Beschlussvorlage - BV/2020/094
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel für das Geschäftsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.12.2020
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Darstellung des Sachverhalts
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wedel hat die Entlastung des Vorstandes in seiner Sitzung am 24.06.2020 gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 11 Sparkassengesetz (SpKG) erteilt. Nun steht nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 SpKG die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wedel durch den Rat der Stadt Wedel an.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht wurden von der Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein geprüft. Es traten keine Beanstandungen zu Tage, so dass der Abschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde. Der Verwaltungsrat hat sich auf seiner Sitzung am 24.06.2020 ausführlich vom Vorstand darüber informieren lassen und den Jahresabschluss gebilligt. Daraufhin wurde der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. Da keine Alternativen zur Entlastung des Verwaltungsrates erkennbar sind, wird der Beschlussvorschlag wie oben genannt eingebracht.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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56,3 kB
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