Beschlussvorlage - BV/2020/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, als Gesellschaftervertreter zu beschließen,

 

aus dem Bilanzgewinn 2019 einen Anteil in Höhe von 930.944,35 € an die Stadt Wedel abzuführen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die Stadtwerke Wedel GmbH leistet mit ihrer Gewinnausschüttung einen positiven Beitrag zur Ergebnisrechnung der Stadt und trägt damit zu einer nachhaltigen Finanzpolitik bei, die den nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume ermöglicht (Handlungsfeld 8.1).

 

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Darstellung des Sachverhalts

Mit Beschluss vom 23.05.2019 (BV/2019/051) wurde die Gewinnablieferung der Stadtwerke Wedel GmbH neu geregelt. Grundsätzlich sollen die Stadtwerke eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 6,0% erwirtschaften. Im Geschäftsjahr 2019 haben die Stadtwerke Wedel GmbH einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.726.988,70 € und damit eine Eigenkapitalrendite von 7,5% erwirtschaftet.

 

Zudem wurde beschlossen, dass der Rat für die Geschäftsjahre 2018 und 2019 bei der Feststellung des Jahresergebnisses über die Gewinnverwendung beschließen soll.

 

Ab dem Geschäftsjahr 2020 soll die Gewinnausschüttung nach folgendem Modell erfolgen:

  •                                                                                                                                                                                                                                                                                  die Gesellschafterin erhält zunächst einen Festbetrag i.H.v.:              460.000 €
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                  sodann verbleiben bei den Stadtwerken:              325.000 €
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                  der darüberhinausgehende Betrag wird              50/50
    zwischen der Gesellschafterin und den Stadtwerken aufgeteilt.

 

Die Verwaltung empfiehlt diese Regelung schon für das Geschäftsjahr 2019 anzuwenden. Demnach ergibt sich für die Stadt eine Ausschüttung in.H.v. 930.994,35 €, während 795.994,35 € bei den Stadtwerken verbleiben.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Im Haushalt 2020 ist, ausgehend von einer Eigenkapitalrendite von 6,0%, eine Gewinnausschüttung von 679.700,00 € veranschlagt.

 

Der empfohlene Ausschüttungsbetrag i.H.v. 930.994,35 € führt nach Abzug der Körperschaftssteuer und des Solidaritätszuschlages zu einem Nettoertrag von 783.664,49 €. Somit ergibt sich ein Mehrertrag für die Stadt von 103.964,49 €.

 

Um die Liquidität sowie die Eigenkapitalausstattung zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Stadtwerke Wedel GmbH zu sichern soll der verbleibende Gewinnanteil von 795.994,35 € dem Eigenkapital der Stadtwerke zugeführt werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativ könnte auch eine abweichende Aufteilung des Bilanzgewinns vorgenommen werden. Diese könnte sowohl einen höheren als auch einen niedrigeren Ausschüttungsbetrag vorsehen. Die Verwaltungsempfehlung stellt m.E. einen guten Kompromiss zwischen den Belangen der Stadtwerke und der Stadt dar.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

679.700

783.664

     

     

     

     

Aufwendungen*

0

0

     

     

     

     

Saldo (E-A)

679.700

783.664

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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