Beschlussvorlage - BV/2020/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau einer Wohnunterkunft in der Schulauer Straße 65 in Wedel wird erteilt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Neubau einer Wohnunterkunft

Baugrundstück

 

Schulauer Straße 65, 22880 Wedel

 

Antragsteller

 

Stadt Wedel, Fachdienst Gebäudemanagement

 

Eingangsdatum des Bauantrages

 

08.10.2020

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

I - III

 

Gebäudehöhe

 

10,65 m

Dachform

 

Satteldach 9°,11°,26°

GRZ

 

neu: 0,08    alt:0,07

GFZ

 

neu:0,11     alt:0,08

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      

 

Auf dem Grundstück befindet sich zurzeit eine Wohnunterkunft, die mittelfristig abgängig ist. Diese soll durch diesen Neubau ersetzt werden.

 

Der Entwurf fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein.

Der Gebäudekörper ist je nach Gebäudeabschnitt ein-, zwei- oder dreigeschossig und umfasst 30 Wohneinheiten. Er ist in drei kleinere Gebäudekörper aufgegliedert, die sich an die Brandwand der vorhandenen Sporthalle anschließen. Die Gebäudeteile sind durch das durchgehende Erdgeschoss miteinander verbunden.

Die bisherige Bauflucht an der Schulauer Straße wird beibehalten.

 

Das Gebäude ist in Holztafelbauweise geplant, mit einer vorgehängten, senkrecht verschalten Holzfassade aus vorgegrauter sibirischer Lärche.

 

Der vorhandene Baumbestand auf dem Grundstück wird maßgeblich erhalten. Nur die 3 Ahörner und die Vogelkirsche, die unmittelbar vor dem Altgebäude stehen (2-3 m vorm Gebäude), sind aufgrund des Abbruchs und den fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten abgängig.

 

Für das Gebäude sind keine Stellplätze für PKWs vorgesehen.

 

 

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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