Mitteilungsvorlage - MV/2020/076

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Rat der Stadt Wedel hat am 12.10.2017 beschlossen, die IT-Ausstattung der Wedeler Schulen zu erneuern und auszubauen. Die Grundlage hierfür bildet das IT- und Medienkonzept der Wedeler Schulen, das von dem externen Gutachter Amendos in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen und dem IQSH erarbeitet wurde (siehe MV/2018/54).

Im November 2018 erfolgte eine interne Abstimmung der Ausschreibungsunterlagen, die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung in 3 Losen, Datenverkabelung, aktive IT-Infrastruktur und Betrieb der Infrastruktur, begann am 22./23.11.2018. Für Los 1 und 2 gab es jeweils zwei Bewerber, für Los 3 einen.

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschloss am 07.03.2019 die Vergabe von Rahmenverträgen für

  •                                                                                                                                                                                                    Los 1: Erweiterung der Datenverkabelung  230.635,79 incl. MwSt
  •                                                                                                                                                                                                    Los 2: Lieferung von Hardware-Komponenten  770.484,86 € incl. MwSt
  •                                                                                                                                                                                                    Los 3: Dienstleistungs- und Instandhaltungsvertrages
    zum Betrieb der Schul-IT einmalig  141.285,17 € incl. MwSt sowie jährlichen Folgekosten für den Servicevertrag
    in Höhe von  193.565,40 € incl. MwSt,

an die Firma Grassau Informationstechnik GmbH.

Der neue Wartungsvertrag wurde im April mit Wirkung vom 01.07.2019 unterzeichnet. Der Rahmenvertrag zur Erweiterung der bestehenden Datenverkabelung, der EVB-IT-Kaufvertrag sowie der EVB-IT Überlassungsvertrag wurden am 06.06.2019 unterschrieben.

Das gesamte Projekt wurde grundsätzlich unabhängig von einem Digitalpakt entwickelt. Dieser war Anfang 2019 zwar schon im Gespräch, aber in keiner Weise seitens des Bundes und der Länder beschlossen. Das geschah erst zum 16.05.2019.

Wir haben aber die Chance auf eine Förderung mit unseren Maßnahmen in den Losen 1 und 2 aus dem Digitalpakt I, weil wir mit dem offiziellen Beginn und der Vertragsunter-zeichnung bis nach dem 16.05.2019 gewartet haben.

Der Projektplan ist in der Anlage dargestellt.
Betrachtet man nur den aktuellen Stand der Rechnungsstellung, so ist

  • Los 1 zu 78,71 %
  • Los 2 zu 51,72 % und
  • Los 3 mit den einmaligen Transitions- und Projektkosten zu 44,65 %

abgeschlossen. Es wird angestrebt, die Arbeiten im Jahr 2021 fertiggestellt zu haben.

Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass weder der FD Gebäudemanagement noch der FD Bildung, Kultur und Sport in der fachlichen Lage sind, die ausgeführten Maßnahmen technisch zu begleiten bzw. zu bewerten. Personal in der strategischen IT der Stadt steht derzeit nicht zur Verfügung.
Die Beraterfirma steht dem Fachdienst 1-40 daher weiterhin zur Verfügung.

Unabhängig hiervon wurden die Arbeiten in diversen Bereichen weitergeführt. So wurden in der ASS die Verkabelungsarbeiten bis auf einen Teil des Altbaus fertiggestellt. Der letzte Teil wird nach den Sommerferien bis spätestens Ende Oktober abgeschlossen.
Die Verkabelung des Förderzentrums ist fertiggestellt. Im JRG wurden große Teile der Verkabelung incl. der Treppenhäuser durchgeführt, die restlichen Arbeiten erfolgen bis Ende Oktober. Die Verkabelung des „Stalls“ erfolgt laut der jetzigen Planungen Mai und August/September 2021. Die Verkabelung der EBG wird im Oktober abgeschlossen, die der ATS im November und die der MWS ist ebenfalls für September/Oktober geplant, ganz fertiggestellt ist die MWS dann im April 2021. Die Restarbeiten in der GHS erfolgen in den ersten Monaten des Jahres 2021.

In allen Schulstandorten wurden Server, Switches, Firewalls und Accesspoints montiert und in Betrieb genommen.

Mit der Installation der Beamer an der MWS und EBG wurde begonnen, diese wird nach und nach in allen Schulen fortgesetzt. Die Beschaffungen der Endgeräte und der Medientechnik erfolgen größtenteils bis Ende des Jahres 2020, die letzten Anschaffungen sind dann im ersten Quartal 2021 abgeschlossen.

Momentan ist die Beschaffung von 190 Tablets als Steuergeräte für die Beamer in der Umsetzung. Geplant ist, alle Klassen- und Fachräume entsprechend auszustatten. Die restlichen Tablets werden in 2021 im Rahmen einer neuen Ausschreibung beschafft.

Das gesamte Projekt wird nach dem derzeitigen Stand in 2021 abgeschlossen sein.

Anträge zum Digitalpakt 1 wurden aufgrund knapper personeller Ressourcen bisher nicht gestellt. Ein Abstimmungsgespräch mit dem Fachbereichsleiter 3, Herrn Amelung und dem Fachdienstleiter des Fachdienstes Interner Dienstbetrieb, Herrn Karohl, in deren Fachdienst die neue, noch nicht besetzte Stelle Schul-IT angesiedelt ist, hat ergeben, dass dies auch nicht Aufgabe dieser Stelle sein wird. Der Bürgermeister hat daher entschieden, dass die jetzige Beraterfirma Amendos beauftragt wird, die förderungsfähigen Teilleistungen des IT-Projektes in Anträge zum Digitalpakt einzubringen.

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramm des Bundes - DigitalPakt 2.0.-zur Förderung benachteiligter Schülerinnen und Schüler erhielt die Stadt Wedel 162.570,03 €.
Hiervon wurden im Juli bereits 180 Laptops (ThinkPads) im Rahmen eines Wettbewerbs beschafft. Diese wurden Ende Juli geliefert und werden nach Inbetriebnahme an die noch zu bestimmenden SuS verteilt werden. Mit der restlichen Fördersumme wird derzeit beabsichtigt, statt der Laptops kleinere Rechner für die Grundschüler zu beschaffen.
Das weitere Procedere ist gemeinsam mit den Schulen in Klärung.
Es ist zu empfehlen, für diese Endgeräte auch einen Wartungsvertrag abzuschließen, damit die Rechner über ihren Nutzungszeitraum in einem betriebsbereiten Zustand gehalten werden. Auf die Stadt kämen dann Wartungskosten in noch nicht bezifferbarer Höhe zu den bereits jetzt laufenden Wartungskosten hinzu, da diese nicht aus dem Digitalpakt förderfähig sind.

Momentan gibt es in der Bundespolitik erste Überlegungen, alle Lehrkräfte mit Endgeräten auszustatten, die gesetzlichen Regelungen lassen jedoch noch auf sich warten. Es wäre zu begrüßen, wenn die Beschaffung über den Dienstherren der Lehrkräfte vollzogen wird. Dann wäre das Land auch für die Folgekosten der Ersatzbeschaffung und der Wartung als Kostenträger zuständig.

 

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Anlagen

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