Mitteilungsvorlage - MV/2021/037
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage des Seniorenbeirates zur Lichtsignalanlage Feldstraße/Am Lohhof aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 04.04.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Beteiligt:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Geschäftszeichen:
- 2-602/Kr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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01.06.2021
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
„Die Verwaltung möge die Schaltung der Ampelanlage überprüfen und den Seniorenbeirat zeitnah über das Ergebnis in Kenntnis setzen.
Die derzeitige Schaltung bedeutet für alle Verkehrsteilnehmer hohe Wartezeiten.
Sämtliche 4 Einmündungen werden einzeln mit Grün bedient, so dass jeweils 3 Phasen abgewartet werden müssen. Die zu Fuß Gehenden müssen auch teilweise „Grün“ per Knopfdruck anfordern (sog. Bettelampeln). Zudem reichen die eingebauten Warteschleifen für den Radverkehr nicht immer für eine Auslösung für Anforderung „Grün“ aus.
Der Ampelmast im Nordwestendes Kreuzungsbereiches steht mittig auf dem Gehweg. Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen müssen auf die Fahrbahn ausweichen, da die Durchgangsbreite nicht ausreichend ist.“
Antwort der Verwaltung:
Die Lichtsignalanlege am Knotenpunkt Am Lohhof/Feldstraße ist 2016 auf Niedervolttechnik (LED, 40 Volt) umgerüstet worden. Im Gegensatz zur ursprünglichen 4-Phasen-Signalschaltung ist die Kreuzung nach dem Umbau zunächst auf eine Signalschaltung mit 2-Phasen umgerüstet worden, d.h. der Verkehr sowie die Fußgänger laufen jeweils parallel entgegensetzt in der Haupt- und Nebenrichtung. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die neue 2-Phasen-Schaltung ein Sicherheitsrisiko darstellte, da sich die Verkehrsteilnehmer auf die bis dahin bewährte 4-Phasen-Schaltung gewöhnt und verlassen haben.
Auf Grund dieser Erfahrungen hat sich die Verwaltung dahingehend entschieden, die 4-Phasen-Schaltung wieder zu implementieren.
Bei dieser Art der Schaltung erhalten die Verkehrsteilnehmer für jede Richtung einzeln grün je Umlauf. Die Leistungsfähigkeit des Knotens wird durch diese Schaltung nicht wesentlich beeinträchtigt, die Verkehrsströme können pro Umlauf abgewickelt werden.
Darüber hinaus handelt es sich hier um eine verkehrsabhängige Steuerung, d.h. dass einzelne Phasen übersprungen werden, sofern keine Anforderung vorliegt. Die Umlaufzeit beträgt 70 Sekunden (im ungünstigsten Fall beträgt die Wartezeit max. 70 Sekunden). Die Dauer der Umlaufzeit ist allgemein üblich und ist als zumutbar anzusehen.
Die Anforderung für KFZ/Radverkehr erfolgte nach dem Umbau über die vorhandenen Induktionsschleifen im Fahrbahnbereich. Hier hat sich gezeigt, dass insbesondere Radfahrer nicht immer erfasst wurden und keine Anforderung stattfand. Aufgrund dieser Tatsache sind nunmehr Radarkameras installiert worden, um auch die Radfahrer zu detektieren.
Eine Anforderung der Fußgänger ist in der Hauptrichtung (Am Lohhof) nicht möglich, da es sich hier lediglich um Taster für taktile Signale für Sehbehinderte handelt. Der Fußgänger bekommt parallel mit Kfz-Grün ebenfalls Grün.
Bei einer Kfz-Anforderung in der Feldstraße erhält jeweils der rechtsseitige Fußgänger automatisch Grün, eine Anforderung ist in diesem Fall ebenfalls nicht erforderlich.
Die vorhandene Signalschaltung wird aus Sicht der Verkehrsaufsicht grundsätzlich befürwortet. Eine 4-Phasen Schaltung ist immer die sicherste Variante für alle Verkehrsteilnehmer. Insbesondere Eltern von schulpflichtigen Kindern und auch Senioren wünschen sich diese Schaltung auch an anderen Ampelanlagen im Stadtgebiet.
Aufgrund des starken Individualverkehrs kann diese Signalschaltung aber leider nur begrenzt eingesetzt werden, da die Leistungsfähigkeit vieler Knotenpunkte ausgeschöpft ist und lediglich eine klassische 2-Phasenschaltung möglich ist.
Der Gehweg ist in Höhe der Glaserei ca. 2,10 m breit. Zwischen Signalmast und Bordstein ist eine Durchgangsbreite von ca. 1,20 m.
Die Breite von 1,20 m ist für Rollatoren, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer grundsätzlich ausreichend, jedoch besteht kein Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand.
