Beschlussvorlage - BV/2021/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Abweichend von der Richtlinie zur Vergabe des Sozialpreises werden die Vorschläge für die möglichen Sozialpreisträger*innen in diesem Jahr von den Mitgliedern der Gremien vorgebracht.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Seit 2010 wird jährlich der Sozialpreis der Stadt Wedel verliehen. Gemäß der Richtlinie ruft die Verwaltung im Frühjahr die Einwohner*innen auf Kandidaten vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt eine Jury eine*n Gewinner*in aus. Üblicherweise erfolgt der Aufruf durch Pressemitteilungen, auf wedel.de und Auslage von Broschüren.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Bereits im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass sich die pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf die Abgabe von Vorschlägen möglicher Preisträger*innen negativ ausgewirkt hat. Die Schließung zahlreicher Einrichtungen hat dazu geführt, dass die Broschüren nicht ausgelegt wurden und damit einem Großteil der Bevölkerung nicht zugänglich gemacht werden konnten. Trotz mehrmaliger Pressemitteilungen und Hervorheben als Top News auf wedel.de gingen nur wenige Vorschläge ein. In diesem Jahr befinden wir uns in derselben Lage wie 2020. Zahlreiche Einrichtungen sind weiterhin geschlossen und Öffnungen sind zeitnah noch nicht absehbar. In den letzten Jahren sind durchschnittlich ca. 3-4 Vorschläge eingegangen. Unter Pandemiebedingungen ist zu befürchten, dass keine Vorschläge eingehen werden. Um das ehrenamtliche Engagement auch und insbesondere unter Pandemiebedingungen zu würdigen, ergeht der Vorschlag, das die Mitglieder der Gremien der Stadt Kandidaten*innen benennen. Die Möglichkeit, das Mitglieder aller Gremien Vorschläge einreichen können, führt dazu, dass auch alle Bevölkerungsgruppen vertreten werden (Seniorenbeirat, Jugendbeirat und Politik).

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

  1. Der Sozialpreis wird dieses Jahr nicht vergeben.
  2. Der Aufruf erfolgt wie üblich über wedel.de, Presse und Auslage der Broschüre in der zweiten Hälfte des Jahres abweichend von den Fristen in der Richtlinie.
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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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