Beschlussvorlage - BV/2021/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

die vorliegende Anregung / Beschwerde nach § 16 e GO zuständigkeitshalber an den Bürgermeister weiterzuleiten.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die vorliegende Anregung/ Beschwerde einer Wedeler Bürgerin wurde am 03.12.2020 an den Stadtpräsidenten gerichtet.

Bei den vorgebrachten Anregungen und Beschwerden handelt es sich um Aspekte, die die Ausgestaltung der städtischen Internetadresse betreffen. Es gibt keinen Bezug auf die Grundsätze und Ziele der Gemeinde oder zu wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten.

Die vorgebrachte Thematik fällt unter die laufenden Geschäfte der Verwaltung und somit in den Kompetenzbereich des Bürgermeisters.

 

Da sich die Bürgerin direkt an die Gemeindevertretung unter Bezugnahme auf die entsprechende Vorschrift in der Gemeindeordnung gewandt hat, muss die Gemeindevertretung eigenständig ihre Unzuständigkeit bezüglich der Beschwerden und Anregungen der Einwohnerin zum Internetauftritt der Stadt Wedel feststellen und die Sache zuständigkeitshalber dem Bürgermeister weiterleiten. Hierüber ist die Einwohnerin zu unterrichten.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das gewählte Verfahren wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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