Beschlussvorlage - BV/2020/080
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beteiligt:
- Justiziariat
- Geschäftszeichen:
- 3-103
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.12.2020
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Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat am 28.11.2019 eine neue Hauptsatzung für die Stadt Wedel erlassen.
Am 07.09.2020 wurde die Gemeindeordnung SH und am 29.10.2020 die Bekanntmachungsverordnung SH geändert. Aufgrund dieser Änderungen sind Anpassungen an der aktuellen Hauptsatzung vorzunehmen.
- Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
Der Landtag hat mit der Neueinführung des § 35 a Gemeindeordnung SH die Möglichkeit geschaffen, dass bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter verhindert oder erschwert, die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder als Videokonferenz durchgeführt werden können. Der § 35 a GO SH regelt weiterhin, dass dabei geeignete technische Hilfsmittel einzusetzen sind, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Dies kann auch für die Sitzungen der Ausschüsse und Beiräte eingeführt werden. Wahlen sind in solchen Sitzungen nicht möglich. Für die Einwohnerinnen und Einwohner ist ein Verfahren zu entwickeln, wie diese an der Einwohnerfragestunde dennoch teilnehmen können. Die Öffentlichkeit ist durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung der Öffentlichkeit über das Internet herzustellen. Die Gemeinde hat dabei sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich der Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden.
Die Nutzung dieser Möglichkeit erfordert eine entsprechende Hauptsatzungsregelung.
Die neue Regelung wird für den Rat und die Ausschüsse in die Hauptsatzung aufgenommen.
- Anpassung der Vorschriften für Bekanntmachungen im Internet
Die Bekanntmachungsverordnung SH sieht nun vor, dass bei der Bekanntmachungsform „Internet“ ein Hinweis in den Zeitungen nicht mehr erforderlich ist.
Die derzeitige Hauptsatzung enthält die Vorschrift, dass auf die Bekanntmachungen im Internet in den Tageszeitungen Wedel-Schulauer-Tageblatt sowie im Pinneberger Teil des Hamburger Abendblattes hingewiesen wird. Diese Regelung wird an die Änderungen der Bekanntmachungsverordnung angepasst. Außerdem schreibt die Bekanntmachungsverordnung vor, dass im Falle der örtlichen Bekanntmachungen und Verkündungen über das Internet in der Hauptsatzung darauf hinzuweisen ist, dass sich jede Person Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen kann und Textfassungen am Sitz der Behörde zur Mitnahme ausliegen oder bereitgehalten werden.
Dieser Hinweis wird aufgenommen.
Die Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch können ebenfalls im Internet bekanntgemacht werden.
Die Bekanntmachungsverordnung sieht eine Änderung der Hauptsatzung bis zum 31. März 2021 vor.
- Anpassung einer Wertgrenze
Die Wertgrenze in § 10 Satz 2 Buchst. b wird in Anpassung an die Zuständigkeitsordnung ergänzt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
- Die Änderungen der Gemeindeordnung werden in die Hauptsatzung übernommen, um in Fällen von höherer Gewalt handlungsfähig zu bleiben. Die Coronapandemie und der damit verbundene Lockdown in 2020 haben gezeigt, dass Fälle höherer Gewalt plötzlich und unerwartet eintreten und die Handlungsfähigkeit der Kommunalpolitik und der Stadtverwaltung schlagartig einschränken können. Um in Zukunft mehr Handlungsmöglichkeiten in vergleichbaren Situationen zu haben, empfiehlt die Verwaltung, die in der Gemeindeordnung geschaffenen Möglichkeiten für den Rat und die Ausschüsse in die Hauptsatzung aufzunehmen. Die Regelung wurde eingeführt, um in Fällen höherer Gewalt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung zu sichern. Die Regelung behandelt dabei ausdrücklich nur die notwendigen Sitzungen. Die Beschlussfähigkeit ist auch dann gegeben, wenn Beiräte aus Gründen höherer Gewalt nicht tagen konnten. Die Beteiligung kann vorab auf anderem Wege erfolgen. Eine Teilnahme der Vertreter*innen der Beiräte an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, die unter den genannten Bedingungen stattfinden, wird dann gewährleistet.
Eine technische Umsetzung muss zunächst noch geplant werden. Die Hauptsatzungsregelung dient zunächst dazu, eine technische Lösung zuzulassen.
- Die Vorschriften für die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen werden an die aktuellen Regelungen in der Bekanntmachungsverordnung angepasst um Aufwand und Kosten zu sparen.
Die Bekanntmachungen und Hinweise auf Bekanntmachungen in den Zeitungen erzeugen jährliche Kosten in Höhe von ca. 10.000 €., die nach den geltenden Vorschriften vollständig eingespart werden können.
Zur Übersichtlichkeit wurde der gesamte § 16 Bekanntmachungen neu gefasst.
- Die Wertgrenze in § 10 Satz 2 Buchst. b wird in Anpassung an die Zuständigkeitsordnung ergänzt.
Dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung wurden die vorgeschlagenen Änderungen bereits vorab zur Prüfung übermittelt, eine Rückmeldung steht zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Beschlussvorlage noch aus. Nach Beschlussfassung des Rates wird die 1. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung zur Genehmigung übersandt und nach erfolgter Genehmigung zeitnah bekanntgemacht.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ kann die ursprüngliche Fassung der Hauptsatzung beibehalten werden.
Die durch die Gemeindeordnung vorgesehene Möglichkeit des Abhaltens der Rats- und Ausschusssitzungen in Krisenfällen per Videokonferenz mit Übertragung in das Internet kann ohne entsprechende Hauptsatzungsregelung nicht realisiert werden. Die Gemeinde droht im Falle eines „Lockdowns“ oder ähnlichen Situationen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt zu werden.
Für die Änderungen, die sich aus der Bekanntmachungsverordnung ergeben, besteht keine Alternative, da eine Umsetzung bis zum 31.03.2021 vorgeschrieben ist. Der Zeitpunkt könnte lediglich verschoben werden. Die Bekanntmachungen werden bis zu einer Änderung weiterhin im Internet und mit entsprechenden Hinweisen auf die Bekanntmachungen in den Zeitungen veröffentlicht. Die dadurch möglichen Einsparungen von Verwaltungsaufwand und Kosten werden nicht erzielt.
Finanz. Auswirkung
Mit der Anpassung der Bekanntmachungsregelung können jährliche Kosten in Höhe von ca. 10.000, -- Euro eingespart werden.
Die Änderung der Hauptsatzung bezgl. Sitzungen in Fällen höherer Gewalt erzeugt keine direkten finanziellen Auswirkungen. Nachfolgend werden jedoch finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten in noch unbekannter Höhe benötigt, um eine Übertragung von Ratssitzungen und Beschlussfassungen per Videokonferenz bei der Stadt Wedel rechtskonform zu ermöglichen.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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+10.000 Einsparung |
+10.000 Einsparung |
+10.000 Einsparung |
+10.000 Einsparung |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
Ungewiss |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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256,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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117,4 kB
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