Mitteilungsvorlage - MV/2020/092

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Nach § 13 der Geschäftsanweisung für die Stabsstelle Prüfdienste berichtet der Leiter der Stabsstelle dem Haupt- und Finanzausschuss über die für das Folgejahr perspektivisch vorgesehenen Prüfungsschwerpunkte. Dies dient einerseits der Prozessqualität und darüber hinaus dem Austausch zwischen Selbstverwaltung und Stabsstelle Prüfdienste. Die Prüfplanung für das Jahr 2021 ist in der Anlage dargestellt.

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Anlagen

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