliegenden Erhaltungsatzung der ortsbildprägenden Strukturen und dem Gestaltungsleitfaden ein ausgewogenes Instrument vorliegt, das der Erhaltung des Straßenzuges Voßhagen bestmöglich dient.

Durch die weitreichenden Empfehlungen sind die Eigentümer*innen in der Lage, die erhaltenswerten Gebäude zu schützen. Aus den Rückmeldungen der Eigentümer*innen/Bewohner*innen wurde deutlich, dass vielen die Erhaltungswürdigkeit ihres Straßenzuges bewusst ist und mitgetragen wird.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Wird das Instrument „Erhaltungssatzung“ nicht angewendet, kann es u.U. zur Folge haben, dass sich die Siedlung verändern wird und die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten, wie Fassaden- und Dachgestaltung, Vorgarten-/Grundstücksgestaltung, Nebenanlagen und Garagen, äußere Gestaltung etc. langsam verschwinden und die Siedlung langfristig ihr Gesicht verliert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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