Beschlussvorlage - BV/2020/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105a "Hörnstraße", 1. Änderung "Alte Post"
hier: Entwurfsbeschluss und Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3(2) BauGB) und der Behörden (§ 4(2) BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.12.2020
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt,
- Den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a „Hörnstraße“, 1. Änderung „Alte Post“
- Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und
- Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die städtische Wohnungsbaupolitik berücksichtigt die Bedürfnisse aller Einkommensgruppen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum durch Neubau.
Weiterhin ist Ziel des Vorhabens den Erhalt des Gebäudes Rolandstraße 11.
Mit dem Beschluss wird der nächste Verfahrensschritt des Bebauungsplanverfahrens auf den Weg gebracht.
Darstellung des Sachverhalts
Am 28.05.2020 beschloss der Rat auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105a „Hörnstraße“, 1. Änderung „Alte Post“. Mit Schreiben vom 10.08.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren bzw. die Abwägungsvorschläge sind als Anlage beigefügt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung unterstützt den nächsten Verfahrensschritt und somit das Vorhaben.
Des Weiteren befindet sich gegenwärtig der Durchführungsvertrag (Gemäß § 12 BauGB) in der Ausarbeitung. Der Vertrag ist Voraussetzung für den späteren Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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126,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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375,3 kB
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