Beschlussvorlage - BV/2020/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel stellt den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Wedel für das Wirtschaftsjahr 2019 fest.

 

Es betragen

die Bilanzsumme  33.654.749,51 EUR

die Erträge     5.798.171,39 EUR

die Aufwendungen    5.767.161,03 EUR

der Jahresgewinn         31.010,36 EUR

der Bilanzgewinn         34.706,52 EUR

 

Von dem Bilanzgewinn in Höhe von 34.706,52 EUR wird die Abführung an den Haushalt der Stadt Wedel in Höhe von 34.706,52 EUR beschlossen.

 

 

Handlungsfeld:

Oberziel(e)

6) Wirtschaftlichkeit des Verwaltungs-handelns

Effektivität und Effizienz

Beschluss liefert Beitrag zum Handlungsfeld:

ja  nein

Beteiligtes Produkt:

5380-01000

Bezeichnung des Produktes:

Stadtentwässerung Wedel

 

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Ziele

Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 durch den Rat der Stadt Wedel, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landesrechnungshof, ist die Abschlussprüfung beendet.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Gemäß der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Wedel und der Eigenbetriebsverordnung ist die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses erforderlich.

 

Der Landesrechnungshof hat die Wirtschaftsrat GmbH, Hamburg, als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Wedel aufgrund der Bestimmungen über die Pflichtprüfung in Wirtschaftsbetrieben zu prüfen.

 

Die Prüfung ist in der Zwischenzeit mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass die Prüfungsgesellschaft dem Landesrechnungshof berichten kann, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Abschlussprüfung wird der Abschlussprüfer voraussichtlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird nach der Aussprache mit dem Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss erteilt, da die Unterrichtung der Aufsichtsgremien noch Teil der Abschlussprüfungen ist und so dann dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Beschlussfassung im Rat soll in der Sitzung am 27.08.2020 erfolgen, da bis dahin die abschließenden Unterlagen verteilt werden können.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Aufgrund des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers soll der Rat den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2019, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Landesrechnungshof keine eigenen Feststellungen trifft, wie vorgelegt feststellen.

Trifft der Landesrechnungshof eigene Feststellungen zum Jahresabschluss, die Auswirkungen auf Ansatz, Ausweis und Bewertung des Vermögens und der Schulden haben, so muss der Jahresabschluss geändert und eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer durchgeführt werden.

 

Nach Feststellung durch den Rat und Vorlage beim Landesrechnungshof wird das Ergebnis der Pflichtprüfung öffentlich bekannt gemacht und der Jahresabschluss liegt zur Einsicht bei der Stadtentwässerung Wedel aus.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

keine

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

Bei größeren Projekten, die über einen längeren Zeitraum laufen (z.B. Stadthafen oder BusinessPark), sind folgende Angaben aufzuführen:

  1. Ursprüngliches Volumen des Gesamtbudgets:

     

  1. Bereits gebundene Mittel (ausgezahlt oder vertraglich gebunden):

     

  1. Geplante, aber noch nicht beauftragte Maßnahmen: 

     

 

Anlagen (nur digital)

 

  • Jahresabschlussbericht (liegt digital im Ratsinformationssystem vor)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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