Beschlussvorlage - BV/2020/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebrüder-Humboldt-Schule
Raumprogramm für den Ersatzbau Mühlenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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21.10.2020
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt sorgt für Bildungsgerechtigkeit durch gleiche Bildungschancen für alle Einwohnerinnen und Einwohner.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Festlegung des Raumprogramms dient zur Vorbereitung der weiteren Bauplanung.
Darstellung des Sachverhalts
Der Gebrüder-Humboldt-Schule fehlen Klassen- und Gruppenräume, verursacht u.a.
durch die Einrichtung eines dritten Oberstufenzuges und einer vierten 10. Klasse.
Generell waren und sind jedoch an der Schule zu wenige Gruppenräume vorhanden. Dieser Bedarf wurde städtischerseits grundsätzlich anerkannt, und bereits 2015 wurden Container auf dem Schulgelände sowie ein erster Anbau am Rosengartenflügel errichtet. Die Raumproblematik wurde damit jedoch nicht nachhaltig gelöst. Am Ende der weiteren Beratungen hat dann der Rat
am 20.06.2019 entschieden, einen Ersatzbau für den „68-er-Anbau“ am Mühlenweg auf der Basis des favorisierten Architektenentwurfs zu erstellen.
Es fand eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen statt. Daraus ging das Büro 1:1 als zu beauftragendes Architekturbüro hervor.
In den folgenden Gesprächen mit der Schulleitung und den Architekten wurden die Raumanforderungen im einzelnen intensiv diskutiert. Diese engen Beratungen haben zu einem Umsetzungsvorschlag geführt, der vom Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport als zuständigem Gremium für die grundsätzliche Anerkenntnis von Raumerfordernissen formal beschlossen werden soll. Das Raumprogramm ist mit der Schulleitung der GHS abgestimmt und wird von dieser sowie von der gesamten Schulgemeinschaft ausdrücklich befürwortet.
Wir befinden uns immer noch in einer „Vorentwurfsphase“. Es kann an den beigefügten Raumgrößen und Zuordnungen noch Änderungen geben, weil es noch einer Brandschutzprüfung bedarf und einzelne Technikflächen noch genauer definiert werden müssen.
Konsens besteht seitens der Planenden, dass ein Untergeschoss notwendig ist, um den pädagogischen Bedarf zu decken. Die Schule würde sonst insbesondere ihren Inklusionsauftrag nicht erfüllen können.
Der Ausbau des Dachgeschosses (Spitzboden) liegt noch nicht fest, weil noch entschieden werden muss, welche technischen Anlagen eingebaut werden müssen. Ggf. nehmen diese dann die Fläche ein. Wenn dem nicht so wäre, könnten im Dach Schülerarbeitsplätze entstehen, dazu muss dann doch eine Prüfung zum barrierefreien Zugang dieses Bereiches erfolgen.
Die Schule spricht sich grundsätzlich für größere Klassenräume aus, ggf. zu Lasten der Größe von Gruppenräumen.
Letztlich führt diese Planung dazu, dass die Schule erstmals Klassen-, Gruppen- und Fachräume in sinnvoller Anzahl hat, Inklusion berücksichtigen kann und der Freizeitbereich bzw. die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht arbeiten kann.
Eine aktuelle Kostenschätzung liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.
Es ist geplant, die Gesamtmaßnahme Anfang 2021 komplett auszuschreiben.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Nach der eingehenden Diskussion der Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Verwaltung keine sinnvolle Alternative für einen zukunftsgerichteten und nachhaltigen Ausbaus der GHS. Die zur Verfügung stehende Fläche ist recht klein, auf dem Gelände wird kaum jemals wieder gebaut werden können. Deshalb ist ein Ausbau unter Ausnutzung aller Flächen grundsätzlich sinnvoll, hier aber auch geboten, um den pädagogischen Bedarf zu decken. Insbesondere das UG ist wichtig, damit die Schule den Computerraum nicht weiter zweckentfremden muss und Lernarbeit auf den Fluren weitgehend vermieden werden kann.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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