Beschlussvorlage - BV/2021/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinigung in Klassenräumen der weiterführenden Schulen in Wedel - UV-C Luftreinigungsgeräte bzw. bestmögliche technische Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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05.05.2021
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Mittel für die Raumluftverbesserung an Schulen in enger Abstimmung mit den Schulleitungen freizugeben.
Mit den Mitteln werden folgende Maßnahmen im ersten Schritt realisiert:
- Anschaffung von wirkungsvollen mobilen Luftfiltergeräten mit HEPA Filtern jeweils für 2 Klassenräume in den weiterführenden Schulen (6 Klassenräume gesamt). Die Schulleitungen favorisieren diese Technik. Die Wirkungsweise und vor allem die Lärmemissionen dieser Geräte werden im konkreten Schulalltag über 4 – 6 Wochen getestet. Über eine weitere Anschaffung dieser Geräte wird nach Vorliegen der Erfahrungsberichte in den politischen Gremien entschieden.
- Da, wo das Einverständnis mit den Schulen vorliegt, können (eingekapselte) UV-C Geräte in Klassenräumen eingesetzt werden. Diese Abstimmungen sollen so erfolgen, dass sie zeitgleich mit der Testung der Luftfilteranlagen vorliegen können.
- Die Verwaltung empfiehlt nicht nur kurzfristig die Situation durch Luftreinigungsgeräte zu verbessern, sondern eine nachhaltige und dauerhafte Raumluftverbesserung in den Altbauten der Schulen anzustreben. Für die Nachrüstung der Gebäude mit (dezentralen) RLT-Anlagen werden Mittel zur Verfügung gestellt.
Darstellung des Sachverhalts
Mit ANT/2021/009 hat der Rat der Stadt Wedel am 25.03.2021 mehrheitlich beschlossen, dass im Haushalt 2021 für das bestmögliche technische Verfahren der Entkeimung von Luft in Klassenräumen der weiterführenden Schulen in Wedel 300.000 Euro (mit Sperrvermerk) bereitgestellt werden. Um eine zeitnahe politische Entscheidung herbeiführen zu können, werden von der Verwaltung die Funktionsweisen und Eignungen dargestellt und die Schulen bei den Auswahlverfahren miteinbezogen sowie einem Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen herbeigeführt.
- Welche Techniken eignen sich für die Luftentkeimung in Klassenräumen
In der derzeitigen öffentlichen Diskussion werden vorwiegend vier unterschiedliche Technologien zur Entkeimung von Luft genannt. Hier handeltes sich um Filtertechnologien, die mit hocheffektiven Gewebefiltern die Luft entkeimen, um UV- C Technologien, die ultraviolette Strahlung zur Entkeimung einsetzen, um Ionisations- und Plasmatechnolgien, die mit Hilfe von positiv und negativ geladenen Ionen eine chemische Reaktion erzeugen und um Ozontechnologien, die die Raumluft mit Ozon behandeln.
Alle Techniken sind bereits in verschiedenen Bereichen (z.B. in Krankenhäusern und gewerblichen Bereichen) im Einsatz. Anwendungs- und Erfahrungswissen liegen daher vor.
