Beschlussvorlage - BV/2020/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel wählt __________________________ als Vertreterin / Vertreter in die Verbandsversammlung des kommunit IT-Zweckverbandes Schleswig-Holstein.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel ist seit dem 01.01.2019 Mitglied beim kommunit IT-Zweckverband Schleswig-Holstein. Das Rechtsverhältnis richtet sich nach dem zweiten Teil des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) und nach der Verbandssatzung (VS) vom 16.03.2020.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 VS ist die Verbandsversammlung ein Organ des Zweckverbandes. Nach § 6 Abs. 1 VS erfolgt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung nach der Anzahl der bei den Verbandsmitgliedern zu betreuenden Arbeitsplätze. Verbandsmitglieder mit mehr als 150, aber weniger als 501 Arbeitsplätzen sind mit zwei Stimmen in der Verbandsversammlung vertreten. Dadurch besitzt die Stadt Wedel zwei Stimmen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes.

 

Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen Landräten und Landrätinnen, den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den Amtsvorstehern und Amtsvorsteherinnen sowie den Amtsdirektoren und Amtsdirektorinnen. Eine Stimme bzw. ein Sitz entfällt somit auf den Bürgermeister der Stadt Wedel kraft Amtes (§9 Abs. 1 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 1 VS).

 

Die zweite Stimme entfällt auf einen weiteren Vertreter bzw. eine weitere Vertreterin. Dieser/ Diese wird vom Rat der Stadt Wedel für die Dauer der Wahlzeit gewählt (§ 9 Abs. 2 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2+ 3 VS). Für die Wahl der weiteren Vertreterinnen oder Vertreter gelten § 46 Abs. 1 und § 40 GO entsprechend. Die Wahl erfolgt also grundsätzlich im Meiststimmenverfahren des § 40 Abs. 3 GO. Wenn auch nur eine Fraktion es verlangt, erfolgt stattdessen Verhältniswahl (§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 4 GO).

 

Die Tätigkeit in der Verbandsversammlung ist ein Ehrenamt (§ 14 Abs. 1) und endet mit Ablauf der

Wahlzeit.

 

Herr Dr. Michalke wurde am 20.06.2020 als weiterer Vertreter neben den Bürgermeister in den kommunit IT Zweckverband gewählt. Herr Matthiessen wurde am 29.08.2020 als sein Stellvertreter gewählt.

 

Am 29.10.2020 ist Herr Dr. Michalke von seinen Ämtern und Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Die Stelle des weiteren Vertreters ist somit vakant.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die vakante Stelle des weiteren Vertreters sollte zeitnah nachbesetzt werden.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativ könnte eine Nachwahl nicht erfolgen und Herr Matthiessen übernimmt in der Funktion als Stellvertreter bis zur nächsten Nachwahl.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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