Beschlussvorlage - BV/2019/146/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 35(2) und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Erweiterung der vorhandenen städtischen Wohnunterkunft mit 16 Wohneinheiten, Bullenseedamm 1a in Wedel, wird erteilt.

 

 

 

 

 

Fachdienstleiter Leiter/in mitwirkender  Fachbereichsleiterin Bürgermeister

  Fachbereiche

Herr Grass       Frau Sinz Niels Schmidt

Tel.: 707- 345 Tel.: 707-       Tel.: 707-330 Tel.  707-200

 


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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Erweiterung der vorhandenen städtischen Wohnunterkunft mit 16 Schlichtwohnungen

Baugrundstück

 

Bullenseekamp 1a, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

25.08.2020

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

 

Eingeschossig

 

Gebäudehöhe

 

ca. 4m

Dachform

 

flachgeneigtes Dach

GRZ

 

0,19

GFZ

 

     

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

 

Der Rat hat am 25.06.2020 die Erweiterung der städtischen Wohnunterkunft Bullenseedamm um 16 Plätze beschlossen.

 

Die Baugenehmigung der bestehenden Unterkunft mit 16 Schlichtwohnungen wurde gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben am 09.12.2002 erteilt.

 

Diese soll nun durch zwei weitere eingeschossige Baukörper mit jeweils 6 bzw. 10 Wohneinheiten erweitert werden.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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