Beschlussvorlage - BV/2021/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Mittel für die Raumluftverbesserung an Schulen in enger Abstimmung mit den Schulleitungen freizugeben.

 

Mit den Mitteln werden folgende Maßnahmen im ersten Schritt realisiert:

 

  1. Anschaffung von wirkungsvollen mobilen Luftfiltergeräten mit HEPA Filtern jeweils für 2 Klassenräume in den weiterführenden Schulen (6 Klassenräume gesamt). Die Schulleitungen favorisieren diese Technik. Die Wirkungsweise und vor allem die Lärmemissionen dieser Geräte werden im konkreten Schulalltag über 4 – 6 Wochen getestet. Über eine weitere Anschaffung dieser Geräte wird nach Vorliegen der Erfahrungsberichte in den politischen Gremien entschieden.

 

  1. Da, wo das Einverständnis mit den Schulen vorliegt, können (eingekapselte) UV-C Geräte in Klassenräumen eingesetzt werden. Diese Abstimmungen sollen so erfolgen, dass sie zeitgleich mit der Testung der Luftfilteranlagen vorliegen können.

 

 

  1. Die Verwaltung empfiehlt nicht nur kurzfristig die Situation durch Luftreinigungsgeräte zu verbessern, sondern eine nachhaltige und dauerhafte Raumluftverbesserung in den Altbauten der Schulen anzustreben. Für die Nachrüstung der Gebäude mit (dezentralen) RLT-Anlagen werden Mittel zur Verfügung gestellt.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Mit ANT/2021/009 hat der Rat der Stadt Wedel am 25.03.2021 mehrheitlich beschlossen, dass im Haushalt 2021 für das bestmögliche technische Verfahren der Entkeimung von Luft in Klassenräumen der weiterführenden Schulen in Wedel 300.000 Euro (mit Sperrvermerk) bereitgestellt werden. Um eine zeitnahe politische Entscheidung herbeiführen zu können, werden von der Verwaltung die Funktionsweisen und Eignungen dargestellt und die Schulen bei den Auswahlverfahren miteinbezogen sowie einem Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen herbeigeführt.

 

  •  Welche Techniken eignen sich für die Luftentkeimung in Klassenräumen

 

In der derzeitigen öffentlichen Diskussion werden vorwiegend vier unterschiedliche Technologien zur Entkeimung von Luft genannt. Hier handeltes  sich um Filtertechnologien, die mit hocheffektiven Gewebefiltern die Luft entkeimen, um UV- C Technologien, die ultraviolette Strahlung zur Entkeimung einsetzen, um Ionisations- und Plasmatechnolgien, die mit Hilfe von positiv und negativ geladenen Ionen eine chemische Reaktion erzeugen und um Ozontechnologien, die die Raumluft mit Ozon behandeln.

Alle Techniken sind bereits in verschiedenen Bereichen (z.B. in Krankenhäusern und gewerblichen Bereichen) im Einsatz.  Anwendungs- und Erfahrungswissen liegen daher vor.

 

Tabelle 1.: Luftfiltertechniken im Vergleich:

 

 

Filtertechnologie

(HEPA Filter)*

UV-C Technologie

Ionisations- u. Plasmatechnologie

Ozon-

technologie

Funktion

Hocheffektive Gewebefilter filtern die angesaugte Luft

Entkeimung über ultraviolette Strahlung (254 nm) und Luftzirkulation

Entkeimung durch Reaktion von neg. und positiv geladenen Ionen, erzeugen chemische Reaktion

Behandlung der Raumluft mit Ozon

Wirkungsgrad

99,9  % Filterung

99,9 % Entkeimung

 

99 % Entkeimung

?

