Mitteilungsvorlage - MV/2020/102

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Nach § 57 a Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) ist die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit oder wegen Eintritts in den Ruhestand frühestens acht Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.

Die Amtszeit des Bürgermeisters endet am 30.04.2022. Die Wahl hat somit in der Zeit vom 05.09.2021 bis zum 27.03.2022 zu erfolgen.

Bei der Festlegung des Wahltermins sollten neben Ferien und Feiertagen auch die Termine für die Wahlen zum Dt. Bundestag am 26.09.2021 und zum Schleswig-Holsteinischen Landtag im Frühjahr 2022 (meist Anfang Mai) berücksichtigt werden.

Um die Vorbereitungen termingerecht und ohne Beeinträchtigung durch Feiertage bzw. Ferien durchführen zu können, kommen als Wahltermine insbesondere der 26.09.2021 (zusammen mit Bundestagswahl) und der 06.03.2022 in Betracht.

 

Sofern eine frühzeitige Wahl noch im Jahr 2021 erfolgen soll, empfiehlt sich eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl. Viele Aufgaben der jeweiligen Wahl fallen dann auf einen Termin (z.B. Eintragung der Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis, Bekanntmachungen, Benachrichtigung der Wähler*innen über Eintragung ins Wählerverzeichnis, Zeitraum für die Briefwahl). Spätere Wahlsonntage im Jahr 2021 kommen eher nicht in Frage, da sie entweder innerhalb der Ferien liegen oder Beeinträchtigungen durch die Herbstferien zu erwarten sind. Außerdem würden wichtige Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl (Behandlung Wahlvorschläge) mitten im Bundestagswahlgeschäft ablaufen und eine zusätzliche Bindung personeller Ressourcen erfordern.

 

Ein Wahlsonntag im Jahre 2022 sollte so terminiert werden, dass die Vorbereitungszeit möglichst außerhalb der Weihnachtsferien, die bis zum 9.1.22 andauern, liegt. Als Wahltag empfiehlt sich hier der 6.3.2022.

 

Die „heiße“ Vorbereitungsphase würde dann mit der Ausschlussfrist zur Einreichung der Wahlvorschläge am 10.01.2022 außerhalb der Weihnachtsferien starten. Spätere Termine im März beeinflussen wiederum die im Mai 2022 anstehende Landtagswahl.

 

Beide Termine haben Vor- und Nachteile:

 

 

Vorteile

Nachteile

26.09.2021

Fällt auf Termin für Bundestagswahl, dadurch

  • Einsparung Erfrischungsgeld Wahlhelfer, Verpflegung am Wahltag, Hausmeistereinsatz i.H.v. ca. 9.400,- €
  • Einsparung bei Versand der Briefwahlunterlagen möglich (ca. 5.000,- €)
  • Wahllokale müssen nur einmal eingerichtet werden
  • viele Arbeiten laufen synchron zur Bundestagswahl
  • nur einmal für zwei Wahlen Wahlhelfer suchen (besser für Motivation der Wahlhelfer)
  • Personal in FD 3-10 weniger lange mit Wahlen beschäftigt
  • Lange Einarbeitungszeit bei Wechsel des/der Amtsinhabers*in möglich
  • viele Dinge zu berücksichtigen für zwei Wahlen; es wird komplexer
  • Wahlurnen für Wahllokale reichen nicht aus (zusätzliche Kosten ca. 2.000,- €)
  • erste Arbeiten im Januar 2021 sind in Eile zu erledigen (Wahl Gemeindewahlleiter; Wahl Mitglieder Gemeindewahl-ausschusses (GWA); 1. Sitzung GWA zur Festlegung des Wahltermins; Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen)
  • ggf. weniger Raum für Wahlkampf der Bürgermeisterkandidaten, wg. Überlappung mit Bundestags-wahlkampf
  • ggf. Einfluss der Bundestagswahl auf Bürgermeisterwahl
  • Stichwahl könnte erst vier Wochen nach Wahltermin stattfinden, wegen Feiertag (3.10.) und sich anschließenden Herbstferien
  • Bei Wechsel des/ der Amtsinhabers*in besteht eine sehr lange Interimsphase

06.03.2022

  • genügend Vorlauf für Wahlvorbereitungen
  • Konzentration auf eine Wahl und Minimierung der Fehlerquote
  • Kein Bedarf an zusätzlichen Wahlurnen
  • gewohnte, kurze Auszählungen am Wahltag
  • bei Wechsel des/ der Amtsinhaber*in nur kurze Interimszeit
  • drei kurz aufeinander fallende Wahlen (Sept.2021, Mrz. 2022; Mai 2022) binden personelle Kapazitäten umfassend
  • es müssen dreimal in enger Folge Wahlhelfer gewonnen werden
  • keine Einsparung von Kosten für Wahlhelfer, Hausmeister, Verpflegung
  • Belegung des Sitzungsraumes Vejen als Wahlbüro für dreimal 6 – 7 Wochen innerhalb von 10 Monaten (Bindung der räumlichen Kapazität)
     

 

Um eine mögliche Zusammenlegung der Bürgermeisterwahl mit der Bundestagswahl am 26.09.2020 zu ermöglichen, wurden folgende, ohnehin erforderliche Prozesse in Gang gesetzt:

-          Wahl des Gemeindewahlleiters im Rat am 28.01.2020 nach Vorbereitung im HFA am 18.1.2020

-          Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses im Haupt- und Finanzausschuss am 15.02.2021

 

Die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist dann für den 24.02.2021 geplant (ca. 7 Monate vor der Wahl unter Einhaltung der Ladungsfrist). In dieser Sitzung wird der Wahltermin durch den Gemeindewahlausschuss festgelegt und somit der weitere Ablauf terminiert.

 

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Anlagen

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