Beschlussvorlage - BV/2020/091
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Neubau einer Wohnunterkunft, Schulauer Straße 65
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.12.2020
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Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben
Neubau einer Wohnunterkunft |
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Baugrundstück
Schulauer Straße 65, 22880 Wedel
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Antragsteller
Stadt Wedel, Fachdienst Gebäudemanagement
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Eingangsdatum des Bauantrages
08.10.2020 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
I - III |
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Gebäudehöhe
10,65 m |
Dachform
Satteldach 9°,11°,26° |
GRZ
neu: 0,08 alt:0,07 |
GFZ
neu:0,11 alt:0,08 |
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:
Auf dem Grundstück befindet sich zurzeit eine Wohnunterkunft, die mittelfristig abgängig ist. Diese soll durch diesen Neubau ersetzt werden.
Der Entwurf fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein.
Der Gebäudekörper ist je nach Gebäudeabschnitt ein-, zwei- oder dreigeschossig und umfasst 30 Wohneinheiten. Er ist in drei kleinere Gebäudekörper aufgegliedert, die sich an die Brandwand der vorhandenen Sporthalle anschließen. Die Gebäudeteile sind durch das durchgehende Erdgeschoss miteinander verbunden.
Die bisherige Bauflucht an der Schulauer Straße wird beibehalten.
Das Gebäude ist in Holztafelbauweise geplant, mit einer vorgehängten, senkrecht verschalten Holzfassade aus vorgegrauter sibirischer Lärche.
Der vorhandene Baumbestand auf dem Grundstück wird maßgeblich erhalten. Nur die 3 Ahörner und die Vogelkirsche, die unmittelbar vor dem Altgebäude stehen (2-3 m vorm Gebäude), sind aufgrund des Abbruchs und den fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten abgängig.
Für das Gebäude sind keine Stellplätze für PKWs vorgesehen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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73,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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379,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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109,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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582,6 kB
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