Beschlussvorlage - BV/2021/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungsbeschluss des Planungsausschusses für den Rat
hier: Interfraktioneller Antrag, Fraktionen CDU, SPD, FDP, Die Linke (ANT/2020/036) zum Thema Rahmenplan Wedel Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/ke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.03.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
- Der Rahmenplan für Wedel Nord wird baldmöglichst verabschiedet.
- Der Aufstellungsbeschluss für den 1. B-Plan erfolgt möglichst zügig.
- …
- Für die Anbindung dieser Erschließung an die Pinneberger Straße wird ein Kreisverkehr geprüft.
- Die Verwaltung plant die Ertüchtigung der nach den vorliegenden Gutachten durch den 1. B-Plan von Wedel Nord betroffenen Kreuzungen.
- Bestandteil des 1. B-Plans ist auch der Nord/Süd-Grünzug.
- Einzelplanungen für Straßen, Wege, ÖPNV, Versorgungseinrichtungen, Grünzüge etc. im 1. B-Plan richten sich, sofern erforderlich, am Bedarf für den gesamten Rahmenplan aus.
- ….
- Beide Kitas werden im 1. BA errichtet, die östliche Kita möglichst umgehend, wenn möglich einschließlich der Aufstockung. Die zweite Kita kann in Kopplung mit der Seniorenanlage entstehen.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, frühzeitig Entscheidungen zum ÖPNV in Wedel Nord vorzubereiten.
- Spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Aufstellungsbeschluss soll ein Bürgerbeteiligungsverfahren stattfinden.
Darstellung des Sachverhalts
Der Antrag ANT/2020/036 mit insgesamt 11 Punkten wurde bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 01.12.2020 behandelt – mit zwei unterschiedlichen Abstimmungsergebnissen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden für den Ratsbeschluss zwei BVs angelegt.
Die 9 Punkte der vorliegenden BV wurden vom Planungsausschuss als Empfehlung für den Rat mehrheitlich beschlossen (9 Ja/1 Nein/0 Enthaltung).
Zu den Punkten 3 und 8 siehe BV/2021/007
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: (entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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334 kB
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