Tabelle 1.: Luftfiltertechniken im Vergleich:
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Filtertechnologie (HEPA Filter)* |
UV-C Technologie |
Ionisations- u. Plasmatechnologie |
Ozon- technologie |
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Funktion |
Hocheffektive Gewebefilter filtern die angesaugte Luft |
Entkeimung über ultraviolette Strahlung (254 nm) und Luftzirkulation |
Entkeimung durch Reaktion von neg. und positiv geladenen Ionen, erzeugen chemische Reaktion |
Behandlung der Raumluft mit Ozon |
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Wirkungsgrad |
99,9 % Filterung |
99,9 % Entkeimung
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99 % Entkeimung |
? |
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Geräuschentwicklung |
Ja, variiert |
Wenig bis keine
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gering |
Keine |
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Für Dauereinsatz geeignet |
Wechsel der Filter (6-12 Monate) erforderlich |
Mit Zeitschaltuhr vor Unterricht zu regeln; ansonsten wartungsarm |
Ja, wartungsarme Technik |
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Einbau /Montage |
Standgeräte |
Geräte an Wand oder Decke montiert |
% |
% |
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Kosten/Klassenraum |
3.000 € je Raum |
3.500 € je Raum
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% |
% |
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Gesundheitliche Risiken |
Nicht bekannt |
UV Strahlung schädlich für Augen und Haut – Kontakt vermeiden |
Ozon kann ggf. austreten |
Ozon können Reizungen hervorrufen |
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Stellungnahme Schulen |
Derzeit favorisiert |
Derzeit nicht favorisiert |
% |
% |
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Empfehlung/Eignung |
Prüfnachweise erforderlich, Geräuschentwicklung testen |
Prüfnachweise erforderlich Akzeptanz der Schule/Eltern einholen (Strahlungsrisiko)
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nicht für Schulen zu empfehlen |
nicht für Schulen zu empfehlen |
„High Efficiency Particulate Air“(HEPA)-Filter der Klasse H13 oder H14
In den Empfehlungen des Bundesumweltamtes, der Kommission für Innenraumhygiene (IRK), der Bundeselternvertretung werden die Fensteröffnung und (wenn vorhanden) die raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Schulen als wichtigste Maßnahmen im Schutz vor (Corona-) Viren favorisiert.
Mobile Luftreinigungsgeräte entfernen nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft. Daher können mobile Luftreinigungsgeräte nicht als vollständiger Ersatz für Lüftungsanlagen bzw. Fensterlüftung eingesetzt werden.
Kommen Luftreinigungsgeräte zum Einsatz, so ist zu beachten:
Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit mobiler Luftreinigungsgeräte werden entsprechende Prüfnachweise benötigt, dass ein Gerät die geforderte Menge an keimfreier Luft (sechsfaches Raumvolumen pro Stunde) bereitstellen kann.
Zudem sollte vor Beschaffung ein Prüfnachweis vorliegen, dass die Geräte unter Realbedingungen (sprich Klassenräume) getestet wurden und nicht lediglich Laborwerte vorliegen.
- Quantifizierung der Bedarfe in Wedel und Kostenprognose für die Ausstattung mit Luftentkeimungs-Geräten
In der folgenden Tabelle sind alle Räume in den weiterführenden Schulen in Wedel zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 2: Anzahl an Räumen in weiterführenden Schulen
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EBG |
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Klassenräume |
Fachräume |
Gruppenräume |
Lehrerarbeitszimmer |
Sonstige Aufenthaltsräume |
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34 |
19 |
7 |
1 |
21 |
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GHS |
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Klassenräume |
Fachräume |
Gruppenräume |
Lehrerarbeitszimmer |
Sonstige Aufenthaltsräume |
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36 |
14 |
7 |
2 |
26 |
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JRG |
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Klassenräume |
Fachräume |
Gruppenräume |
Lehrerarbeitszimmer |
Sonstige Aufenthaltsräume |
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42 |
21 |
5 |
1 |
27 |
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Summe: |
112 |
54 |
19 |
4 |
74 |
3.Kostenprognose für die Ausstattung mit den jeweiligen Luftentkeimungsgeräten
Für die Filtertechnologie und die UV-C Technologien sehen die Kostenprognosen wie folgt aus:
Mobile Luftreiniger mit (HEPA)- Filter
Bei einer Ausstattung aller Klassenräume, Fachräume und Gruppenräume (185 Räume gesamt) mit einer Kostenprognose von mind. 3.000 Euro/Gerät.
Es errechnen sich Gesamtkosten in Höhe von mind. ca. 555.000 Euro. Die mobilen Geräte müssen nicht montiert werden, daher entfallen entsprechende Kosten.
UV-C Luftreinigungsgeräte:
Bei einer Ausstattung aller Klassenräume, Fachräume und Gruppenräume (185 Räume gesamt) mit einer Kostenprognose von 3.500 Euro/Klassenräume (3 Geräte pro Raum).
Es errechnen sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 650.000 Euro. In diesen Gesamtkosten sind die einfache Montage der Geräte enthalten.
