Beschlussvorlage - BV/2021/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 31 und 36 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Straße Rosengarten 19, 21 in Wedel wird erteilt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Abriss der bestehenden 1-geschossigen Ladenzeile und Ersatz durch Neubau mit 9 Wohneinheiten

Baugrundstück

 

Rosengarten 19, 21, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

18.02.2021

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

III

 

Gebäudehöhe

 

8,50 m

Dachform

 

Flachdach

GRZ

 

0,46

GFZ

 

1,00

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 30 „Rosengarten, Teilbereich Süd“, 2. Änderung, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab.

 

  • Befreiung von I - Geschossigkeit auf III - Geschossigkeit
  • Befreiung der Baugrenzen: Überschreitung um 1,20 m durch Loggien

 

Der Bebauungsplan setzt in dem Bereich in dem sich das Bauvorhaben befindet eine eingeschossige Bebauung (Ladenzeile) fest. Diese Ladenzeile soll abgebrochen werden. Die so entstandene Lücke soll durch eine dreigeschossige Bebauung mit 9 Wohnungen geschlossen werden. Es entsteht dadurch ein allseitig gefasster grüner ruhiger Innenhof.

Der Vorgartenbereich zum Fuß- und Radweg ist mit einer halbhohen Hecke einzufassen.

Die beiden Obergeschosse erhalten Richtung Süden ca. 1,20 m tiefe Loggien.

Die festgesetzten Dichtewerte GRZ 0,6 und GFZ 1,0 werden eingehalten.

Die Stellplätze für die 9 Wohnungen werden in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen.

Die Fahrradstellplätze werden im Rahmen des Bauantrages nachgewiesen. Es sind hierfür ausreichend Flächen vorhanden.

 

Die geplante Ersatzbebauung fügt sich in die angrenzende dreigeschossige Bebauung ein.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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