Beschlussvorlage - BV/2021/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialpreis 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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04.05.2021
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01.06.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Seit 2010 wird jährlich der Sozialpreis der Stadt Wedel verliehen. Gemäß der Richtlinie ruft die Verwaltung im Frühjahr die Einwohner*innen auf Kandidaten vorzuschlagen. Aus diesen Vorschlägen wählt eine Jury eine*n Gewinner*in aus. Üblicherweise erfolgt der Aufruf durch Pressemitteilungen, auf wedel.de und Auslage von Broschüren.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Bereits im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass sich die pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf die Abgabe von Vorschlägen möglicher Preisträger*innen negativ ausgewirkt hat. Die Schließung zahlreicher Einrichtungen hat dazu geführt, dass die Broschüren nicht ausgelegt wurden und damit einem Großteil der Bevölkerung nicht zugänglich gemacht werden konnten. Trotz mehrmaliger Pressemitteilungen und Hervorheben als Top News auf wedel.de gingen nur wenige Vorschläge ein. In diesem Jahr befinden wir uns in derselben Lage wie 2020. Zahlreiche Einrichtungen sind weiterhin geschlossen und Öffnungen sind zeitnah noch nicht absehbar. In den letzten Jahren sind durchschnittlich ca. 3-4 Vorschläge eingegangen. Unter Pandemiebedingungen ist zu befürchten, dass keine Vorschläge eingehen werden. Um das ehrenamtliche Engagement auch und insbesondere unter Pandemiebedingungen zu würdigen, ergeht der Vorschlag, das die Mitglieder der Gremien der Stadt Kandidaten*innen benennen. Die Möglichkeit, das Mitglieder aller Gremien Vorschläge einreichen können, führt dazu, dass auch alle Bevölkerungsgruppen vertreten werden (Seniorenbeirat, Jugendbeirat und Politik).
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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