Beschlussvorlage - BV/2020/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt,

 

die aufgrund der Kaimauersanierung notwendige Umplanung der Treppenanlage in „Leichter Bauweise“ (Variante 3) durchzuführen.

 

Dies beinhaltet den Verzicht auf eine Tiefgründung zugunsten einer Vorbelastung sowie die Umplanung der Treppenfundamente und der Oberflächen.

Die Lage und die Form der Treppenanlage bleiben,  wie in der ursprünglichen Planung, erhalten.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

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Darstellung des Sachverhalts

Aufgrund der Kaimauersanierung mittels Bodenverbesserung durch Sandsäulen in Kombination mit Nassmörtelsäulen werden Umplanungen der Freianlage im speziellen bei der Treppenanlage notwendig.


Die Lage der Ankerwand innerhalb der Promenade verursacht einen räumlichen und statischen Konflikt mit der Treppenanlage. Um diesen Konflikt zu beheben hat die Arbeitsgemeinschaft „Schulauer Hafen“ 2 alternative Gestaltungsvarianten zur Änderung der Treppenanlage entwickelt.


In der beiliegenden Anlage werden zwar 3 Gestaltungsvarianten beschrieben, aber nur Variante 2 und Variante 3 stehen zur Disposition. Variante 1 käme nur zum Tragen, wenn die Sanierungsmaßnahme „Vorsetze – vorgesetzte neue Spundwand“ zum Tragen käme.

 

Im Folgenden werden die beiden in Betracht kommenden Alternativen beschrieben:


Variante „Neue Form“ (in der Anlage Variante 2)


Die Variante „Neue Form“ beinhaltet eine Veränderung der Lage der Treppenanlage, da die bestehende Ankerwand mit der notwendigen Tiefgründung kollidiert bzw. nur mit hohem Aufwand überbaut werden kann.

Die neue Geometrie der Treppe macht eine Umplanung der Tiefgründung als auch der Treppenfundamente und der Oberfläche notwendig.  

Die dauerhafte Zugänglichkeit der Ankerwand und die geringen Restsetzungen von max. 3 cm sind positiv zu beurteilen, nachteilig wirken sich aber die Änderung der Gestaltung und Nutzbarkeit der Treppenanlage aus. 

Eine erneute Abstimmung mit dem Fördermittelgeber ist erforderlich.

Die Variante löst eine Kostensteigerung von 0,2 Mio. € zur ursprünglichen Planung aus.

 

Variante „Leichte Bauweise“ (in der Anlage Variante 3)


Die Variante „Leichte Bauweise“ sieht den Verzicht auf die Tiefgründung zugunsten einer Flachgründung unter Beibehaltung der Treppengeometrie vor. Die Treppenanlage bleibt in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhalten.  

Sowohl durch die neue Gründungsform, als auch durch den Einbau von kleinformatigen Materialien können erhebliche Kosten eingespart werden.

Nachteilig wirken sich mögliche Setzungen bis zu 10 cm aus, die regelmäßige Prüfungen und Kosten für eventuelle Wartungen und Reparaturen auslösen können.   

Durch die Verwendung von kleinformatigen Material ist jedoch ein Austausch bzw. eine Reparatur leichter umsetzbar und kostengünstiger. Die bisher vorgesehenen großformatigen Granitplatten würden einen kostenintensiveren Maschineneinsatz verursachen.

 

Grundsätzlich wird es auf der Gesamtfläche aber kaum merkbare Setzungen geben.  Außer an den Stellen, wo die tiefgegründeten Hochbauten auf die flachgegründete Fläche stoßen. Diese möglichen Setzungen werden durch den Einbau sogenannter Schleppplatten reduziert.

Insgesamt führt diese Variante zu einer Kostenreduzierung von rd. 1,5 Mio. € zur Ursprungsplanung.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt die Variante „Leichte Bauweise“ umzusetzen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Nach Abwägung beider Varianten ist die „Leichte Bauweise“ aus gestalterischen und kostensparenden Gründen zu empfehlen.  

In der Variante „Leichte Form“ wird die ursprüngliche Lage der Treppenanlage, und dadurch eines der wichtigsten Gestaltungselemente mit der Ausrichtung zum Wasser beibehalten. Des Weiteren begründen die enormen Kosteneinsparungen von 1,5 Mio. € zur ursprünglichen Planung bzw. die Kostendifferenz zwischen den beiden Varianten von 1,7 Mio. € die Empfehlung der Verwaltung.

 

Für die Umplanung und Ausführung ist der Zeitbedarf für beide Varianten ähnlich.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Anwendung der alternativen Variante „Neue Form“ führt zu einer Kostensteigerung von 0,2 Mio. € zur ursprünglichen Planung bzw. 1,7 Mio.€ zur Variante „Leichte Bauweise“.

Die veränderte Ausrichtung der Treppe entspricht nicht mehr der konsequenten Orientierung zur Wasserkante.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Die Maßnahme wird aus dem Treuhandvermögen finanziert.

 

 

 

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Anlagen

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