Beschlussvorlage - BV/2020/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der städtischen Vertretung in der Verbandsversammlung des kommunit IT - Zweckverbandes Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beteiligt:
- Justiziariat
- Geschäftszeichen:
- 3-103-nvi
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.03.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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25.03.2021
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01.04.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel ist seit dem 01.01.2019 Mitglied beim kommunit IT-Zweckverband Schleswig-Holstein. Das Rechtsverhältnis richtet sich nach dem zweiten Teil des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) und nach der Verbandssatzung (VS) vom 16.03.2020.
Gemäß § 5 Abs. 1 VS ist die Verbandsversammlung ein Organ des Zweckverbandes. Nach § 6 Abs. 1 VS erfolgt die Zusammensetzung der Verbandsversammlung nach der Anzahl der bei den Verbandsmitgliedern zu betreuenden Arbeitsplätze. Verbandsmitglieder mit mehr als 150, aber weniger als 501 Arbeitsplätzen sind mit zwei Stimmen in der Verbandsversammlung vertreten. Dadurch besitzt die Stadt Wedel zwei Stimmen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes.
Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen Landräten und Landrätinnen, den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den Amtsvorstehern und Amtsvorsteherinnen sowie den Amtsdirektoren und Amtsdirektorinnen. Eine Stimme bzw. ein Sitz entfällt somit auf den Bürgermeister der Stadt Wedel kraft Amtes (§9 Abs. 1 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 1 VS).
Die zweite Stimme entfällt auf einen weiteren Vertreter bzw. eine weitere Vertreterin. Dieser/ Diese wird vom Rat der Stadt Wedel für die Dauer der Wahlzeit gewählt (§ 9 Abs. 2 GkZ i.V.m. § 6 Abs. 3 S. 2+ 3 VS). Für die Wahl der weiteren Vertreterinnen oder Vertreter gelten § 46 Abs. 1 und § 40 GO entsprechend. Die Wahl erfolgt also grundsätzlich im Meiststimmenverfahren des § 40 Abs. 3 GO. Wenn auch nur eine Fraktion es verlangt, erfolgt stattdessen Verhältniswahl (§ 46 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 4 GO).
Die Tätigkeit in der Verbandsversammlung ist ein Ehrenamt (§ 14 Abs. 1) und endet mit Ablauf der
Wahlzeit.
Herr Dr. Michalke wurde am 20.06.2020 als weiterer Vertreter neben den Bürgermeister in den kommunit IT Zweckverband gewählt. Herr Matthiessen wurde am 29.08.2020 als sein Stellvertreter gewählt.
Am 29.10.2020 ist Herr Dr. Michalke von seinen Ämtern und Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Die Stelle des weiteren Vertreters ist somit vakant.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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