Beschlussvorlage - BV/2020/109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, die Evang. Luth. Kirchengemeinde Wedel mit der Trägerschaft der Kindertagesstätte „Löwenzahn“ mit 1 Krippen- und 2 Elementargruppen ab dem 01.01.2022 zu betrauen. Die notwendigen Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Einrichtung werden auskömmlich defizitär auf der Basis des nachzuweisenden erforderlichen Aufwands und im Hinblick auf die Fördervoraussetzungen, die sich aus dem KiTaG ergeben, finanziert.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden.“

In Wedel werden dringend Betreuungsplätze benötigt, die Kindertagesstätte sollte daher unbedingt unter einer neuen Trägerschaft weiter betrieben werden.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Mit der Übernahme der Trägerschaft werden 10 Krippen- und 40 Elementarplätze erhalten, die Platzsituation in Wedel wird nicht noch weiter verschärft.

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Der jetzige Träger der Kindertagesstätte, die Ev. Freikirchliche Gemeinde Wedel, hat die Trägerschaft mit Wirkung zum 31.12.2021 mit großem Bedauern gekündigt, da der hohe Verwaltungsaufwand von der Gemeinde nicht mehr zu leisten ist.

Der Kindergarten ist hinsichtlich des päg. Personals gut aufgestellt, das Personal soll daher, soweit möglich, von einem neuen Träger übernommen werden. Auch das kirchlich geprägte Konzept wird von der Wedeler Elternschaft gut angenommen, der Bedarf an kirchlich ausgerichteten Plätzen ist hier weiter hoch.

Im November wurde daher ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, mit dem Hinweis, dass bevorzugt ein kirchlicher Träger gesucht wird. 4 Träger haben sich daraufhin beworben, allerdings nur ein kirchlicher Träger. Während des Sonderkuratoriums am 10.12.2020 wurde eine Vorauswahl getroffen, die anwesenden Fraktionsvertreter haben sich für die Evang. Luth. Kirchengemeinde Wedel ausgesprochen.

Der Träger beabsichtigt, das beschäftigte Personal im Wesentlichen zu übernehmen, ist auch mit dem Kita-Werk im Gespräch, dass dieses, sobald möglich, die Betreiberschaft der Einrichtung übernimmt.

Die Finanzierung der Kindertagesstätte „Löwenzahn“ soll dann, wie bisher auch mit dem jetzigen Träger defizitär, auf der Basis der Neuregelungen der Kita-Reform und vor dem Hintergrund der Fördervoraussetzungen des KiTaG erfolgen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Ein auswärtiger Träger, der nicht aus Schleswig-Holstein kommt, kam für die Verwaltung vor dem Hintergrund der Kita-Reform und damit verbundener umfangreicher Evaluation auch des bisherigen Systems nicht in Betracht. Zudem herrscht in Wedel ohnehin schon eine große Trägervielfalt.

Die Evang. Luth. Kirchengemeinde Wedel bietet sich aufgrund konzeptioneller ähnlich gelagerter Vorstellungen sehr gut dafür an, in die Trägerschaft der Kita „Löwenzahn“ einzusteigen, ohne dass es in der Einrichtung zu einem großen Umbruch kommen muss.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die anderen Bewerber betreiben in Wedel bereits Kindertagesstätten und sind auch sehr kompetent, aber eben keine kirchlichen Träger. Die Übernahme der Kindertagesstätte würde sich demzufolge wesentlich schwieriger gestalten und die Einrichtung ihren jetzigen Charakter verlieren.

Das wäre sowohl für die Elternschaft als auch für das Personal sehr problematisch.

Hinsichtlich der Finanzierung der Evang. Luth. Kirchengemeinde Wedel würde sich gegenüber dem jetzigen Träger nichts ändern.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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