Zusätzliche Kosten können im Einzelfall entstehen, weil:
- Stromleitungen fehlen und neu verlegt werden müssen
- Stromnetz keine weiteren Stromquellen mehr aufnehmen kann
- Zusatzgeräte wie Sensoren, Zeitschaltuhren etc. angeschafft werden sollten
- Ggf. eine zentrale Steuerung der Luftreinigungsgeräte sinnvoll wäre
Dafür sind weitere Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro einzuplanen.
- Zeitliche Umsetzbarkeit von der Entscheidung über die Beschaffung bis zur Nutzung:
Haushaltsgenehmigung und Freigabe der Mittel (Mai-Juni 2021)
2.a Ausschreibung und Vergabeverfahren –
Lieferleistungen ab 214.000 Euro Ausschreibung EU-weit (Vergabeverordnung VgV)
Veröffentlichung, Prüfung u. Wertung, Stillhaltefrist mind. 8 Wochen
2.b. Lieferleistung unter 200.000 Euro öffentliche Ausschreibung nach UVGO
Veröffentlichung, Prüfung u. Wertung, Stillhaltefrist mind. 5 Wochen
- Lieferfristen bei größerer Anzahl an Geräten: mind. 4-6 Wochen
Unter Einhaltung aller genannten Schritte ist mit einer Aufstellung/Montage frühestens zum Oktober/November 2021 zu rechnen.
- Stellungnahme der Schulleitungen
In einer Videokonferenz am 21.4.2021 äußerten sich die Schulleitungen bzw. –vertretungen der weiterführenden Schulen in Wedel über einen Einsatz von UV-C Geräten in Schulen kritisch u.a. aufgrund des unklaren Kosten-Nutzen-Verhältnisses dieser Geräte.
Dagegen wird der Einsatz von Luftfiltergeräten (mit HEPA Filtern) weitestgehend befürwortet. Eine Testphase („Lifebetrieb“) wäre wünschenswert, um hieraus eigene (geprüfte) Erfahrungen mit Lärmemissionen gewinnen zu können.
Eine langfristig angelegte, nachhaltige Nachrüstung der Klassenräume mit raumlufttechnischen Anlagen (RLT) wird dringend empfohlen.
- Stellungnahme zum Einsatz von UV-C Technik an einer Hamburger Schule
In Hamburg kommen an einem Gymnasium Luftreinigungsgeräte mit UV-C Technik zum Einsatz. Nach Auskunft der Schulleitung handelt es sich um UV-C Deckengeräte der Firma Mikrobox, die komplett gekapselt sind, so dass keine schädlichen Strahlen austreten können. Zur wirksamen Luftreinigung sind drei Geräte pro Klassenraum fest installiert. Außerdem sind die Räume innerhalb einer Stunde mindestens einmal über die Fenster zu lüften.
Vor der Inbetriebnahme der Geräte wurde durch die Schulbehörde Hamburg eine arbeitsschutzrechtliche Überprüfung einschließlich Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Auf Grundlage von Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen hatte die Stadt Düsseldorf eine Studie zum Einsatz dieser Geräte beauftragt. Die Ergebnisse der Studie führten zur Beschaffung der Mikrobox-Geräte für 90 Grundschulen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, u.a. dem Bundesumweltamt zu folgen und die Lufthygiene über regelmäßige Fensterlüftungen und dort wo vorhanden über raumlufttechnische Anlagen zu gewährleisten.
Der Leitgedanke dieser BV ist, eine nachnachhaltige und dauerhafte Raumluftverbesserung in den Schulen anzustreben. In den Neubauten werden hybride dezentrale Lüftungsanlagen in den Klassenräumen vorgesehen, die trotzdem die Fensterlüftung zulassen. Eine sukzessive Nachrüstung der Klassenräume in den Schulaltbauten wäre durch die Bereitstellung von Mitteln für diese Maßnahme nach abgestimmter Priorisierung mit den Schulen sinnvoll.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Sind die Luftfilter zu laut, werden sie im Schulalltag nicht genutzt und die Anschaffung wäre wenig sinnvoll.
Sind die UV-C Anlagen in den Schulen nicht akzeptiert, werden sie ebenfalls nicht genutzt und die Anschaffung wäre wenig sinnvoll.
Werden Nachrüstungen mit RLT nicht weiterverfolgt, bleibt die Ist-Situation
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja x teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: x ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
x nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,1 kB
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