Beschlussvorlage - BV/2020/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte I. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Gebührensatzung).

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Wedel (Gebührensatzung) soll die rechtssichere Veranlagung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung gewährleisten.

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Auf eine Gegenüberstellung der Änderung wird zu dieser Vorlage verzichtet, da mit einer Ausnahme lediglich die Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung sowie die dezentrale Schmutzwasserentsorgung betroffen sind. Neben der Gebührenanpassung werden eine Regelung (§ 7 Absatz 3 Satz 2) und zwei Begriffe (§3) zum besseren Verständnis genauer ausgeführt bzw. geändert. Inhaltliche Änderungen gibt es derzeit nicht.

 

Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung

 

Die Kalkulationen der Gebührensätze für die zentrale Abwasserbeseitigung 2021 sind als Anlage 2 dieser BV beigefügt.

Im Ergebnis ergibt sich eine Senkung der Niederschlagswassergebühr von derzeit 0,78 Euro/m² auf 0,72 Euro/m². Diese Reduktion nach der letztjährigen Erhöhung resultiert teilweise aus dem nicht erwarteten Gebührenüberschuss aus 2019. Für 2020 wird ebenfalls ein positives Geschäftsergebnis erwartet. Daher soll in einem ersten Zuge ein Teil der Gebührenrückstellung an die Gebührenzahler*innen zurückgegeben werden. Die vollständige Auflösung der zur Verfügung stehenden Gebührenrückstellungen erfolgt nicht, falls es zu nicht planbaren Reparaturen etc. kommt. Die Auflösung wird aber, soweit Rückstellungen weiterhin vorhanden sind, gemäß den gesetzlichen Grundlagen kontinuierlich erfolgen.

 

Die Gebühren zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung können aufgrund der aufzulösenden Gebührenrückstellungen in diesem Bereich stabil gehalten werden. Für 2020 wurde der Gebührensatz von 2,35 Euro/m³ auf 2,30 Euro/m³ abgesenkt.

 

Die dargestellten Kosten beruhen auf einer Schätzung der betrieblich erforderlichen nicht investiven Baumaßnahmen, der Kosten für kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen sowie den sonstigen erforderlichen Verwaltungs- und Personalaufwendungen in 2021. Die Aufteilung der Kosten erfolgt in Anlehnung an die zum Jahresabschluss aufgestellte Nachkalkulation für 2019 und den dort enthaltenen operativen Verteilungsschlüsseln.

Die Abschreibungswerte wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlich in 2020 und 2021 anfallenden Investitionen ermittelt.

 

Festgestellte Gebührenüberschüsse sollen i. d. R. innerhalb von drei Jahren nach der Feststellung an die Gebührenzahler zurückgegeben werden. Ein diesem Zeitraum entsprechender Anteil ist in den Gebührenkalkulationen für 2021 berücksichtigt worden.

Die Höhe der in Anspruch genommenen Gebührenrückstellungen in 2020 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Eine vollständige Auflösung der Rückstellung auch im Schmutzwasserbereich wäre möglich, ist jedoch aus Gründen der Gebührenstabilität nicht vorgesehen. So kann den ggf. höheren Fremdwasseranteilen im Schmutzwassernetz bei Starkregenereignissen oder auch nicht planbaren Reparaturen am Kanalnetz Rechnung getragen werden.

 

Ein Ausgleich zwischen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren ist rechtlich nicht zulässig, weil der durch die unterschiedliche Entsorgung bevorteilte Personenkreis nicht identisch ist.

 

 

Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserentsorgung

Die europaweite öffentliche Ausschreibung der Abfuhrleistungen für die Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben und des Schlammes aus Kleinkläranlagen wird regelmäßig alle 2 Jahre aufgrund des zwischen der Stadt Wedel und dem Abwasser-Zweckverband Südholstein (AZV) bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrages vom AZV durchgeführt.

 

Die sich aus der diesjährigen Ausschreibung für Abfuhrleistungen in 2021 und 2022 ergebenen Preise liegen der Gebührenkalkulation wie in Anlage 3.1 dargestellt zu Grunde.

 

Die Kalkulation der Gebühren für die dezentrale Entsorgung ist so vorzunehmen, dass der durch die Entsorgung bevorteilte Personenkreis die hierfür anfallenden Kosten zu tragen hat.

Die Gebühren werden unterteilt in eine Grundgebühr, eine Aufwandspauschale je Abfuhr und einen m³-Abfuhr-Preis des jeweiligen Abfuhrunternehmers sowie der Gebühr, die der AZV für die Reinigung erhebt.

 

Die Kalkulation basiert hinsichtlich der Mengen auf einer Schätzung der durchschnittlichen Abfuhren und Abfuhrmengen der Vorjahre.

 

Die dezentralen Anlagen befinden sich im sog. Außenbereich und betreffen im wesentlichen Einzelhausbebauungen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

-

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Zur Gebührenanpassung gibt es nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) keine Alternative.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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