Beschlussvorlage - BV/2021/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagespflege; Antrag auf Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen der Kindertagespflegepersonen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403-Mb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.05.2021
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, die Hälfte der Kosten für die neuen Qualifizierungsmaßnahmen Kindertagespflege für Neueinsteiger und die vollen Kosten für pädagogische Fachkräfte i. H. v. insgesamt maximal 1.760 € jährlich zu übernehmen, sofern die Teilnehmer*innen die Maßnahmen erfolgreich abschließen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden.“
Die Kindertagespflege ist neben der institutionellen Betreuung eine seitens der Familien stark nachgefragte Betreuungsmöglichkeit, insbesondere im Bereich der Krippenkinder und dort, wo flexible Betreuung erforderlich ist. Die Kapazitäten sind ausgeschöpft, die Gewinnung weiterer Kindertagespflegepersonen notwendig.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Mit der Übernahme der Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen könnten bis zu 10 Kindertagespflegepersonen gewonnen werden. Nach Abschluss der Maßnahmen könnten dann jeweils bis zu 5 Kinder betreut werden.
Darstellung des Sachverhalts
Bereits seit 2018 bezuschusst die Stadt Wedel die Qualifizierungsmaßnahmen für Wedeler Kindertagespflegepersonen. Ab 2021 wurden die Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahmen für Neueinsteiger deutlich erhöht und besteht jetzt aus 300 Unterrichtseinheiten und 80 Stunden Hospitation. Die Kosten haben sich dementsprechend von 185 € auf 500 € erhöht. Durchgeführt werden die Maßnahmen nicht mehr in Wedel, sondern an der Akademie in Elmshorn. Für pädagogische Fachkräfte sind die Maßnahmen weniger umfänglich, wurden aber auch hinsichtlich der Anforderungen und der Kosten angepasst. Statt 45 € fallen hierfür jetzt 65 € an.
Daher ist die Familienbildung Wedel e. V. auf die Verwaltung zugekommen und hat darum gebeten, auch die höheren Kosten weiterhin zu bezuschussen um zusätzliche Kräfte für die Tagespflege gewinnen zu können.
Die Familienbildung Wedel e. V. geht davon aus, dass bis zu 6 Personen eine Qualifizierungs-maßnahme durchführen könnten, hier wurde die Hälfte der Kosten beantragt, und 4 pädagogische Fachkräfte sich dafür entscheiden könnten, hier wurde um Erstattung der vollen Kosten gebeten.
Dementsprechend sind Kosten einzuplanen i. H. v. 6 x250 €=1.500 € für die Qualifizierungs-maßnahmen und 4x65 €=260 €, insgesamt somit 1.760 €.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Kindertagespflege hat momentan kaum noch Kapazitäten. Das ist auch durch den bislang fehlenden Betreuungsausbau Kita und die steigenden Einwohnerzahlen bedingt. Die Gewinnung weiterer Kräfte sollte daher unbedingt angestrebt werden, die Übernahme der Kosten bzw. eines Teiles der Kosten kann hier als Anreiz dienen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kosten für die Maßnahmen deutlich erhöht wurden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Bei Ablehnung der Übernahme der Kosten ist es fraglich, wie viele Personen sich entschließen werden, eine Qualifizierungsmaßnahme in Betracht zu ziehen.
Denkbar wäre es noch, die vollen Kosten auch für die Qualifizierungsmaßnahmen i. H. v. 500 € zu übernehmen, dann kämen bis zu 1.500 € bei 6 Maßnahmen noch einmal hinzu, insgesamt dann mögliche Kosten bis zu 3.260 € für alle Maßnahmen einschließlich der pädagogischen Fachkräfte.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
Die Mittel können aufgrund der geringen Höhe im Gesamtbudget kompensiert werden.
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
