Beschlussvorlage - BV/2021/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt die Trasse der Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand östlich und nördlich des Kursana-Gebäudes zu führen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Im Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“ wird angeführt, dass die Stadt für einen ausgewogenen, zukunftsorientierten Verkehrsmix sorgt, der sowohl die Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.

Die geplante Rad- und Fußwegeverbindung Geestrand mit Querung der Wedeler Au ergänzt optimal das bestehende Wegenetz und ist ein wichtiger Abschnitt für den überörtlichen Rad- und Fußweg abseits der B 431 bis zur Gemeinde Holm. Insbesondere stellt dieser Abschnitt eine sehr gute Alternative zum mangelnden Radwegeangebot in der Mühlenstraße dar.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

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Darstellung des Sachverhalts

Mit der BV/2018/141 hat der Planungsausschuss am 23.10.2018 die Vorzugsvariante der Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand mit der Führung südlich und westlich des Kursana-Komplexes beschlossen.

 

In der Folgezeit wurden von der Verwaltung Gespräche mit Eigentümer*Innen und Behörden geführt. Im Ergebnis konnten weitere erforderliche Flächenankäufe getätigt werden und wurden - aufbauend auf der artenschutzfachlichen Begleitung der Machbarkeitsstudie - ergänzende biologische Untersuchungen durchgeführt.

 

Insbesondere im Gespräch am 06.11.2019 mit Vertreterinnen des Kreises Pinneberg (Untere Naturschutzbehörde, Fachdienst Umwelt) und des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat sich die Notwendigkeit weiterer biologischer Untersuchungen im Plangebiet ergeben. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass eine Führung östlich und nördlich der Kursana aus naturschutzfachlicher Sicht mit deutlich weniger Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden ist. Durch die Verlegung des Brückenbauwerks nach Norden entfällt auch eine Zerschneidung der westlich der Wedeler Au zusammenhängenden Waldflächen.

 

Für diese Führung sprechen auch die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Im Bebauungsplan Nr. 51 „Augarten“ ist ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt, das bei der Umsetzung in Anspruch genommen werden kann. Ferner besitzt die Stadt nördlich des Gebäudes bzw. des öffentlichen Parkplatzes eigene Flächen für die Herstellung des Rad-/Fußweges.

 

Ein weiterer Vorteil besteht in der kürzeren Wegeführung zwischen Brücke und Schulstraße und der (möglichen) Option einer geradlinigen Verlängerung des Fuß-/Radweges direkt zur Bahnhofstraße bzw. zum S-Bahnhof zu einem zukünftigen Zeitpunkt.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist die Erarbeitung einer Vorentwurfsplanung und anschließend die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgesehen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Mit der Herstellung des Rad-/Fußweges zwischen Schulauer Straße und Gorch-Fock-Platz wird ein wesentlicher Abschnitt sowohl der übergeordneten Wegeverbindung Wedel – Holm als auch eine innerstädtische Wegealternative zur Mühlenstraße geschaffen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die geänderte Wegeführung stellt bereits eine bessere Alternative zur ursprünglichen Wegeführung dar. Ein Verzicht würde den Ansprüchen eines zeitgemäßen Mobilitätskonzepts nicht gerecht werden.

 

Flächenerwerb ist lediglich in einem Teilabschnitt westlich der Wedeler Au auf eine Länge von ca. 70 m zu tätigen. Die Kosten für das Brückenbauwerk und die Herstellung des Weges sind im Rahmen der Vorentwurfsplanung zu ermitteln. Hingewiesen wird auf Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für den Radverkehr.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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