Beschlussvorlage - BV/2021/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportförderung
SC Rist Anzeigetafeln Steinberghalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-407
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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10.02.2021
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10.03.2021
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Maßnahmen sind Kauf und Installation der Geräte. Ziel ist, eine gute Sportinfrastruktur vorzuhalten, was sich positiv auf die Sporttreibenden auswirken sollte und sich z.B. auf die Mitgliederzahlen auswirken könnte.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung beurteilt dieses Vorhaben positiv, weil der Verein sehr wertvolle Kinder- und Jugendarbeit leistet und unterstützenswert ist, wenn die Ausstattung der Halle auch mit erheblichen Eigenmitteln erfolgen soll. Es werden 30% der veranschlagten Kosten als Zuschuss empfohlen, weil der Verein eine Zusage über weitere 30% durch Dritte hat (Landessportverband und Haspa-Lotterie). Die verbleibenden 40% (ca. 4.000 €) trägt der Verein. Da die Halle saniert werden soll, würde die Stadt letztlich auch selber eine Anzeigentafel finanzieren müssen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es ist möglich, mehr oder weniger oder gar keinen Zuschuss zu geben. Die Zuschussmittel stehen aus Restmitteln des Jahres 2020 zur Verfügung, die damit dann ausgeschöpft sind. Der noch nicht beschlossene Haushalt 2021 ist nicht tangiert.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2021 alt |
2021 neu |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,1 kB
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