Beschlussvorlage - BV/2020/095
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebsvereinbarung für die Kombibad Wedel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.12.2020
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Darstellung des Sachverhalts
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel hat die Geschäftsführung der Kombibad Wedel GmbH mit der Erstellung eines Vergleiches der Vergütung der Mitarbeiter der Kombibad Wedel GmbH unter Berücksichtigung des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) und der aktuellen Vertragssituation beauftragt.
Dem ist die Geschäftsführung inzwischen nachgekommen. Eine entsprechende Expertise wurde durch die PROVA Unternehmensberatung GmbH erstellt.
Darin wurden die derzeitigen Leistungen aus der aktuellen Vertragssituation sowie die Vorgaben des TVöD´s verglichen. Zudem wurden die Unterschiede aufgezeigt und die Auswirkungen auf den Betrieb sowie auf das wirtschaftliche Ergebnis der Kombibad Wedel GmbH dargestellt.
Das Gutachten endet mit einer Handlungsempfehlung, wonach entweder über weitere Anpassungen der Gehälter nachgedacht werden soll oder über eine Betriebsvereinbarung, welche
a) den Bedürfnissen der Mitarbeitenden stärker entgegenkommt,
b) die Flexibilität im Personaleinsatz aufrechterhält,
c) die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb des Bades angemessen berücksichtigt sowie
d) alle Geschäftsfelder aus dem Leistungsband der Kombibad Wedel GmbH bedient.
Der Aufsichtsrat der Kombibad Wedel GmbH hat am 17.11.2020 dem Vorschlag eine Betriebsvereinbarung abzuschließen einstimmig zugestimmt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Dem Geschäftsführer der Kombibad Wedel GmbH soll mit dem obigen Beschlussvorschlag ein Verhandlungsmandat erteilt werden, mit welchem zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung über die Vergütung der Mitarbeitenden der Kombibad Wedel GmbH ausgehandelt werden soll.
Die zu verhandelnde Vereinbarung soll ihre Geltung ab dem 01.01.2022 entfalten.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Der oben genannte Beschlussvorschlag hat für 2021 keine Auswirkungen, da die Vereinbarung erst ab 2022 gelten soll. Auch für 2022 ff. können noch keine finanziellen Auswirkungen benannt werden, da der Inhalt der Vereinbarung erst noch ausgehandelt werden soll.
Alternativ könnte auf den Abschluss einer solchen Vereinbarung verzichtet und die aktuelle Vergütungssituation beibehalten werden. Dies widerspräche aber dem ausdrücklichen Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses, der die Untersuchung und ggf. Weiterentwicklung der derzeitigen Vergütungsstruktur beauftragt hat.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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