Beschlussvorlage - BV/2020/092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, für den Defizitausgleich des Kombibades überplanmäßige Mittel in Höhe von 388.000 EUR bereitzustellen.

 

Als Deckung werden nicht mehr benötigte Mittel beim Ansatz

 

6110010100.5372020 Kreisumlage  388.000 EUR

 

herangezogen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss dient der Sicherstellung des Betriebs des Kombibades. Damit dient er dem Strategischen Ziel des Handlungsfeldes 1 Nr. 2, der Unterstützung des Vereins- und Breitensports sowie des Schulschwimmens.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Basierend auf dem Beschluss des Rates vom 23.11.2017 trägt die Stadt die wirtschaftlichen Verluste der Kombibad Wedel GmbH (BV/2017/131).

Aufgrund der Corona-Pandemie kann das im Wirtschaftsplan 2020 geplante Ergebnis von
-2.084.310 € nicht gehalten werden. Zwar kam es aufgrund der Schließung des Bades zu erheblichen Einsparungen auf der Aufwandsseite. Diese konnten den massiven Umsatzrückgang allerdings nicht abfedern.

 

Aktuell wird ein Defizit von rund 2,472 Mio. EUR prognostiziert.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Im Haushaltsplan 2020 ist lediglich der Ausgleich des geplanten Defizits des Wirtschaftsplans eingeplant. Dieser Betrag wurde auch bereits vollständig ausgezahlt. Der nunmehr notwendige Betrag kann durch Einsparungen bei der Kreisumlage gedeckt werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativen zum genannten Vorgehen gibt es keine. Die Stadt hat sich mit dem o.g. Beschluss (BV/2017/131) verpflichtet, sämtliche wirtschaftlichen Verluste des Kombibades zu tragen. Um Liquiditätsengpässe der Kombibad Wedel GmbH zu vermeiden, soll der Verlustausgleich noch im Dezember gezahlt werden.

 

Um den Betrag von 388.000 € zusätzlich in 2020 auszahlen zu können, müssen in dieser Höhe überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden (§ 95 d GO). Auch hierzu wird keine Alternative gesehen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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