Beschlussvorlage - BV/2021/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, dem SC Rist Wedel für die Beschaffung von Anzeigetafeln für die Steinberghalle einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € zu gewähren.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die Stadt schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Die Maßnahmen sind Kauf und Installation der Geräte. Ziel ist, eine gute Sportinfrastruktur vorzuhalten, was sich positiv auf die Sporttreibenden auswirken sollte und sich z.B. auf die Mitgliederzahlen auswirken könnte.

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Darstellung des Sachverhalts

Der SC Rist hatte schon vergangenes Jahr das Thema Anzeigetafeln benannt, hat nunmehr einen entsprechenden Förderantrag eingereicht (siehe Anlage). Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf ca. 10.000 €. Das Projekt ist mit dem Gebäudemanagement vorbesprochen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung beurteilt dieses Vorhaben positiv, weil der Verein sehr wertvolle Kinder- und Jugendarbeit leistet und unterstützenswert ist, wenn die Ausstattung der Halle auch mit erheblichen Eigenmitteln erfolgen soll. Es werden 30% der veranschlagten Kosten als Zuschuss empfohlen, weil der Verein eine Zusage über weitere 30% durch Dritte hat (Landessportverband und Haspa-Lotterie). Die verbleibenden 40% (ca. 4.000 €) trägt der Verein. Da die Halle saniert werden soll, würde die Stadt letztlich auch selber eine Anzeigentafel finanzieren müssen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Es ist möglich, mehr oder weniger oder gar keinen Zuschuss zu geben. Die Zuschussmittel stehen aus Restmitteln des Jahres 2020 zur Verfügung, die damit dann ausgeschöpft sind. Der noch nicht beschlossene Haushalt 2021 ist nicht tangiert.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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