Beschlussvorlage - BV/2020/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt,

 

  1. Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a „Hörnstraße“, 1. Änderung „Alte Post“

 

  1. Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und

 

  1. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die städtische Wohnungsbaupolitik berücksichtigt die Bedürfnisse aller Einkommensgruppen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch Neubau.

 

Weiterhin ist Ziel des Vorhabens den Erhalt des Gebäudes Rolandstraße 11.

 

Mit dem Beschluss wird der nächste Verfahrensschritt des Bebauungsplanverfahrens auf den Weg gebracht.

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Darstellung des Sachverhalts

Am 28.05.2020 beschloss der Rat auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a „Hörnstraße“, 1. Änderung „Alte Post“. Mit Schreiben vom 10.08.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren bzw. die Abwägungsvorschläge sind als Anlage beigefügt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstützt den nächsten Verfahrensschritt und somit das Vorhaben.

 

Des Weiteren befindet sich gegenwärtig der Durchführungsvertrag (Gemäß § 12 BauGB) in der Ausarbeitung. Der Vertrag ist Voraussetzung für den späteren Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Ohne den Beschluss kann das Bebauungsplanverfahren nicht fortgesetzt werden. Das Beteiligungsverfahren ist ein gesetzlich vorgeschriebener Verfahrensschritt.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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