Beschlussvorlage - BV/2020/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Aufgabe Wasserrettung an die Freiwillige Feuerwehr Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Geschäftszeichen:
- 1-30
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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13.08.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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27.08.2020
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Darstellung des Sachverhalts
Die Grundlagen des Feuerwehrwesens bestimmt das Brandschutzgesetz. In § 1 des Brandschutzgesetzes sind die Aufgaben bestimmt, die Wasserrettung ist hierin nicht enthalten. Die Wedeler Wehr hat aber wie viele andere Feuerwehren in Schleswig-Holstein diese Aufgabe in der Vergangenheit trotzdem erfüllt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Hanseatische Feuerunfallkasse Nord schreibt hierzu am 10.06.2020: „Der unten von Ihnen dargestellte Einsatzumfang beschreibt die Konstellation, dass die Feuerwehr regelmäßig zur Rettung von Personen auf Elbe / Binnengewässern zum Einsatz kommt. Das Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein ermöglicht nach § 6 Abs. 4 den Kommunen, den Freiwilligen Feuerwehren andere, als die nach dem Gesetz vorgesehenen Aufgaben zu übertragen. Solch eine Aufgabe wäre die Rettung von Personen aus Gewässern, wie von Ihnen dargestellt. Voraussetzung für eine solche Übertragung ist die Entscheidung der Gemeindevertretung. Für den Umfang der übertragenen Aufgaben besteht für die Feuerwehrangehörigen Unfallversicherungsschutz durch die HFUK Nord. Sofern diese Übertragung nicht vorliegt, bitten wir diese umgehend vornehmen zu lassen.“
Da die Freiwillige Feuerwehr Wedel seit jeher Aufgaben der Wasserrettung wahrnimmt, verfügt sie über eine sicherheitsgerechte und geeignete Ausstattung mit Ausrüstung und Geräten sowie über fachlich und körperlich geeignete Einsatzkräfte. Daher ist eine formelle Übertragung geboten.
An der Wasserrettung ist auch die DLRG Wedel beteiligt. Die Übertragung greift nicht in die Einsatztätigkeit der DLRG Wedel ein.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2020 alt |
2020 neu |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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