Beschlussvorlage - BV/2020/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Wedel.

 

 

 

 Handlungsfeld:

Oberziel(e)

6) Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshan-delns

Effektivität und Effizienz

 

Beschluss liefert Beitrag zum Handlungsfeld:

 

ja   x                   nein

Beteiligtes Produkt:

 

5380-01000

Bezeichnung des Produktes:

 

Stadtentwässerung Wedel

 

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Ziele

Das Innenministerium hat für Eigenbetriebe eine neue Mustersatzung erlassen, die die aktuelle Rechtslage der Eigenbetriebsverordnung abbildet. Sie ist keineswegs verbindlich. Darüber hinaus wurde Ende letzten Jahres die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung aktualisiert. Die Stadtentwässerung Wedel hat beides zum Anlass genommen, die 20 Jahre alte Betriebssatzung zu überarbeiten, um die Stadtentwässerung auf ein juristisch einwandfreies Fundament zu stellen.

 

Die Gelegenheit wird auch genutzt, um die Satzung von umständlichen Formulierungen oder von Regelungen zu befreien, die für den Betrieb der Stadtentwässerung Wedel nicht benötigt werden.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Betriebssatzung regelt Zweck, Organisation und Befugnisse der Stadtentwässerung und ist daher Grundlage des Eigenbetriebs.

 

Die jetzige Satzung trat am 01.01.2000 in Kraft und ist die Satzung mit der die Stadtentwässerung Wedel etabliert wurde. Eine 1. Nachtragssatzung wurde am 18.05.2001 erlassen, die 2. Nachtragssatzung am 28.02.2013.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Satzungen auf einem aktuellen rechtlichen und sprachlichen Stand vorzuhalten erhöht die Akzeptanz und hilft Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Wird keine neue Betriebssatzung beschlossen, wird die Aufgabenerfüllung der Stadtentwässerung nicht eingeschränkt. Die jetzige Satzung behält ihre Rechtskraft.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

Auswirkung auf den Stellenplan:

keine Auswirkung

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

Bei größeren Projekten, die über einen längeren Zeitraum laufen (z.B. Stadthafen oder BusinessPark), sind folgende Angaben aufzuführen:

1.Ursprüngliches Volume des Gesamtbudgets:

 

2. Bereits gebundene Mittel (ausgezahlt oder vertraglich gebunden):

 

3. Geplante, aber noch nicht beauftragte Maßnahmen:

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Anlagen

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