Beschlussvorlage - BV/2020/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die beigefügte Abwägung der einge-gangenen Stellungnahmen (gem. Anlagen) und die Fortführung der Planungen zum Ausbau der Straße Breiter Weg entsprechend Variante 1 - Ausbau im Bestand mit beidseitigen, befestigten Gehwegen und Erhalt des Grünstreifens mit Baumbestand.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

HF 2 Stadtentwicklung und Umwelt: Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

In der UBF-A-Sitzung am 06.02.2020 wurden verschiedene Ausbauvarianten vorgestellt (s. a. BV/2019/158).

 

Nach kurzer Beratung wurde mehrheitlich Variante 1 - Ausbau im Bestand mit folgendem Querschnitt empfohlen: ca. 2,00 m Gehweg - 6,25 m Fahrbahn - ca. 3,00 m Grünstreifen - ca. 3,00 m Geh-/Radweg (mit partiellen Einengungen im Bereich der vorhandenen Bäume).

 

Daraufhin erfolgte im März ´20 eine dreiwöchige, öffentliche Planauslegung im Rathaus und eine vereinfachte TÖB-Beteiligung.

 

Trotz der aufgetretenen Corona-Pandemie haben 40 Anwohner Stellungnahmen abgegeben (s. Anlage). Einige Stellungnahmen, insbesondere die der TÖB, sind aber erst im Mai ´20 eingegangen.

 

Grundsätzlich sind alle Stellungnahmen dahingehend gleich, dass der Erhalt der Bäume an erster Stelle steht. Somit kommt nur Variante 1 (Ausbau im Bestand) in Frage. Alle anderen Varianten fanden keine Zustimmung.

 

Seitens der Anwohner wurde besonders auf die Ausweitung des Tempo-30-Bereiches verwiesen. Die verringerte Durchfahrtsgeschwindigkeit sollte dann auch mit Fahrbahneinengungen erzielt werden.

 

Die Zusammenlegung der zwei Bushaltestellen und das damit verbundenen Versetzen der Fußgänger-LSA werden positiv gesehen.

 

Einige Anwohner sind entschieden gegen einen Ausbau, insbesondere wegen der Befestigung der Gehwege (mit Betonsteinpflaster). Deren Meinung ist, die Wegflächen sollen in Grand bleiben, um eine weitere Flächenversiegelung zu vermeiden, da jetzt schon Entwässerungsprobleme bestehen.

Ein Vorschlag zur Vermeidung des Durchgangverkehrs war: Einrichtung der Straßen Egenbüttelweg, Heinestraße, Moorweg, Breiter Weg als Einbahnstraße - als „Ring“ - wie die Buslinie 289.

 

Seitens der TÖB gab es grundsätzlich Zustimmung zum Ausbau der Straße gem. Variante 1. Einige Hinweise sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen und zu besprechen bzw. abzustimmen.

Dazu zählen insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerungssituation, die Neuverlegung von Versorgungsleitungen inkl. Telekommunikation (LWL) sowie die Anlage (Art und Weise) der Fahrbahneinengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung.

 

Es sollten zwei Abschnitte gebildet werden, die leicht differenzierte Querschnitte erhalten:

 

a) zw. Egenbüttelweg und Moorweg/Hasenkamp: Variante 1 - mit Fahrbahneinengungen und partiellen Einengungen im ostseitigen Gehweg (wg. Erhalt des Baumbestandes);

 

b) zw. Autal und Egenbüttelweg: Variante 1 - mit Fahrbahneinengungen und beidseitigen Geh- und Radwegen (nordseitig ggf. getrennt).

 

Der Bereich zw. Pinneberger Straße und Autal sollte nicht im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße Breiter Weg überplant werden. Hier wäre ein zeitnaher Ausbau entsprechend B-Plan Nr. 57 „Op´n Klint“ (S-Kurve), im Zusammenhang mit der Erschließung „Wedel Nord“ sinnvoll.

 

Die bisher geschätzten Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme liegen bei ca. 2,9 Mio.€. Hierbei    sind ca. 2,5 Mio.€ für Baukosten und ca. 400 T€ für Baunebenkosten (Ing.-leistungen, Vermessung, Baugrund, Sonstiges) eingeplant.

 

Eine separate Kostenberechnung für Variante 1 liegt noch nicht vor. Dieses erfolgt erst im Rahmen   der Entwurfsplanung.

 

 

Sofern eine Umverlegung / Erneuerung der RW-Kanäle erfolgen muss, fallen zusätzliche Kosten

in Höhe von ca. 1,2 Mio. € an, was dem Gesamtbudget noch zuzurechnen wäre.

 

Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (Ausbau und Erschließung).

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Mit dem Ausbau der Straße Breiter Weg soll die nutzbare Straßenfläche entsprechend geltender Richtlinien in einen fachgerechten und verkehrssicheren Zustand gebracht werden.

