Beschlussvorlage - BV/2021/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Elbstraße 31, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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09.03.2021
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Darstellung des Sachverhalts
Betreff: Einvernehmen der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch
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Bauvorhaben
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten |
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Baugrundstück
Elbstraße 31, 22880 Wedel
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Eingangsdatum des Bauantrages
22.01.2021 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
I |
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Gebäudehöhe
8,45 m |
Dachform
Walmdach |
GRZ
0,25 |
GFZ
0,38 |
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 100 a
Auf den zu überplanenden Flurstücken befindet sich zur Zeit ein von der Straße abgerücktes, zweigeschossiges Wohngebäude mit Staffelgeschoss.
An das bestehende Gebäude soll südlich ein eingeschossiger Ergänzungsbau mit 4 Wohneinheiten in der Gebäudeflucht zur Nachbarbebauung entstehen. Das Gebäude fügt sich mit der GRZ und GFZ in die umliegende Bebauung ein. Der Eingeschosser mit Dachgeschoss korrespondiert mit seiner Trauf- und Firsthöhe mit den direkten Nachbargebäuden in der Elbstraße.
Die vorhandene Stellplatzanlage wird neu organisiert und um einen Stellplatz ergänzt, so dass ein Stellplatzschlüssel von 0,85 je Wohneinheit nachgewiesen wird.
Die Fällmaßnahmen betreffen 2 an dem Standort nicht entwicklungsfähige genehmigungspflichtige Bäume (Bergahorne).
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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636,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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547,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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264 kB
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