Geräuschentwicklung

Ja, variiert

Wenig bis keine

 

gering

Keine

Für Dauereinsatz geeignet

Wechsel der Filter (6-12 Monate) erforderlich

Mit Zeitschaltuhr vor Unterricht zu regeln;

ansonsten wartungsarm

Ja, wartungsarme Technik

 

Einbau /Montage

Standgeräte

Geräte an Wand oder Decke montiert

%

%

Kosten/Klassenraum

3.000 € je Raum

3.500 € je Raum

 

%

%

Gesundheitliche Risiken

Nicht bekannt

UV Strahlung schädlich für Augen und Haut – Kontakt vermeiden

Ozon kann ggf. austreten

Ozon können Reizungen hervorrufen

Stellungnahme Schulen

Derzeit favorisiert

Derzeit nicht favorisiert

%

%

Empfehlung/Eignung

Prüfnachweise erforderlich, Geräuschentwicklung testen

Prüfnachweise erforderlich

Akzeptanz der Schule/Eltern einholen (Strahlungsrisiko)

 

nicht für Schulen zu empfehlen

nicht für Schulen zu empfehlen

„High Efficiency Particulate Air“(HEPA)-Filter der Klasse H13 oder H14

 

 

In den Empfehlungen des Bundesumweltamtes, der Kommission für Innenraumhygiene (IRK), der Bundeselternvertretung werden die Fensteröffnung und (wenn vorhanden) die raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Schulen als wichtigste Maßnahmen im Schutz vor (Corona-) Viren favorisiert.

 

Mobile Luftreinigungsgeräte entfernen nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft. Daher können mobile Luftreinigungsgeräte nicht als vollständiger Ersatz für Lüftungsanlagen bzw. Fensterlüftung eingesetzt werden.

 

Kommen Luftreinigungsgeräte zum Einsatz, so ist zu beachten:

Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte werden entsprechende Prüfnachweise benötigt, dass ein Gerät die geforderte Menge an keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) bereitstellen kann.
Zudem sollte vor Beschaffung ein Prüfnachweis vorliegen, dass die Geräte unter Realbedingungen (sprich Klassenräume) getestet wurden und nicht lediglich Laborwerte vorliegen.

 

 

  •  Quantifizierung der Bedarfe in Wedel und Kostenprognose für die Ausstattung mit Luftentkeimungs-Geräten

 

In der folgenden Tabelle sind alle Räume in den weiterführenden Schulen in Wedel zusammenfassend dargestellt. 

 

Tabelle 2: Anzahl an Räumen in weiterführenden Schulen

 

EBG

 

 

 

 

 

 

Klassenräume

Fachräume

Gruppenräume

Lehrerarbeitszimmer

Sonstige Aufenthaltsräume

 

34

19

7

1

21

 

 

 

 

 

 

GHS

 

 

 

 

 

 

Klassenräume

Fachräume

Gruppenräume

Lehrerarbeitszimmer

Sonstige Aufenthaltsräume

 

36

14

7

2

26

 

 

 

 

 

 

JRG

 

 

 

 

 

 

Klassenräume

Fachräume

Gruppenräume

Lehrerarbeitszimmer

Sonstige Aufenthaltsräume

 

42

21

5

1

27

 

 

 

 

 

 

Summe:

112

54

19

4

74

 

 

3.Kostenprognose für die Ausstattung mit den jeweiligen Luftentkeimungsgeräten

 

Für die Filtertechnologie und die UV-C Technologien sehen die Kostenprognosen wie folgt aus:

 

Mobile Luftreiniger mit (HEPA)- Filter

Bei einer Ausstattung aller Klassenräume, Fachräume und Gruppenräume (185 Räume gesamt) mit einer Kostenprognose von mind. 3.000 Euro/Gerät.

Es errechnen sich Gesamtkosten in Höhe von mind. ca. 555.000 Euro. Die mobilen Geräte müssen nicht montiert werden, daher entfallen entsprechende Kosten.

 

UV-C Luftreinigungsgeräte:

Bei einer Ausstattung aller Klassenräume, Fachräume und Gruppenräume (185 Räume gesamt) mit einer Kostenprognose von 3.500 Euro/Klassenräume (3 Geräte pro Raum).

Es errechnen sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 650.000 Euro. In diesen Gesamtkosten sind die einfache Montage der Geräte enthalten.

 

Zusätzliche Kosten können im Einzelfall entstehen, weil:

 

  • Stromleitungen fehlen und neu verlegt werden müssen
  • Stromnetz keine weiteren Stromquellen mehr aufnehmen kann
  • Zusatzgeräte wie Sensoren, Zeitschaltuhren etc. angeschafft werden sollten
  • Ggf. eine zentrale Steuerung der Luftreinigungsgeräte sinnvoll wäre

 

Dafür sind weitere Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro einzuplanen.

