Beschlussvorlage - BV/2020/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Defizitausgleich Kombibad
Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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17.12.2020
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss dient der Sicherstellung des Betriebs des Kombibades. Damit dient er dem Strategischen Ziel des Handlungsfeldes 1 Nr. 2, der Unterstützung des Vereins- und Breitensports sowie des Schulschwimmens.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Basierend auf dem Beschluss des Rates vom 23.11.2017 trägt die Stadt die wirtschaftlichen Verluste der Kombibad Wedel GmbH (BV/2017/131).
Aufgrund der Corona-Pandemie kann das im Wirtschaftsplan 2020 geplante Ergebnis von
-2.084.310 € nicht gehalten werden. Zwar kam es aufgrund der Schließung des Bades zu erheblichen Einsparungen auf der Aufwandsseite. Diese konnten den massiven Umsatzrückgang allerdings nicht abfedern.
Aktuell wird ein Defizit von rund 2,472 Mio. EUR prognostiziert.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativen zum genannten Vorgehen gibt es keine. Die Stadt hat sich mit dem o.g. Beschluss (BV/2017/131) verpflichtet, sämtliche wirtschaftlichen Verluste des Kombibades zu tragen. Um Liquiditätsengpässe der Kombibad Wedel GmbH zu vermeiden, soll der Verlustausgleich noch im Dezember gezahlt werden.
Um den Betrag von 388.000 € zusätzlich in 2020 auszahlen zu können, müssen in dieser Höhe überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden (§ 95 d GO). Auch hierzu wird keine Alternative gesehen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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