Beschlussvorlage - BV/2019/146/1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Bullenseedamm 1a, Erweiterung der vorhandenen städtischen Wohnunterkunft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beteiligt:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61-Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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20.10.2020
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Beschlussvorschlag
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 35(2) und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Erweiterung der vorhandenen städtischen Wohnunterkunft mit 16 Wohneinheiten, Bullenseedamm 1a in Wedel, wird erteilt.
Fachdienstleiter Leiter/in mitwirkender Fachbereichsleiterin Bürgermeister
Fachbereiche
Herr Grass Frau Sinz Niels Schmidt
Tel.: 707- 345 Tel.: 707- Tel.: 707-330 Tel. 707-200
Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben
Erweiterung der vorhandenen städtischen Wohnunterkunft mit 16 Schlichtwohnungen |
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Baugrundstück
Bullenseekamp 1a, 22880 Wedel
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
25.08.2020 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
Eingeschossig |
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Gebäudehöhe
ca. 4m |
Dachform
flachgeneigtes Dach |
GRZ
0,19 |
GFZ
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
Der Rat hat am 25.06.2020 die Erweiterung der städtischen Wohnunterkunft Bullenseedamm um 16 Plätze beschlossen.
Die Baugenehmigung der bestehenden Unterkunft mit 16 Schlichtwohnungen wurde gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben am 09.12.2002 erteilt.
Diese soll nun durch zwei weitere eingeschossige Baukörper mit jeweils 6 bzw. 10 Wohneinheiten erweitert werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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628,3 kB
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