Beschlussvorlage - BV/2020/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2017
Feststellung des Ergebnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Bar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.08.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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27.08.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
den Jahresabschluss 2017 mitsamt den Anlagen, den Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stabsstelle Prüfdienste.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.775.481,25 € wird auf die Bilanzposition „vorgetragene Jahresfehlbeträge“ umgebucht.
Darstellung des Sachverhalts
Gemäß § 95 m GO hat die Gemeinde zum Schluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.
Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor (§ 95 n Abs. 3 GO). Der Prüfbericht und die Stellungnahme werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat auf den jeweiligen August-Sitzungen mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage vorgelegt. Der formal notwendige Beschluss erfolgt im Zuge dieser Beschlussvorlage.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Im Dezember 2018 wurde der Stabsstelle Prüfdienste der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zur Prüfung übergeben. Während der Prüfung traten keine Sachverhalte auf, die eine betragsmäßige Änderung des Jahresabschlusses nötig gemacht hätten.
Allerdings traten zwischenzeitlich einige Verschiebungen in der Bilanz auf.
So kam es durch die abschließende Umbuchung des Jahresüberschusses 2015 (Ratsbeschluss vom 20.09.2018) und des Jahresüberschusses 2016 (Ratsbeschluss vom 29.08.2019) zu einer Verschiebung der Beträge zwischen den Bilanzpositionen „1.4 vorgetragener Jahresfehlbetrag“ und „1.5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“.
Weiter Änderungen ergaben sich nicht.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Bei § 95 n Abs. 3 GO handelt es sich nicht um eine kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.
Auch für die Behandlung des Jahresüberschusses gibt es eine klare Regelung.
§ 26 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt in Absatz 2, dass Jahresüberschüsse der Ergebnisrücklage bzw. der Allgemeinen Rücklage zuzuführen sind, soweit sie nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt werden.
Aus den Vorjahren besteht ein vorgetragener Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.328.737,56 €. Der Jahresüberschuss ist somit gegen diese Bilanzposition zu buchen. Insofern gibt es auch bei der Behandlung des Jahresüberschusses keine Alternativen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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