Beschlussvorlage - BV/2020/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, der Freiwilligen Feuerwehr Wedel gem. § 6 Abs. 4 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein die Aufgabe der Wasserrettung zu übertragen

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

./.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

./.

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Darstellung des Sachverhalts

Die Grundlagen des Feuerwehrwesens bestimmt das Brandschutzgesetz. In § 1 des Brandschutzgesetzes sind die Aufgaben bestimmt, die Wasserrettung ist hierin nicht enthalten. Die Wedeler Wehr hat aber wie viele andere Feuerwehren in Schleswig-Holstein diese Aufgabe in der Vergangenheit trotzdem erfüllt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Hanseatische Feuerunfallkasse Nord schreibt hierzu am 10.06.2020: „Der unten von Ihnen dargestellte Einsatzumfang beschreibt die Konstellation, dass die Feuerwehr regelmäßig zur Rettung von Personen auf Elbe / Binnengewässern zum Einsatz kommt. Das Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein ermöglicht nach § 6 Abs. 4 den Kommunen, den Freiwilligen Feuerwehren andere, als die nach dem Gesetz vorgesehenen Aufgaben zu übertragen. Solch eine Aufgabe wäre die Rettung von Personen aus Gewässern, wie von Ihnen dargestellt. Voraussetzung für eine solche Übertragung ist die Entscheidung der Gemeindevertretung. Für den Umfang der übertragenen Aufgaben besteht für die Feuerwehrangehörigen Unfallversicherungsschutz durch die HFUK Nord. Sofern diese Übertragung nicht vorliegt, bitten wir diese umgehend vornehmen zu lassen.“

 

Da die Freiwillige Feuerwehr Wedel seit jeher Aufgaben der Wasserrettung wahrnimmt, verfügt sie über eine sicherheitsgerechte und geeignete Ausstattung mit Ausrüstung und Geräten sowie über fachlich und körperlich geeignete Einsatzkräfte. Daher ist eine formelle Übertragung geboten.

 

An der Wasserrettung ist auch die DLRG Wedel beteiligt. Die Übertragung greift nicht in die Einsatztätigkeit der DLRG Wedel ein.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Wasserrettung gehört zu den gemeindlichen Aufgaben der Gefahrenabwehr, deren Erfüllung zu jeder Zeit gewährleistet sein muss. Diese Einsatzfähigkeit gewährleistet die Freiwillige Feuerwehr Wedel.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2020 alt

2020 neu

2021

2022

2023

2024 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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