Beschlussvorlage - BV/2021/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Rosengarten 19, 21, Neubau Mehrfamilienhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.05.2021
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Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben
Abriss der bestehenden 1-geschossigen Ladenzeile und Ersatz durch Neubau mit 9 Wohneinheiten |
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Baugrundstück
Rosengarten 19, 21, 22880 Wedel
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
18.02.2021 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
III |
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Gebäudehöhe
8,50 m |
Dachform
Flachdach |
GRZ
0,46 |
GFZ
1,00 |
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 30 „Rosengarten, Teilbereich Süd“, 2. Änderung, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab.
- Befreiung von I - Geschossigkeit auf III - Geschossigkeit
- Befreiung der Baugrenzen: Überschreitung um 1,20 m durch Loggien
Der Bebauungsplan setzt in dem Bereich in dem sich das Bauvorhaben befindet eine eingeschossige Bebauung (Ladenzeile) fest. Diese Ladenzeile soll abgebrochen werden. Die so entstandene Lücke soll durch eine dreigeschossige Bebauung mit 9 Wohnungen geschlossen werden. Es entsteht dadurch ein allseitig gefasster grüner ruhiger Innenhof.
Der Vorgartenbereich zum Fuß- und Radweg ist mit einer halbhohen Hecke einzufassen.
Die beiden Obergeschosse erhalten Richtung Süden ca. 1,20 m tiefe Loggien.
Die festgesetzten Dichtewerte GRZ 0,6 und GFZ 1,0 werden eingehalten.
Die Stellplätze für die 9 Wohnungen werden in der bestehenden Tiefgarage nachgewiesen.
Die Fahrradstellplätze werden im Rahmen des Bauantrages nachgewiesen. Es sind hierfür ausreichend Flächen vorhanden.
Die geplante Ersatzbebauung fügt sich in die angrenzende dreigeschossige Bebauung ein.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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479,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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584,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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835,2 kB
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