Mitteilungsvorlage - MV/2021/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Versorgung städtischer Unterkünfte in Wedel mit WLAN
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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04.05.2021
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01.06.2021
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Bereitstellung von WLAN Anschlüssen in städtischen Unterkünften wird seit geraumer Zeit in den politischen Gremien diskutiert.
Mit MV/2019/021 beantwortete die Verwaltung die Anfrage der Linke Fraktion “Kommunikationstechnik in städtischen Wohnunterkünften” im Ausschuss für Jugend und Soziales am 05.05.2019 dahingehend, dass städtische Wohnunterkünfte grundsätzlich nicht über Telefon- und Internetanschlüsse verfügen… und die Kosten für die nachträgliche Versorgung müsse auf alle Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden, auch wenn diese das Internet nicht nutzen wollen.”
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona Situation mit einem einhergehenden übergreifenden Digitalisierungsschub wurden die Ausstattungen der städtischen Unterkünfte in Wedel mit einer WLAN-Versorgung erneut betrachtet. Dabei wurde vordringlich die Situation für Schülerinnen und Schüler in den Unterkünften in den Focus genommen, um ggf. vorhandene Versorgungslücken zu schließen.
Mit Stand März 2021 sind folgende städtische Unterkünfte bereits mit einem WLAN-Anschluss über Richtfunk versorgt:
- Feldstraße 41- 45
- Ansgariusweg 15/15a
- Bekstraße
- Am Redder 53
- Bergstraße 19
Folgende Unterkünfte werden im Zuge der Neubautätigkeiten mit WLAN versorgt werden:
- Steinberg 8 /8a
- Schulauer Straße
- Bullenseedamm
- Heinestraße
Geprüft wird zeitnah, ob die Unterkunft Schulauer Straße übergangsweise über das benachbarte TSV-Gebäude mitversorgt werden kann.
Keine WLAN-Versorgung vorgesehen ist bei Unterkünften, in denen keine Kinder wohnen und/oder die abgängig sind:
- Ansgariusweg 17
- Im Winkel 1a
- Holmerstraße 153
- Moorweg 60
Die Kosten für die Herstellung eines WLAN-Anschlusses sind vergleichsweise niedrig und fließen im Zuge der Neubaumaßnahmen als technische Gebäudeausstattung in das Budget mit ein.
Die laufenden Kosten einer WLAN-Versorgung werden dagegen zukünftig kalkuliert und den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung mit der nächsten Änderung der „Satzung über die Benutzung der städtischen Unterkünfte sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren“ (zum 01.07.2020 in Kraft getreten) vorgelegt werden.
