Beschlussvorlage - BV/2020/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die dieser Vorlage beigefügte „Entgeltordnung für die Schulkinderbetreuung an Wedeler Grundschulen“ (gültig ab 01.08.2021)

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Stadt hält ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder bereit.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Kennzahl für den Erfolg der Maßnahme ist die Zahl der angemeldeten Kinder.

Mit diesem Beschluss wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestärkt. Das Angebot wird bedarfsgerecht vorgehalten.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Schulkinderbetreuung (SKB) für die Wedeler Grundschulen ist eine freiwillige Einrichtung der Stadt Wedel, die seit Jahrzehnten etabliert ist und im Laufe der Jahre an mittlerweile vier Standorten nachfragegerecht vorgehalten wird. Die letzten Erweiterungen waren die Frühbetreuung, die zum Sommer 2018 an der Moorwegschule eingerichtet wurde und zum Sommer 2019 eine zusätzliche Gruppe im Förderzentrum. Im Zuge dieser Angebotsausweitungen hatte die Verwaltung mit der BV/2019/82 vorgeschlagen, die Entgelte für die Frühbetreuung ab August 2020 kostendeckend auf der Basis der pädagogischen Personalkosten zu berechnen und auch die regulären Entgelte anzuheben.

 

Die Beratung dieser Vorlage zog sich über drei Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hin bis zur Vertagung im Herbst 2019 mit dem Auftrag an die Verwaltung, einen Fachtag zum Thema SKB mit den Beteiligten zu veranstalten. Dieser wurde im März 2020 abgehalten. Zwischenzeitlich wurde klar, dass mangels ausreichender Nachfrage die Einrichtung einer Frühbetreuung an der Albert-Schweitzer-Schule und an der Altstadtschule nicht in Frage kommen konnte. Es bestand allerdings Handlungsbedarf für die Frühbetreuung der Moorwegschule, weil diese befristet bis zum 31.07.2020 war. Der Rat hat deshalb am 28.05.2020 beschlossen, diese Betreuung bis auf weiteres zu den jetzigen Bedingungen fortzuführen und über eine Neuordnung der Entgeltsätze im Zuge der Haushaltsberatung für 2021 zu entscheiden.

 

Diese Vorlage ersetzt die Beschlussvorlage von 2019, der Satzungsvorschlag ist in Text und Struktur aktualisiert, die Entgeltsätze sind jedoch identisch mit denen im letzten Jahr von der Verwaltung vorgeschlagenen.

 

Es ergaben sich 2019 diverse Anträge und Fragen aus den Fraktionen. Das Datenblatt hierzu ist beigefügt.

 

Der Fachtag vom März 2020 beschäftigte sich hauptsächlich mit Qualitätsaspekten, nicht mit den Entgelten. Dies Qualitäts-Diskussion hätte eigentlich fortgesetzt werden sollen, ist jedoch durch die Corona-Pandemie angehalten worden. Deswegen sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt davon ab, mit der neuen Entgeltordnung auch die Qualitätsstandards zum Beschluss vorzuschlagen.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung ist grundsätzlich aufgefordert, in Abständen Einnahmeverbesserungen für die städtischen Angebote vorzuschlagen. Das gilt damit auch für die Schulkinderbetreuung und wird in dieser Vorlage umgesetzt. Die letzte Entgelterhöhung in der regulären Betreuung und Ferienbetreuung erfolgte zum 01.01.2014 bzw. 01.08.2014. Im Jahr 2016 wurde die Geschwisterregelung erweitert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, nach nunmehr sieben Jahren eine Erhöhung der Elternentgelte für die reguläre Betreuung vorzunehmen (ca. 9%). Für die Ferienbetreuung sollten die Entgelte stärker angehoben werden (ca. 20%), weil nach der bisherigen Erfahrung das momentan sehr günstige Angebot manche Eltern dazu veranlasst, das Angebot zu buchen und ggf. aber nicht zu nutzen, wenn es doch nicht passt. Wir treffen jedoch Dispositionen bezüglich Personal und Sachaufwand, die dann vergebens sind. Die Entgelte decken auch das Mittagessen ab.

 

Die Verwaltung hält eine Erhöhung der Elternentgelte in dieser Höhe für gerechtfertigt und zumutbar. Die Ist-Beiträge betrugen 2019 ca. 413.000 €, wovon auf die Ferienbetreuung 13.000 € entfielen.

 

Durch den stetigen Betreuungsausbau sind Erträge und Aufwendungen jeweils gestiegen, wobei die Aufwendungen stärker gestiegen sind als die Erträge. Der Kostendeckungsgrad (ohne Interne Leistungsverrechnung) ist gesunken. Die vorgesehene Erhöhung würde rechnerisch bei den tatsächlichen Einnahmen ein Plus von ca. 36.000 € p.a. bedeuten plus 2.600 € für die Ferienbetreuung, der Kostendeckungsgrad stiege dann wieder etwas an.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Schulkinderbetreuung insgesamt und demnach auch die Frühbetreuung sind freiwillige Leistungen der Stadt. Es ist deshalb möglich, das Angebot nicht vorzuhalten bzw. nicht zu erweitern. Es ist auch möglich, die Entgelte nicht, weniger stark oder deutlicher zu erhöhen. Es ist auch möglich, nur die Entgelte für die reguläre Betreuung oder nur für die für die Ferienbetreuung zu verändern.

 

Die Verwaltung hält es für überlegenswert, über eine Indexierung bzw. regelmäßige Anpassung der Entgelte einen Beschluss zu fassen, z.B. unter Berücksichtigung der Inflationsrate.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

16.000

38.600

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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