Beschlussvorlage - BV/2020/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 des Sparkassengesetzes des Landes Schleswig-Holstein.

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Ziele

 

Mit der Beschlussfassung werden die gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes erfüllt.

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Darstellung des Sachverhalts

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wedel hat die Entlastung des Vorstandes in seiner Sitzung am 24.06.2020 gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 Sparkassengesetz (SpKG) erteilt. Nun steht nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 SpKG die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel durch den Rat der Stadt Wedel an.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein geprüft. Es traten keine Beanstandungen zu Tage, so dass der Abschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Der Verwaltungsrat hat sich auf seiner Sitzung am 24.06.2020 ausführlich vom Vorstand darüber informieren lassen und den Jahresabschluss gebilligt. Daraufhin wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. Da keine Alternativen zur Entlastung des Verwaltungsrates erkennbar sind, wird der Beschlussvorschlag wie oben genannt eingebracht.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Gründe, die gegen eine Entlastung des Verwaltungsrates sprechen, sind nicht ersichtlich.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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