Beschlussvorlage - BV/2020/107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt,

 

dass die Verwaltung bei Bekanntmachungen und Verkündungen von Satzungen und Verordnungen durch Bereitstellung im Internet eine Information als Serviceleistung für die Bürgerinnen und Bürger in den Zeitungen Wedel-Schulauer-Tageblatt und im Regionalteil des Hamburger Abendblattes veröffentlicht.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Beibehaltung der Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Medien (Internet und Zeitungen)

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2020 wurde bei der Beratung über die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel deutlich, dass die Mehrheit der Fraktionen weiterhin die Zeitungen als Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger beibehalten möchten. Daher wurde die vorgeschlagene Formulierung des § 16 der Hauptsatzung in der BV/2020/080 abgelehnt und die Empfehlung getroffen, dass die derzeitige Formulierung beibehalten werden soll. Dieser Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses wird von der Verwaltung ausdrücklich nicht empfohlen. Die Änderungen der Bekanntmachungsverordnung SH sehen die Hinweise in den Zeitungen nicht mehr als Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen vor.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt daher als Kompromisslösung zwischen der Verwaltungsempfehlung und der Ausschussempfehlung, die ursprünglich vorgeschlagene Neuformulierung des § 16 der Hauptsatzung vorzunehmen und parallel einen Beschluss zu fassen, der vorsieht, dass zukünftig Informationen über die Bekanntmachungen und Verkündungen von Satzungen und Verordnungen im Internet in den Zeitungen abgedruckt werden sollen. Durch die Neuformulierung des § 16 der Hauptsatzung (siehe BV/2020/106) und die zusätzliche Beschlussfassung über die Information entfällt die rechtlich bindende Wirksamkeitsvoraussetzung der Hinweise für die Bekanntmachungen und es wird dennoch wie vorher auch in den Zeitungen ersichtlich, wenn neue Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen veröffentlicht werden. 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der Beschluss könnte nicht gefasst werden. Dadurch entfallen die Informationen über die Bekanntmachungen und Verkündungen durch Bereitstellung im Internet in den Zeitungen. Es könnten bei einer Ablehnung des Beschlussvorschlages jährliche Kosten in Höhe von ca. 10.000 € eingespart werden, die für die Hinweise und Informationen derzeit eingeplant sind, sofern die Hauptsatzung wie in der BV/2020/106 von der Verwaltung vorgeschlagen beschlossen wird.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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