Beschlussvorlage - BV/2020/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten in der Elbstraße 31 in Wedel wird erteilt.

 

 

 

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 WE

Baugrundstück

 

Elbstraße 31, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum des Bauantrages

 

19.08.2020

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

II

Gebäudehöhe

 

11 m

Dachform

 

Walmdach

GRZ

 

0,27

GFZ

 

0,5

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Plan Nr. 100a

 

Auf den zu überplanenden Flurstücken befindet sich zur Zeit ein von der Straße abgerücktes, zweigeschossiges Wohngebäude mit Staffelgeschoss.

 

An das bestehende Gebäude soll südlich ein Ergänzungsbau mit 7 Wohneinheiten in der Gebäudeflucht zur Nachbarbebauung an der Elbstraße entstehen. Das Gebäude fügt sich mit der GRZ und GFZ in die umliegende Bebauung ein. Die zwei Vollgeschosse mit einem Dachgeschoss und die Traufhöhe korrespondieren mit den Nachbargebäuden in der Elbstraße. Das Dachgeschoss schließt an das Bestandsgebäude an.

Die vorhandene Stellplatzanlage wird neu organisiert und um 2 weitere Stellplätze ergänzt, so dass ein Stellplatzschlüssel von 0,7 je Wohneinheit nachgewiesen wird.

 

Für die Umsetzung des Bauvorhabens müssen Bäume gefällt werden. Die Fällmaßnahmen betreffen 4 Bäume (2x Ahorn und 2x Kastanie), die unter die Baumschutzsatzung fallen.

Der Ausgleich der Bäume wird auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Stadt Wedel ermittelt und dementsprechend ausgeglichen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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