Die Festlegung eines neuen Ausbauquerschnittes soll für alle Nutzer / Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für die nicht motorisierten (Fußgänger, Radfahrer) eine Verbesserung bringen.

 

In allen vorgestellten Varianten ist/war beidseitig ein neuer, befestigter Gehweg vorgesehen. Ein Erhalt des Grünstreifens mit Baumbestand ist nur mit Variante 1- Ausbau im Bestand möglich.

 

Die Hinweise der TÖB, insbesondere die fach-/technischen Besonderheiten werden in der weiteren Planung / Ausführungsplanung berücksichtigt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

In der Sitzung am 06.02.2020 wurden die möglichen Varianten mit der BV/2019/158 bereits erläutert und vorgestellt. Nachfolgend werden diese nochmal in Kurzform dargestellt:

 

Variante 1 - Ausbau im Bestand

Querschnitt: ca. 2,00 m Gehweg - 6,25 m Fahrbahn - ca. 3,00 m Grünstreifen - ca. 3,00 m Geh-/ Radweg (mit partiellen Einengungen im Bereich der vorhandenen Bäume)

Die Grünstreifen mit Baumbestand bleiben erhalten. Die Nutzung der Flächen erfolgt wie bisher.

 

Variante 2 - einseitiger, gegenläufiger Radweg

Querschnitt: ca. 2,00 m Gehweg - 6,25 m Fahrbahn - ca. 3,50 m Radweg (inkl. Schutzstreifen) -

ca. 2,30 m Gehweg

Hier entfällt der Grünstreifen mit Baumbestand. Die Benutzung des einseitigen Radweges im Gegenverkehr ist anzuordnen.

 

Variante 3 - beidseitige Radwege

Querschnitt: ca. 2,00 m Gehweg - ca. 2,10 m Radweg (inkl. Schutzstreifen) - 6,25 m Fahrbahn -

ca. 2,10 m Radweg (inkl. Schutzstreifen) - ca. 2,00 m Gehweg

Hier entfällt der Grünstreifen mit Baumbestand. Die Benutzung der Radwege im Einrichtungsverkehr ist anzuordnen.

 

Variante 4 - beidseitige Radangebotsstreifen

Querschnitt: ca. 2,00 m Gehweg - ca. 2,00 m Radfahrstreifen (inkl. Markierung) - 6,25 m Fahrbahn - ca. 2,00 m Radfahrstreifen (inkl. Markierung) - ca. 2,00 m Gehweg

Hier entfällt der Grünstreifen mit Baumbestand. Die beidseitigen Radwege befinden sich auf der Fahrbahn.

 

Variante 5 - gemeinsame Geh-/Radwege

Querschnitt: ca. 3,50 m Geh-/Radweg (inkl. Schutzstreifen) - 6,25 m Fahrbahn - ca. 3,50 m Geh-/ Radweg (inkl. Schutzstreifen) - Restflächen unbefestigt

Hier entfällt der Grünstreifen mit Baumbestand. Die Benutzung der gemeinsamen Geh-/Radwege

im Einrichtungsverkehr ist anzuordnen.

 

Alternative V1 - Ausbau im Bestand mit Einengungen

Querschnitt: ca. 2,00 m Gehweg - 3,50 m bzw. 6,25 m Fahrbahn - 3,00 m bis 5,75 m Grünfläche -

2,00 m bis 3,00 m Geh-/Radweg (mit Einengungen im Bereich der Bäume)

An den Engstellen muss auch die nutzbare Geh-/Radwegbreite verringert werden.

 


Alternative V2 - einseitiger, gegenläufiger Radweg mit Einengungen

Querschnitt: ca. 2,00 m Gehweg - 3,50 m bzw. 6,25 m Fahrbahn - 2,50 bis 3,50 m Radweg (inkl. Schutzstreifen) - ca. 3,00 m Grünfläche - ca. 2,00 m Gehweg.

An den Engstellen muss auch die nutzbare Radweg- und Gehwegbreite jeweils verringert werden.

 

Alternative V3 und V4 gibt es hier nicht, da keine ausreichende Straßenbreite vorhanden ist.

 

Alternative V5- gemeinsame Geh-/Radwege mit Einengungen

Querschnitt: ca. 2,00 m bis 3,50 m Geh-/Radweg (inkl. Schutzstreifen) - 3,50 m bzw. 6,25 m

Fahrbahn - 3,00 m bis 5,75 m Grünfläche - ca. 2,00 m bis 3,50 m Geh-/Radweg (inkl. Schutzstreifen)

Eine Anordnung zu Benutzung der gemeinsamen Geh-/Radwege müsste hier entfallen, da die Breiten an den Engstellen nicht den Anforderungen der StVO (mind. 2,50 m) entsprechen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

100.000

1 Mio.

1,7 Mio.

     

     

Saldo (E-A)

     

100.000

1 Mio.

1,7 Mio.

     

     

 

 

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Anlagen

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