 

 

  1. Zeitliche Umsetzbarkeit von der Entscheidung über die Beschaffung bis zur Nutzung:

 

 

Haushaltsgenehmigung und Freigabe der Mittel (Mai-Juni 2021)

 

2.a Ausschreibung und Vergabeverfahren –

Lieferleistungen ab 214.000 Euro Ausschreibung EU-weit (Vergabeverordnung VgV)

Veröffentlichung, Prüfung u. Wertung, Stillhaltefrist mind. 8 Wochen

 

2.b. Lieferleistung unter 200.000 Euro öffentliche Ausschreibung nach UVGO

Veröffentlichung, Prüfung u. Wertung, Stillhaltefrist mind. 5 Wochen

 

  1.       Lieferfristen bei größerer Anzahl an Geräten:  mind. 4-6 Wochen

 

Unter Einhaltung aller genannten Schritte ist mit einer Aufstellung/Montage frühestens zum Oktober/November 2021 zu rechnen.

 

 

  1. Stellungnahme der Schulleitungen

 

In einer Videokonferenz am 21.4.2021 äußerten sich die Schulleitungen bzw. –vertretungen der weiterführenden Schulen in Wedel über einen Einsatz von UV-C Geräten in Schulen kritisch u.a. aufgrund des unklaren Kosten-Nutzen-Verhältnisses dieser Geräte.

Dagegen wird der Einsatz von Luftfiltergeräten (mit HEPA Filtern) weitestgehend befürwortet. Eine Testphase („Lifebetrieb“) wäre wünschenswert, um hieraus eigene (geprüfte) Erfahrungen mit Lärmemissionen gewinnen zu können.

Eine langfristig angelegte, nachhaltige Nachrüstung der Klassenräume mit raumlufttechnischen Anlagen (RLT) wird dringend empfohlen.

 

 

  1. Stellungnahme zum Einsatz von UV-C Technik an einer Hamburger Schule

 

In Hamburg kommen an einem Gymnasium Luftreinigungsgeräte mit UV-C Technik zum Einsatz. Nach Auskunft der Schulleitung handelt es sich um UV-C Deckengeräte der Firma Mikrobox, die komplett gekapselt sind, so dass keine schädlichen Strahlen austreten können. Zur wirksamen Luftreinigung sind drei Geräte pro Klassenraum fest installiert. Außerdem sind die Räume innerhalb einer Stunde mindestens einmal über die Fenster zu lüften.

Vor der Inbetriebnahme der Geräte wurde durch die Schulbehörde Hamburg eine arbeitsschutzrechtliche Überprüfung einschließlich Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

Auf Grundlage von Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen hatte die Stadt Düsseldorf eine Studie zum Einsatz dieser Geräte beauftragt. Die Ergebnisse der Studie führten zur Beschaffung der Mikrobox-Geräte für 90 Grundschulen.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, u.a. dem Bundesumweltamt zu folgen und die Lufthygiene über regelmäßige Fensterlüftungen und dort wo vorhanden über raumlufttechnische Anlagen zu gewährleisten.

Der Leitgedanke dieser BV ist,  eine nachnachhaltige und dauerhafte Raumluftverbesserung in den Schulen anzustreben. In den Neubauten werden hybride dezentrale Lüftungsanlagen in den Klassenräumen vorgesehen, die trotzdem die Fensterlüftung zulassen. Eine sukzessive Nachrüstung der Klassenräume in den Schulaltbauten wäre durch die  Bereitstellung von Mitteln für diese Maßnahme nach abgestimmter Priorisierung mit den Schulen sinnvoll.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sind die Luftfilter zu laut, werden sie im Schulalltag nicht genutzt und die Anschaffung wäre wenig sinnvoll.

Sind die UV-C Anlagen in den Schulen nicht akzeptiert, werden sie ebenfalls nicht genutzt und die Anschaffung wäre wenig sinnvoll.

Werden Nachrüstungen mit RLT nicht weiterverfolgt, bleibt die Ist-Situation

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja x teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: x ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

 teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

 x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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