Beschlussvorlage - BV/2020/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Errichtung und Betrieb einer Power-to-Heat Anlage, Tinsdaler Weg 146 wird erteilt.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Errichtung und Betrieb einer Power-to-Heat Anlage

Baugrundstück

 

Tinsdaler Weg 146, 22880 Wedel

 

Antragsteller

 

Wärme Hamburg GmbH, Andreas-Meyer-Straße 8, 22113 Hamburg

 

Eingangsdatum des Bauantrages

 

24.11.2020

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

I-II

 

Gebäudehöhe

 

12,80 m/15,80 m

Dachform

 

Flachdach

GRZ

Gesamt-GRZ erhöht sich durch das BV um 0,01

GFZ

Gesamt-GFZ erhöht sich durch das BV um 0,01

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.  , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      

 

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Planungsausschusses am 20.10.2020 vorgestellt.

 

Der Entwurf befindet sich zwischen Lagerhallen, der Kohlehalde, dem Heizöllager, der Gasturbinenanlage und dem Ammoniaklager und fügt sich nach § 34 BauGB in die industrielle Umgebung ein.

 

Der Gebäudekörper ist 1- bis 2-geschossig mit Höhenversatz konzipiert.

 

Die Außenfassade (Trapezbleche, blau) lehnt sich an das Erscheinungsbild des Bestandskraftwerk an.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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