Mitteilungsvorlage - MV/2020/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Termin für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Geschäftszeichen:
- 3-102/Gr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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15.03.2021
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Nach § 57 a Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) ist die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit oder wegen Eintritts in den Ruhestand frühestens acht Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen.
Die Amtszeit des Bürgermeisters endet am 30.04.2022. Die Wahl hat somit in der Zeit vom 05.09.2021 bis zum 27.03.2022 zu erfolgen.
Bei der Festlegung des Wahltermins sollten neben Ferien und Feiertagen auch die Termine für die Wahlen zum Dt. Bundestag am 26.09.2021 und zum Schleswig-Holsteinischen Landtag im Frühjahr 2022 (meist Anfang Mai) berücksichtigt werden.
Um die Vorbereitungen termingerecht und ohne Beeinträchtigung durch Feiertage bzw. Ferien durchführen zu können, kommen als Wahltermine insbesondere der 26.09.2021 (zusammen mit Bundestagswahl) und der 06.03.2022 in Betracht.
Sofern eine frühzeitige Wahl noch im Jahr 2021 erfolgen soll, empfiehlt sich eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl. Viele Aufgaben der jeweiligen Wahl fallen dann auf einen Termin (z.B. Eintragung der Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis, Bekanntmachungen, Benachrichtigung der Wähler*innen über Eintragung ins Wählerverzeichnis, Zeitraum für die Briefwahl). Spätere Wahlsonntage im Jahr 2021 kommen eher nicht in Frage, da sie entweder innerhalb der Ferien liegen oder Beeinträchtigungen durch die Herbstferien zu erwarten sind. Außerdem würden wichtige Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl (Behandlung Wahlvorschläge) mitten im Bundestagswahlgeschäft ablaufen und eine zusätzliche Bindung personeller Ressourcen erfordern.
Ein Wahlsonntag im Jahre 2022 sollte so terminiert werden, dass die Vorbereitungszeit möglichst außerhalb der Weihnachtsferien, die bis zum 9.1.22 andauern, liegt. Als Wahltag empfiehlt sich hier der 6.3.2022.
Die „heiße“ Vorbereitungsphase würde dann mit der Ausschlussfrist zur Einreichung der Wahlvorschläge am 10.01.2022 außerhalb der Weihnachtsferien starten. Spätere Termine im März beeinflussen wiederum die im Mai 2022 anstehende Landtagswahl.
Beide Termine haben Vor- und Nachteile:
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Vorteile |
Nachteile |
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26.09.2021 |
Fällt auf Termin für Bundestagswahl, dadurch
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06.03.2022 |
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- Wahl des Gemeindewahlleiters im Rat am 28.01.2020 nach Vorbereitung im HFA am 18.1.2020
- Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses im Haupt- und Finanzausschuss am 15.02.2021
Die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist dann für den 24.02.2021 geplant (ca. 7 Monate vor der Wahl unter Einhaltung der Ladungsfrist). In dieser Sitzung wird der Wahltermin durch den Gemeindewahlausschuss festgelegt und somit der weitere Ablauf terminiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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351 kB
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