Beschlussvorlage - BV/2020/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Wedel
hier: Neufassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwässerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.09.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wedel
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.09.2020
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Wedel.
|
Handlungsfeld: Oberziel(e) |
6) Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshan-delns Effektivität und Effizienz
|
|
Beschluss liefert Beitrag zum Handlungsfeld:
|
ja x nein |
|
Beteiligtes Produkt:
|
5380-01000 |
|
Bezeichnung des Produktes:
|
Stadtentwässerung Wedel |
Ziele
Das Innenministerium hat für Eigenbetriebe eine neue Mustersatzung erlassen, die die aktuelle Rechtslage der Eigenbetriebsverordnung abbildet. Sie ist keineswegs verbindlich. Darüber hinaus wurde Ende letzten Jahres die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung aktualisiert. Die Stadtentwässerung Wedel hat beides zum Anlass genommen, die 20 Jahre alte Betriebssatzung zu überarbeiten, um die Stadtentwässerung auf ein juristisch einwandfreies Fundament zu stellen.
Die Gelegenheit wird auch genutzt, um die Satzung von umständlichen Formulierungen oder von Regelungen zu befreien, die für den Betrieb der Stadtentwässerung Wedel nicht benötigt werden.
Darstellung des Sachverhalts
Die Betriebssatzung regelt Zweck, Organisation und Befugnisse der Stadtentwässerung und ist daher Grundlage des Eigenbetriebs.
Die jetzige Satzung trat am 01.01.2000 in Kraft und ist die Satzung mit der die Stadtentwässerung Wedel etabliert wurde. Eine 1. Nachtragssatzung wurde am 18.05.2001 erlassen, die 2. Nachtragssatzung am 28.02.2013.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
Auswirkung auf den Stellenplan:
keine Auswirkung
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
Bei größeren Projekten, die über einen längeren Zeitraum laufen (z.B. Stadthafen oder BusinessPark), sind folgende Angaben aufzuführen:
1.Ursprüngliches Volume des Gesamtbudgets:
2. Bereits gebundene Mittel (ausgezahlt oder vertraglich gebunden):
3. Geplante, aber noch nicht beauftragte Maßnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
319,3 kB
|
