Beschlussvorlage - BV/2020/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- SEW/Hs/Sey
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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13.08.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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27.08.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel stellt den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Wedel für das Wirtschaftsjahr 2019 fest.
Es betragen
die Bilanzsumme 33.654.749,51 EUR
die Erträge 5.798.171,39 EUR
die Aufwendungen 5.767.161,03 EUR
der Jahresgewinn 31.010,36 EUR
der Bilanzgewinn 34.706,52 EUR
Von dem Bilanzgewinn in Höhe von 34.706,52 EUR wird die Abführung an den Haushalt der Stadt Wedel in Höhe von 34.706,52 EUR beschlossen.
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Handlungsfeld: Oberziel(e) |
6) Wirtschaftlichkeit des Verwaltungs-handelns Effektivität und Effizienz |
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Beschluss liefert Beitrag zum Handlungsfeld: |
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Beteiligtes Produkt: |
5380-01000 |
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Bezeichnung des Produktes: |
Stadtentwässerung Wedel |
Darstellung des Sachverhalts
Gemäß der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Wedel und der Eigenbetriebsverordnung ist die Vorlage eines geprüften Jahresabschlusses erforderlich.
Der Landesrechnungshof hat die Wirtschaftsrat GmbH, Hamburg, als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, den Jahresabschluss 2019 der Stadtentwässerung Wedel aufgrund der Bestimmungen über die Pflichtprüfung in Wirtschaftsbetrieben zu prüfen.
Die Prüfung ist in der Zwischenzeit mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass die Prüfungsgesellschaft dem Landesrechnungshof berichten kann, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Aufgrund der Ergebnisse der Abschlussprüfung wird der Abschlussprüfer voraussichtlich einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird nach der Aussprache mit dem Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss erteilt, da die Unterrichtung der Aufsichtsgremien noch Teil der Abschlussprüfungen ist und so dann dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die Beschlussfassung im Rat soll in der Sitzung am 27.08.2020 erfolgen, da bis dahin die abschließenden Unterlagen verteilt werden können.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Aufgrund des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers soll der Rat den geprüften Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2019, unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Landesrechnungshof keine eigenen Feststellungen trifft, wie vorgelegt feststellen.
Trifft der Landesrechnungshof eigene Feststellungen zum Jahresabschluss, die Auswirkungen auf Ansatz, Ausweis und Bewertung des Vermögens und der Schulden haben, so muss der Jahresabschluss geändert und eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer durchgeführt werden.
Nach Feststellung durch den Rat und Vorlage beim Landesrechnungshof wird das Ergebnis der Pflichtprüfung öffentlich bekannt gemacht und der Jahresabschluss liegt zur Einsicht bei der Stadtentwässerung Wedel aus.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Bei größeren Projekten, die über einen längeren Zeitraum laufen (z.B. Stadthafen oder BusinessPark), sind folgende Angaben aufzuführen:
- Ursprüngliches Volumen des Gesamtbudgets:
- Bereits gebundene Mittel (ausgezahlt oder vertraglich gebunden):
- Geplante, aber noch nicht beauftragte Maßnahmen:
Anlagen (nur digital)
- Jahresabschlussbericht (liegt digital im Ratsinformationssystem vor)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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9 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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